Briefkastenstreit am Mietshaus - und nun?
Herr B ist das erste Mal in eine eigene Wohnung gezogen, hierbei handelt es sich um ein kleines Häuschen, was Herr B allein zur Verfügung hat; es gibt also keine anderen Bewohner des Häuschens. Bei Besichtigung der Wohnung hatte Herr B sich keinerlei Gedanken über die Brief- und Zeitungsablagemöglichkeiten gemacht. Weder im Hausflur noch am Gebäude selbst befinden sich Briefkästen. Die Post und auch die Zeitungen werden einfach an die Haustür geklemmt oder unter einem größeren Stein gelegt. Dass dabei etwas nass werden kann oder dennoch verschwinden kann, liegt da natürlich nahe.
Nun kaufte sich Herr B eben auf eigene Kosten einen Briefkasten, der ihm optisch gefällt und da Herr B auch recht viel Post erhält, einiges unterbringen kann. Diese Briefkasten befestigte Herr B dann an der Wand neben der Tür und versah das gute Stück mit seinem Namen. Seitdem landete die Post und die Zeitung auch immer darin.
Bei einer Stippvisite der Vermieters, der ein nebenanstehendes Haus auch sein Eigentum bezeichnet, schaute dieser bei Herr B vorbei und erzürnte sich über den angebrachten Briefkasten. Dieser würde das Bild zerstören und für die Fassade wäre das doch auch nicht gut, der Briefkasten müsse entfernt werden. Herr B fragte dann, wie er denn seine Sendungen erhalten solle, worauf der Vermieter meinte, er solle sich doch bitte ein Postfach zulegen oder eben den Stein akzeptieren. Herr B sah dies nicht ein, und hat den Briefkasten auch noch nicht wieder abmontiert, der Vermieter gab Herr B vier Wochen, um sich darum zu kümmern.
Einen Briefkasten auf Vermieterkosten wollte dieser nicht montieren und ansonsten gebe es eben keine Möglichkeit. Herr B ist wirklich irritiert und fragt sich, was daran so schlimm ist, einen Briefkasten an einer Hausfassade montiert zu haben. Außerdem fragt Herr B sich, wie er bitte schön seine Post erhalten soll, da er nun ja auch diese Ablagefläche beim Stein unmöglich findet und er den Postboten auch nicht jedes Mal auflauern kann.
Muss Herr B dies wirklich so hinnehmen? Welche Möglichkeiten hat Herr B noch, um dort wohnen zu bleiben und dennoch seine Post gesichert zu erhalten? Was würdet Ihr an Herrn B's Stelle tun?
Es kann durchaus sein, dass Herr B die Fassade nicht nutzen kann. Ich selbst habe das in meinem Mietvertrag auch stehen, dass ich halt Außen nirgends ein Loch bohren darf. Dennoch sollte ein Briefkasten möglich sein. Dann vielleicht dann einem separaten Pfahl im Vorgarten, sofern einer vorhanden ist.
Sollte dies nicht möglich sein, dann muss eine Lösung gefunden werden. Denn unter dem Stein darf der Briefträger ja eigentlich gar keine Post ablegen, sofern Herr B da nicht schriftlich etwas anderes festlegt. Denn wie du schon selbst schreibst, kann da auch schnell etwas wegkommen oder eben nass werden. Und der Vermieter muss eine Möglichkeit schaffen, wo die Post sicher hinterlegt werden kann. Tut er dies nicht, hat der Mieter eben das Recht sich da auch selbst zu helfen.
Wenn du einen Briefkasten möchtest, ist der Vermieter dazu verpflichtet dir einen Briefkasten zu stellen. Allerdings wäre es durchaus ratsam gewesen, dies vorher anzusprechen und nicht auf eigene Faust etwas an der Fassade anbringen zu lassen, denn eine Fassadenanbringung kann eben durch den Vermieter durchaus untersagt werden.
Gibt es eventuell eine andere Möglichkeit den Briefkasten anzubringen? Gibt es einen Vorgarten oder einen Mauervorsprung oder gegebenenfalls eine Art Hoftor oder ähnliches woran der Briefkasten eventuell angebracht werden könnte?
Laut Landgericht Mannheim, das in einem Urteil bereits 1976 festgestellt hat, das jeder Mieter ein recht auf einen eigenen Briefkasten hat (LG Mannheim in WuM 1976, 231), ist es einem Mieter nicht zuzumuten keinen Briefkasten zu haben, zu den er alleinigen Zugang hat. Herr B hat also einen Rechtsanspruch auf einen Briefkasten. Allerdings kann er nicht machen was er will.
Ohne Einwilligung des Vermieters eine Veränderung an der Fassade des Hauses vorzunehmen war ein Fehler. Da das ganze nicht mit dem Vermieter abgesprochen war, hat dieser ein recht auf die Entfernung des Briefkastens, und vor allem auf die fachgerechte Entfernung von Bohrlöchern und dergleichen. Da sollte sich Herr B allerdings sehr genau mit dem Vermieter einigen, und sich das vor allem schriftlich geben lassen, was der Vermieter gerne genau hätte, wie es ausgeführt werden soll, und wie der Endzustand sein soll. Der Briefkasten muss auf jeden Fall erst einmal weg. Herr B sollte das am besten innerhalb der vorgegebenen Frist erledigen, und diese auf keinen Fall überschreiten.
Anschließend müsste Herr B die Entfernung vom Vermieter abnehmen lassen, ihn also schriftlich bestätigen lassen, das er mit der Entfernung so zufrieden ist, und seine Ansprüche damit abgegolten sind. Anschließend sollte Herr B seinen Vermieter auf dieses Urteil hinweisen. Es ist nicht zumutbar das Post, und Briefsenden, Warensendungen und dergleichen für jeden zugänglich in der Einfahrt hinterlegt werden müssen, das ist ein klarer Verstoß gegen das Briefgeheimnis.
Unter Hinweis auf dieses Urteil müsste Herr B nun den Vermieter seinerseits auffordern innerhalb von 4 Wochen Abhilfe zu schaffen. Sollte in dieser Zeit keine Einigung erzielt werden, so bleibt Herrn B nur der Weg entweder zum Anwalt, oder zum Mieterschutzbund. Zwischenzeitlich würde ich einige wichtige Schreiben verschwinden lassen, und den Vermieter anschließend in die Verantwortung für die Kosten nehmen, sprich Mahnkosten für zu spät bezahlte Rechnungen, verschwundene Warensendungen und so weiter, um den Druck langsam aber stetig zu erhöhen. Solche Dinge aber vorher mit einem Anwalt abklären, nur dem auf gar keinen Fall sagen das man die Post selbst verschwinden lässt.
Mögliche Lösungen des ganzen sehen wie folgt aus: Der Vermieter lässt wieder einen Briefkasten montieren, allerdings auf seine Kosten, und vom Fachbetrieb. Ein entsprechender Briefkasten wird im Eingangsbereich angebracht (Amerikanischer Stil), oder die Haustür wird ausgetauscht, so das Briefe direkt in die Wohneinheit eingeworfen werden können. Andere Möglichkeiten gibt es nicht, der Vermieter wird hier einlenken müssen, anderenfalls muss er für alle Schäden weiterhin aufkommen, da von dem Mangel wusste, und er wissentlich eine Behebung des Mangels verhindert.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Empfangen von Postsendungen zu ermöglichen, was zumindest in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet, dass ein ausreichend großer, verschließbarer und verwendbarer Briefkasten angebracht wird. Dieser muss so beschaffen sein, dass Dritte sich nur durch Gewalteinwirkung den Inhalt verschaffen können und auch das der Inhalt vor Witterungseinflüssen geschützt ist. Dies alles ist mit der - vielleicht in der Vergangenheit bewährten - "unter dem Stein"-Methode nicht gegeben. Daher kann der Mieter hier auf eine schnelle Nachbesserung bestehen. Nachdem der Mieter sich aber entschlossen hat, dies auf eigene Faust zu lösen, sind wohl jetzt tatsächlich Probleme aufgetaucht, die zu seinem Nachteil führen können.
Natürlich darf der Mieter nicht ohne Einwilligung Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild des Hauses vornehmen. Und dies ist durch das feste Anbringen eines Briefkastens sicherlich gegeben. Auch kann das Argument der Beschädigung der Fassade nicht von der Hand gewiesen werden. Hier hätte der Mieter sich vielleicht einen Briefkasten mit eigenem Sockel holen können, der vor dem Haus aufgestellt wird.
Die Lösung jetzt könnte tatsächlich so aussehen, dass der Mieter tatsächlich den Briefkasten entfernt und mögliche Schäden ausbessern lässt (wobei hier natürlich ein Streit entstehen kann, wenn der Vermieter die Behebung nicht als solche abnimmt). Im Gegenzug (oder besser parallel dazu!) stellt der Vermieter einen geeigneten Briefkasten zur Verfügung und bringt den eben so an, wie er es für richtig hält. Was dann u.U. bedeuten kann, dass der Briefkasten am Gartentor befestigt wird, was sicher für den Mieter nicht die beste Lösung wäre - gegen die aber nichts gemacht werden kann.
Das habe ich ja auch noch nie gehört, dass man kein Recht auf seinen eigenen Briefkasten hat. Das ist doch eine Zumutung, wenn die Post von Herrn B einfach nur unter einen Stein gelegt wird. Herr B hat das Recht, auf seinen eigenen Briefkasten.
Dass er nun ohne zu Fragen, einfach einen Briefkasten seiner Wahl an die Hauswand montiert hat, darf er natürlich nicht. Das Objekt gehört nicht ihm, sondern er mietet es nur. Eigentümer ist sein Vermieter, und der kann entscheiden, was an seine Hauswand kommt, und was nicht. Durch die Montage des Briefkastens, wurde ja auch die Hauswand beschädigt. Wenn der Vermieter nun wirklich fies wäre, würde er wollen, dass Herr B die Hauswand wieder in den Ursprungszustand bringt. Herr B hätte den Vermieter einfach fragen sollen, ob er damit einverstanden wäre, wenn er einen Briefkasten montiert. Aber einen eigenen Briefkasten, muss Herr B einfach haben, das kann der Vermieter nicht einfach untersagen.
Natürlich hätte Herr B die Sache mit dem Briefkasten vorher ansprechen müssen, aber bei der Besichtigung und Unterzeichnung ist ihm dergleichen nichts aufgefallen und danach musste für Herrn B eine recht schnelle Lösung her. Zudem hat Herr B den Briefkasten an einer Stelle angebracht, wo bereits ein Loch für solche Montagen versehen war, er hat also die Fassade nicht von sich aus beschädigt.
Herr B wird sich noch einmal mit dem Vermieter, auch unter dem Verweis des Urteils auseinandersetzen und ihn auch den Vorschlag unterbreiten, einen Pfahl am Wege zur Haustür anzubringen. So muss sich ja nun eine Lösung finden lassen, so hofft es Herr B zumindest.
Dass der Mieter den Vermieter vorher nicht gefragt hat, ist natürlich ganz schlecht und bringt eigentlich bei so was immer Ärger mit sich. Was ist denn mit einem Standbriefkasten? Es muss ja keiner sein, den man montieren muss, es gibt auch welche, die stellt man einfach nur hin, ohne sie noch mal ein zu betonieren. Ich persönlich finde die recht schön und dort ist eine Menge Platz für die Post und die Kataloge. Die Kosten hierfür wird wohl der Mieter selber tragen müssen, oder versucht mit dem Vermieter eventuell zu handeln, dass jeder vielleicht die Hälfte bezahlt.
Ein Recht auf einen eigenen Briefkasten hat der Mieter in der Tat und das sollte er auch dem Vermieter so mitteilen. Fraglich ist aus meiner Sicht, was der Hinweis auf das erwähnte Urteil bringt. Schlimmstenfalls nämlich den Hinweis, dass der Mieter dann eben vor Gericht ziehen solle, und damit wäre dem Mieter ja auch nicht schnell geholfen.
Ich denke, dass es das Beste ist darauf zu verweisen, dass ein eigener Briefkasten für den Mieter sehr wichtig ist und dann schon erwähnte Alternativen zur Montage an der Fassade aufzuzeigen. Eventuell kann der Mieter auch anbieten, die Arbeiten selbst vorzunehmen wenn der Vermieter das nötige Material stellt.
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