Straßenmalkreide auf Bürgersteig vor Nachbarhaus erlaubt?

vom 18.05.2012, 17:20 Uhr

Die achtjährige Tochter von Familie A malt gerne mit Straßenmalkreide. Sie hatte an einem Sonntag Besuchskinder da und sie malten so viel auf ihrem eigenen Hof, dass der Platz nicht reichte. Die Mutter erlaubte ihnen, auf dem Bürgersteig weiter zu malen. So kamen sie bis vor das Haus des Nachbars B. Als sie mit ihren Kunstwerken fertig waren, bemerkte Herr B diese "Kritzeleien" (so nannte er die wirklich sehr schönen Bilder). Erst schimpfte er die Kinder aus, dass sie seinen Bürgersteig verschandelten. Dann klingelte er noch ganz erbost bei Familie A. Die Kinder waren eh schon sehr eingeschüchtert. Familie A wollte keinen Streit und entschuldigte sich, es würde nicht mehr vorkommen, der nächste Regen würde das schon wieder weg regnen. Herr B aber verlangte, dass die Kinder die "Sauerei" wieder wegputzen müssten. Da wurde Herr A auch sauer und weigerte sich.

Dürfen Kinder auch auf dem Bürgersteig vor den Nachbarhäusern mit Straßenkreide malen? Ich meine ja, weil die Kinder ja auch auf dem Bürgersteig, und zwar überall, spielen dürfen. Straßenkreide ist ein typisches Kinderspielzeug und hinterlässt keine bleibenden Spuren, der nächste Regen wischt sie weg. Was meint ihr zu dem Fall?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Was du beschreibst ist kein "Fall" sondern ein lächerlicher Vorgang, bei dem ein Nachbar offenbar privaten Frust nicht anders los wird, als durch unsachgemäßes Wüten gegen Dritte. Unschön bei der Sache ist die Tatsache, dass hier zunächst Kinder die Leidtragenden waren. Ich bin auch eher ein Mensch, der Streit nicht erzwingen wollen würde und auch lieber "Klein bei geben", wenn sich ansonsten die Sache nicht "lohnt". Wenn aber hier mein Kind von einem Nachbarn in übertriebener Weise zurecht gewiesen werden würde (also Schimpfen), dann wäre hier eine Grenze überschritten, die es nicht erlaubt hätte, diplomatisch zu reagieren! Diesem Nachbarn hätte ich Lautstark darüber informiert, dass seine unverschämten Angriffe gegen Kinder zu unterlassen sind.

Inhaltlich dürfen die Kinder selbstverständlich ihre Werke auf dem Bürgersteig vollenden bzw. "Kritzeln". Was nicht erlaubt ist, sind natürlich Beleidigungen oder "obszöne" Bilder und Zeichnungen, die sicher niemandem zugemutet werden müssen. Das beginnt nicht erst beim malen z.B. eines "Phalluses". Aber gewöhnliche Malereien von Kindern sind auch von schlechter gelaunten Nachbarn hinzunehmen.

Ob sich in so einem Fall von Vater A die Zurückhaltung insofern auszahlen kann, dass eben der Nachbar weniger Streitlustig ist, muss abgewartet werden. Immerhin ist es ja schon wegen so einer Kleinigkeit dazu gekommen, nicht nur die Kinder anzupöbeln, sondern auch noch die Eltern anzugehen. Daher ist davon auszugehen, dass das Aggressionspotential hier so hoch ist, dass Familie A sofort klare Grenzen ziehen muss und hier in Kauf zu nehmen hat, dass das gute nachbarschaftliche Verhältnis hier nicht zu erreichen ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Naja einfach zu sagen, dass Kinder auf dem Bürgersteig malen dürfen, stimmt nicht ganz. Denn es kommt darauf an, wem der Bürgersteig gehört. Denn es gibt Gegenden, wo man ihn zwar normal als Fußgänger nutzen kann, aber es dennoch zu den Grundstücken der jeweiligen Nachbarn gehört. Wenn das bei Familie A so sein sollte, dann ist Nachbar B im Recht, wenn er das Beseitigen der Kunstwerke verlangt.

Ist es aber Grund und Boden der Kommune und diese hat dazu keine Regelung getroffen, dann geht es Nachbar B schlichtweg nichts an, wenn die Kinder ansonsten nichts beschädigen und es eben Bilder sind, welche nicht als obszön eingestuft werden können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Leute gibt es, das ist ja echt kleinkariert. Ich bin juristischer Laie. Aber da gab es wohl in einem Wiesbadener Gericht mal ein Musterurteil, das du in diesem Internetbeitrag nachlesen kannst. Im dritten Beitrag von oben ist das Urteil zitiert. Da hat damals wohl ein Kind auf dem Privatgrund des Nachbarn ein Kreidebild angebracht, also nicht mal nur auf dem Gehsteig. Der Nachbar hatte versucht die Reinigungskosten, die ja eigentlich völlig an den Haaren herbei gezogen sind, vor Gericht einzuklagen und ist offensichtlich gescheitert.

Wenn ich Elternteil in der Familie A wäre, würde ich mich beim Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt erkundigen, ob es da irgendwelche speziellen örtlichen Besonderheiten gibt, was das Malen mit Kinderkreide angeht. Ebenso würde ich mich dort schlau machen, ob die Gehsteige im Viertel von Familie A möglicherweise wirklich Privateigentum sind. Ansonsten würde ich mich entspannen und den Nachbarn freundlich in seine Schranken weisen.

Wenn er wirklich einen Rechtsstreit vom Zaun brechen will, kann man ihn zum Beispiel an die eigene Haftpflichtversicherung verweisen und bitten, dort seine Ansprüche geltend zu machen. Da die Tochter schon acht ist, muss der Nachbar eben der Versicherung seine Ansprüche klar machen und die Versicherung wird ihm dann schon klar machen, ob sie zu zahlen bereit ist oder nicht.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich kann nur sagen, wie es bei uns ist. Die Hausbesitzer sind verpflichtet regelmäßig die Straßen zu kehren und sauber zu halten, jedoch sind die Bürgersteige und Straßen Eigentum der Gemeinde. Ich denke, so ist es in den meisten Regionen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Nachbar mit so etwas vor Gericht durchkommen würde und ich hätte mich auch geweigert die Gemälde wegzumachen.

Manche Leute sind halt eben so und da muss man einfach drüber stehen. Ich hätte mich wohlmöglich auch noch nicht mal entschuldigt, da ich dazu gar keinen Grund sehe. Einmal Regen und schon ist die Kreide weg. Aber es wurde ja schon in einem anderen Thread ausführlich über die Kinderfeindlichkeit in unseren Regionen diskutiert und ich finde das ist nur ein weiteres Zeichen dafür.

» Lara2011 » Beiträge: 1466 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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