Direkt nach Jurastudium als Staatsanwalt arbeiten?

vom 19.05.2012, 21:39 Uhr

A würde gern Jura studieren, wenn er sein Abitur machen wird. Danach möchte A aber nicht als Rechtsanwalt arbeiten, sondern direkt als Staatsanwalt. Aber ich bin da der Meinung, dass man doch erst ein wenig Berufserfahrung machen müsse. Kann man sich wirklich nach bestandenen Staatsexamen direkt als Staatsanwalt eine Stelle sichern oder ist es schon so, dass zunächst Berufserfahrungen gesammelt werden müssen, ehe man als Staatsanwalt arbeiten kann. Täusche ich mich da oder hat A schon Recht und er kann als Staatsanwalt anfangen, wenn man eben sein Jurastudium und Staatsexamen abgeschlossen, als auch bestanden hat?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich glaube, A hat Recht und man kann bereits nach dem Studium in die Staatsanwaltschaft gehen. Allerdings ist hierbei anzumerken, dass nach dem Studium der Rechtswissenschaften erstmals ein zweijähriges Referendariat folgt und anschließend die zweite juristische Prüfung abgeschlossen werden muss, um Richter werden zu können. Das ist auf jeden Fall die Voraussetzung für das Amt des Staatsanwaltes.

Außerdem müssen beide juristischen Staatsprüfungen mit einer guten Note abgeschlossen werden. Dies erweist sich gerade im Jura Studium als sehr schwierig. Es gibt hier ja die schulischen Notenbezeichnungen, wobei noch die Notenstufe "vollbefriedigend" hinzukommt. Und soweit ich weiß, gilt vollbefriedigend als gute Note. Das heißt, wenn man in beiden Prüfungen ein Prädikatsexamen erreicht (vollbefriedigend oder besser) sind die Chancen, Staatsanwalt zu werden, nicht schlecht. Aber ich glaube es kommt hierbei wirklich auf den Einzelfall an, um sagen zu können, wie gut die Chancen tatsächlich sind.

» Cookie28 » Beiträge: 432 » Talkpoints: 7,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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