Untersuchung fremden Eigentums in PKW erlaubt?

vom 23.05.2012, 02:08 Uhr

Person A. war mit Person B. zusammen in dessen Auto unterwegs. Leider hat Person A. ihren Rucksack im Fahrzeug vergessen. Nun geriet Person B. in eine routinemäßige Verkehrskontrolle. Dabei wurden nicht nur der Führerschein und die Fahrzeugpapiere kontrolliert, sondern auch das Auto untersucht.

Dabei stießen die Ordnungsbeamten auch auf den Rucksack von Person A. Person B. wies daraufhin, dass der Rucksack nicht sein Eigentum sei. Darf die Polizei den Rucksack, der ja nicht Eigentum von Person B. ist, trotzdem durchsuchen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Natürlich darf die Polizei auch den Rucksack kontrollieren. A kann ja viel erzählen. Selbst wenn das Auto nicht A gehört kann die Polizei das komplette Auto auseinandernehmen, wenn ein Verdacht besteht. Wenn A nun in dem Rucksack Drogen verstaut hat und nur sagt, dass es nicht sein Rucksack ist? Warum sollte die Polizei denn den Rucksack nicht untersuchen dürfen? Das wäre ja Quatsch. Gerade die Leute, die was zu verbergen haben, geben an, dass ihnen das selber nicht gehört und macht sie nur um so verdächtiger.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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