Dispo gekündigt, welches Geld darf Bank einhalten?
A ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und war bis vor 3 Monaten in einem Arbeitsverhältnis, welches aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde. A bekommt Arbeitslosengeld 1 und Kindergeld und Kindesunterhalt. Als sie noch in einem Arbeitsverhältnis stand, hat sie einen Dispositionskredit gehabt. Dieser ist nicht voll ausgeschöpft, aber immerhin ist das Konto 2000 Euro in den Miesen.
Die Bank hat nun den Dispo gekündigt, weil sie wohl gemerkt haben, dass Arbeitslosengeld auf das Konto kommt. A hat versäumt mit der Bank zu sprechen. Als nun das Kindergeld auf das Konto kam, konnte A das Geld nicht abholen, weil die Bank es direkt als Abzahlung für den Dispositionskredit einbehalten hat. Da das Konto immer noch überzogen ist, fürchtet A, dass der Unterhalt und das Arbeitslosengeld nun auch eingehalten wird.
Darf die Bank diese Zahlungen einhalten oder ist die Bank darauf angewiesen, dass A den Dispo abzahlt? Muss A damit rechnen, dass sie am Anfang des Monats keine Miete zahlen kann, weil die Bank alles, was auf das Konto eingeht einbehält? Da Kindergeld und Unterhalt für die Kinder ist, darf die Bank das einhalten?
Hier muss man wohl leider den rechtlichen sowie den tatsächlichen Umgang der Bank mit der Situation unterscheiden. Zunächst wird die Bank darauf beharren, dass sie alles Geld automatisch dafür einbehält, um das Konto auszugleichen. Und dies wird die Bank mit einer Vehemenz und Ignoranz hinsichtlich der Probleme der Kundin betreiben, wie man es vielleicht aus schlechten Filmen kennt. Da dürften auch Einwendungen und Drohungen der Kundin nicht viel nützen, sofern die Bankangestellte oder der Bankangestellte es nicht wollen.
Was jetzt gemacht werden könnte, wäre sich offiziell zu beschweren. Dafür haben Banken eigene Beschwerdestellen gegründet. Und auch wenn man es nicht glauben mag, bringen einen diese Bankinternen Stellen manchmal schon recht unbürokratisch weiter. Jedenfalls eröffnet es eine Möglichkeit. Und es gibt eigentlich eher selten einen Grund, dass die Bank spätestens dann nicht doch einer einvernehmlichen Lösung zustimmen sollte. Leider kostet der Weg immer etwas Zeit, was aber schwierig ist, wenn man ganz ohne Geld dasteht.
Ohne Jurist zu sein, glaube ich übrigens, dass die Banken gar nicht das Recht dazu haben, dieses freiwillig gewährte Darlehen einseitig ohne Frist zu kündigen. Es darf dem Kunden kein unverhältnismäßiges Übel drohen, und das aber wäre hier definitiv der Fall. Spätestens ein Richter würde die Bank dazu verdonnern, hier dem Kunden einen vernünftigen, an den Möglichkeiten des Kunden orientierten Abbauplan für die Schulden vorzulegen, ohne die Dispozinsen für den Dispokredit zu ändern (von Dispozinsen zu den weit höheren Überziehungszinsen!). Aber das sind immer nur theoretische Dinge, weil in der konkreten Situation Zeit sicher die Komponente ist, die neben dem Geld selbst am meisten fehlt.
Die Mutter braucht sich eigentlich nicht groß Sorgen machen, Gelder, die von sozialen Ämtern kommen, also Arbeitslosengeld, Kindergeld etc. sind pfändungsfrei und dürfen somit auch von der Bank nicht zum Zwecke der Abzahlung genutzt werden. Ebenso darf die Bank ganz sicher auch nicht einfach alles andere einbehalten und der Kunde kann dann laufende Kosten und Miete nicht mehr zahlen.
Am einfachsten ist immer noch der Weg zur Bank, Gespräch suchen und direkt eine Zahlungsvereinbarung treffen. Notfalls kann man evtl. auch mit dem Amt sprechen, dass ein Art Darlehen gewährt und über das Arbeitslosengeld dieses wieder einbehält (geht auch wenn man nur noch 5 Monate bekommt, 9 Monate aber zahlen muss).
Nicht umsonst heißt es, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Mandylein hat geschrieben:also Arbeitslosengeld, Kindergeld etc. sind pfändungsfrei und dürfen somit auch von der Bank nicht zum Zwecke der Abzahlung genutzt werden
Das würde die Bank ja auch nicht machen. Es geht gar nicht um Pfändung oder Abzahlung im Sinne von einer Abbuchung. Das Problem ist, dass das Konto mit 2000 Euro im Minus ist. Wenn jetzt 800 Euro eingezahlt werden, liegt das Konto mit 1200 Euro im Minus. Die Bank gewährt aber keinen Dispo mehr - die Kundin kann kein Geld abheben! Ohne das was explizit für eine Abzahlung abgezogen oder aber gar was gepfändet wurde.
Richtig ist aber, dass das Problem dringend angesprochen werden muss und der Versuch unternommen werden muss, dies mit der Bank so zu klären, dass der Sollbetrag nicht wächst und sogar sichtbar abgebaut wird und der Frau genug Geld zum (Über)Leben übrig bleibt.
Die Bank kann ein Gespräch mit dem Kunden A suchen. Sie kann nicht einfach den Dispo löschen. Nach Rücksprache mit dem Kunden muss eine akzeptable Rückzahlungsmöglichkeit gefunden werden. Wenn der Dispo einfach gekündigt wird heißt auch für den Kunden, dass er ab Kündigung höhere Überziehungszinsen zahlen muss, weil kein Limit mehr existiert. Das heißt, bis zur Höhe des Überziehungslimits zahlt der Kunde einen gewissen Prozentsatz an Zinsen. Darüberhinaus erhöht sich dieser Zinssatz gewaltig. Wenn also keine Überziehungsgrenze mehr besteht, gilt das als Überzug ohne Rücksprache und wird höher mit Zinsen belastet.
Ferner bin ich der Meinung, dass nicht seitens der Bank über die persönliche Pfändungsgrenze hinaus einfach das Geld festgehalten werden darf. Da ist ein sofortiges Gespräch mit dem Zweigstellenleiter fällig und die Rückbuchung des bereits einbehaltenen Geldbetrages.
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