Autokaufvertrag - Welche Rücktrittsrechte und Fristen?

vom 18.05.2012, 17:56 Uhr

Nehmen wir mal an, A hätte sich bei Autohaus B einen Neuwagen ausgesucht und hat den Vertrag gemacht. Nun ist bei A unvorhergesehen die Arbeitslosigkeit seiner Frau dazwischen gekommen und A befürchtet nun, dass er die Raten nicht zahlen kann. A möchte deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Aber A weiß nicht, ob das bei einem Autokaufvertrag möglich ist und würde gerne wissen, welche Fristen er einhalten muss und welche Rücktrittsrechte er hat. Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, auch wenn das Auto bereits bestellt ist? Was kann A machen, damit er das Auto nicht abnehmen muss?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In so einem Fall hätte A schon etwas Pech, denn es gibt nach der Unterschrift schlicht keinen Grund mehr, ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Selbst beim Ableben ist das ein Problem der Erben (oder Erbengemeinschaft) und kein Grund, den Vertrag aufzuheben. Das Autohaus hätte ja auch keine Möglichkeit, die Bestellung "rückabwickeln" zu lassen. Der Neuwagen ist ja letztlich individuell für den Kunden A in Auftrag gegeben worden. Die Frist wäre gewesen vom Entscheidungszeitpunkt bis zur Unterschrift. Danach gibt es kaum ein Zurück mehr.

Handelt es sich um ein gut gehendes Autohaus welches kein Problem darin sieht, auch so ein Fahrzeug schnell wieder zu verkaufen, kann A auf Kulanz hoffen. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Außer natürlich es wäre ansonsten ein sehr gefragtes Modell mit außergewöhnlich langen Wartezeiten.

A kann aber noch schauen, welche Versicherungen beim Kauf noch abgeschlossen wurden. Evtl. hat sich A ja breittreten lassen, und eine Versicherung abgeschlossen, die schon im Fall der Arbeitslosigkeit einen Teil der Rate übernimmt. Wenn A aber hier alles "richtig" gemacht hat, dann dürfte da nichts zusätzlich zu erwarten sein. Dann bleibt der Fehler bei A hier offensichtlich zu knapp gerechnet zu haben und in einer unsicheren Branche bzw. in einem unsicheren Unternehmen zu arbeiten und sich dennoch unnötig in Schulden gestürzt zu haben. Zumal anzunehmen ist, dass auch ähnliche Gebrauchtwagen deutlich günstiger zu haben gewesen sein sollten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: Eine Versicherung würde hier in dem Fall wohl kaum was nützen, weil die Ehefrau von A arbeitslos wurde und bei A es nun eng wird, weil dieses Einkommen ja in einem gemeinsamen Haushalt mitgerechnet wurde. Zumal die Frau auch mit dem Auto fahren würde.

Wie würde es denn aussehen, wenn das Auto nicht direkt für A bestellt worden wäre? Nehmen wir mal an, er hätte sich einen Gebrauchtwagen oder Jahreswagen ausgesucht und kurz nach der Vertragsunterzeichnung wäre dieses Dilemma passiert, dass die Frau von A nun arbeitslos ist. Könnte er da zurücktreten? Hat man nicht eigentlich bei jedem Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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