Mietkauf - Verantwortung für Instandhaltungen?

vom 21.05.2012, 06:14 Uhr

A und B möchten auf privaten Mietkauf ein Haus kaufen, welches sie sich schon angeschaut haben. Zusammen mit dem noch jetzigem Eigentümer sind sie sich an sich einig, unterzeichnet wurde aber noch nichts. Das soll jetzt so in die Wege geleitet werden. Allerdings fragen A und B sich, ob sie nun bei dem Mietkauf allein dafür verantwortlich sind, wenn zum Beispiel das Dach zu reparieren ist oder wenn die Heizung ausfällt und einen Defekt hat.

Muss da der jetzige Eigentümer, Z, auch etwas dazu zahlen oder haben A und B eben durch den möglichen Mietkauf die alleinige Verantwortung? Sollte dies der Fall sein, wie können sich A und B genau absichern oder müssen sie eben möglichst für solche Vorkommnisse selbst sorgen und beispielsweise Geld auf die hohe Kante legen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Mietkauf ist doch nur eine Variante einer Finanzierung ohne Bankkredit. Kaufen also A und B ein Haus mit Hilfe einer Bank, so haben sie auch gleich die vollen Pflichten bei der Instandhaltung. Beim Mietkauf ist das nicht anders. Der Käufer hat gleich alle Rechte, was eben auch bauliche Veränderungen angeht, aber eben auch die Pflichten, da man Reparaturen selbst zahlen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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