Haben Freiberufler die Pflicht zur Gewerbeanmeldung?

vom 09.12.2011, 14:03 Uhr

Ich bin nunmehr bereits seit einigen Monaten als freiberuflicher Journalist tätig. Ich übe die Tätigkeit bisher nur nebenberuflich aus, überlege jedoch aufgrund der guten Auftragslage, ob ich demnächst hauptberuflich als Journalist arbeiten möchte. Bisher habe ich noch überhaupt kein Gewerbe angemeldet.

Ich habe jedoch jetzt gelesen, dass alle Existenzgründer dazu verpflichtet sind, das Gewebe anzumelden. Besteht für mich als freiberuflicher Journalist auch die Pflicht zur Gewerbeanmeldung und wenn ja, kann ich diese einfach noch durch eine verspätete Anmeldung nachholen?

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» kurzweilig » Beiträge: 72 » Talkpoints: 28,16 »



Im Zweifelsfall hilft ein Anruf im Gewerbeamt deiner Stadt. Es gibt tatsächlich Berufe die keiner Anmeldepflicht unterliegen, dazu gehören zum Beispiel Ärzte und Schriftsteller. Ich will dir nichts falsches sagen, denke aber dass du als freiberuflicher Journalist keine Gewerbeanmeldung ausfüllen musst.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Da kann ich Dich jetzt vielleicht ein bisschen beruhigen. Zwar besteht grundsätzlich die Pflicht, jede gewerbliche Tätigkeit in Deutschland dem Gewerbeamt durch eine Gewerbeanmeldung mitzuteilen, jedoch gibt es bei freiberuflichen Künstlern und Publizisten eine Ausnahme. Diese müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen. Als freiberuflicher Journalist fällst Du unter diese Berufsgruppe und hast somit nichts mit dem Gewerbeamt zu tun.

Jedoch besteht eine Ausnahme, wenn Du als Freiberufler eine GmbH oder eine andere Unternehmensform gründest. Dann wäre eine Gewerbeanmeldung durchzuführen. Auf jeden Fall sollte das Finanzamt über die Tätigkeit informiert werden. Daneben solltest Du Dich auch bei der Künstlersozialkasse informieren, ob Du
Dich über diese aufgrund Deiner Tätigkeit in der Sozialversicherung absichern kannst.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Freiberufler müssen nach Definition kein Gewerbe anmelden. Von daher stellt sich diese Frage eigentlich nicht. Die richtige Frage wäre wohl: "Zählt meine Tätigkeit als Freiberuf?". Journalisten werden wohl in den allermeisten Fällen diese Frage mit "ja" beantworten können; ob das in deinem konkreten Fall auch stimmt, musst du selbst herausfinden. Wenn du dir selbst unsicher bist, kannst du sicherlich mal einen Steuerberater konsultieren, der sollte sich eigentlich damit auskennen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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