Geld weg - Abhebung durch geklaute EC Karte

vom 05.02.2008, 02:34 Uhr

Wenn die EC Karte geklaut wird und der Dieb damit Geld abhebt dann ist nicht die Bank, sondern der Kunde de Dumme! Denn ein neues Gerichtsurteil des OLG Hessen in Frankfurt am Main stellte nun fest, dass es praktisch unmöglich ist und daher ausgeschlossen werden kann, dass ein Dieb die PIN ohne weiteres schnell knacken kann – damit folgte man einem Gutachten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Das Urteil kann immernoch durch den BGH abgeändert werden.

Im Beispielfall klagte eine Verbraucherzentrale im Namen von zwölf Kunden, welche im Zeitraum Dezember 1999 und Februar 2003 durch EC Karten Diebe geschädigt wurden, welche mit der EC Karte der Bankkunden Geld von deren Konten abhoben. Die Bank hielt den Kunden vor, dass sie mit großer Sicherheit die PIN entweder direkt auf der Karte notierten oder diese gemeinsam mit dieser aufbewahrten und die Diebe somit keine Mühe hatten, das Geld mit der Karte und der ihnen bekannten PIN abzuheben.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hm, da fallen mir so ganz spontan die Trickbetrüger ein. Also die mit den diversen Installationen an Geldautomaten von Minikamera bis vorgesetzter Einschub, von denen in den Medien ja immer wieder erzählt wird. Wenn die über diese Einrichtung an die PIN kommen (und danach noch die Karte klauen, beziehungdweise das nicht mehr notwendig ist), ist dann auch der Kunde der Dumme, weil er die Modifizierungen am Geldautomaten nicht erkannt hat?

Weil selbst wenn die dann die EC-Karte nicht mehr bräuchten, müsste der Kunde doch nachweisen, dass er die Karte die ganze Zeit über besessen hat, wenn man es drauf anlegen will das Urteil zu verdrehen, oder?

» naveed » Beiträge: 281 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Naja, die Vorschaltgeräte funktionieren ja etwas anders, denn hier wird zwar auch die PIN erfasst, aber gleichzeitig werden die Daten der Karte ausgelesen um sie später auf einen Rohling aufzuspielen und diesen zu benutzen, nur zum allgemeinen Prinzip.

Und auch hier muss der Kunde aufpassen, ob mögliche Modifikationen vorgenommen werden oder nicht, schließlich sind diese Geräte nicht unsichtbar, sondern relativ leicht auszumachen. Hier handelt es sich m. E. um eine grobe Fahrlässigkeit von Kunden, jedoch nicht seitens der Bank, denn mehr als darauf hinweisen und so gut wie möglich davor schützen kann sie auch nicht, jedoch ist der Fall hier anders gelagert als bei Kartendiebstählen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben: jedoch ist der Fall hier anders gelagert als bei Kartendiebstählen.


Ja meine Frage war dann ja auch eher, ob man als Bank oben genannten Fall dann nicht so drehen kann, dass man so einen Vorfall verschweigt (angenommen es war eine gute Modifikation) und sich auf oben genanntes Urteil bezieht.

Zwar nur eine theoretische Überlegung, aber es ging mir in Gedanken halt darum, ob man die Banken nicht durch so etwas zu sehr schützt.

» naveed » Beiträge: 281 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



naveed hat geschrieben:Zwar nur eine theoretische Überlegung, aber es ging mir in Gedanken halt darum, ob man die Banken nicht durch so etwas zu sehr schützt.

Im Grunde nicht, da auch die Haftung grenzen kennt - und wenn ein Schadensfall eintritt, der auf die Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist, da dieser schlampig mit seinen Daten umgeht so gibt es eigentlich keinen Grund, warum die Bank hierfür haften soll - im Fall des EC Kartendiebstahls. In dem nicht gerade kurzen Gutachten wurde auch geklärt, dass es fast unmöglich ist, die PIN per Zufall zu ermitteln, ähnlich einem Sechser bzw. 4er im Lotto.

Außerdem hat man als Kunde die Pflicht, eine gestohlene oder abhanden gekommene EC Karte schnellstmöglich zu melden, entweder persönlich oder telefonisch damit diese gesperrt wird. In der Regel vergingen bei den hier zugrundegelegten Fällen nur kurze Zeit, so dass anhand des Gutachtens davon ausgegangen werden kann, dass die Diebe über die Daten verfügten und nicht die Möglichkeit hatten, diese anders zu ermitteln.

Die Modifikationen unterscheiden sich, auch wenn sie gut sind, deutlich von einem normalen Panel oder Slot - daher kann man auch hier eine Sorglosigkeit des Kunden annehmen, aber vielleicht noch eher mit einer Kulanzentscheidung der Banken rechnen, außer es wird darauf hingewiesen wenn die "Modul" Saison wieder losbricht oder damals losbrach.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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