Mietwohnung mit Garten, Gartenzwerge unerwünscht
@Zitronengras, deine Argumentation ist etwas seltsam. Wer soll schon wegen der Gartenzwerge über einen Zaun klettern und sich möglicherweise noch die Kleidung zerreißen? Die Bewohner der Balkonwohnungen haben nichts zu dulden und nichts zu fordern. Sie können zwar eine Bitte äußern, aber mehr nicht. Da die Zwerge nicht gewalttätig sind und auch sonst friedlich und nur der Anblick die Bewohner stört, sollen sie nicht so neugierig sein und hinuntergucken. Denn wenn sie auf dem Balkon sitzen, werden sie den unteren Garten nicht sehen. Sie könnten sich einen Sichtschutz anbringen oder einen Sonnenschirm aufstellen, den sie geneigt einstellen.
Selbst wenn sie Druck auf den Vermieter machen, kann der Garten nicht getrennt werden von der Wohnung, mit der er zusammen vermietet wurde. Und drohen kann der Vermieter auch nicht, wie du meinst, das wäre in meinen Augen Erpressung.
Da A und B für den Garten Miete bezahlen und allein dafür verantwortlich sind, ist es ihnen überlassen, ob sie den Garten mit Gartenzwergen gestalten wollen. Ich glaube, da wird der Vermieter nichts ausrichten können, schließlich zieht er monatlich seine Miete ein. Ich würde mir das auch nicht verbieten lassen, wenn ich schon extra wegen meines Hobbys einen Garten gemietet hätte. Nur wenn mir im Laufe der Zeit der Ärger über den Kopf wächst, würde ich den Kürzeren ziehen und die Wohnung samt Garten kündigen. Der nächste Vermieter ist bestimmt freundlicher und den Ärger ist man los.
@Zitronengras, deine Argumentation ist etwas seltsam. Wer soll schon wegen der Gartenzwerge über einen Zaun klettern und sich möglicherweise noch die Kleidung zerreißen?
Wieso sollte denn jemand über den Zaun klettern? Das habe ich doch gar nicht geschrieben. Ich kenne es aber, dass in solchen Häusern die Leute aus den oberen Etagen manchmal etwas herunter schmeißen; wenn ein Zwerg von einem Stein getroffen wird, ist er auch hinüber. Ich würde nichts, an dem mir viel liegt, in eine Umgebung stellen, in der es nicht erwünscht ist.
@Zitronengras, ich hoffe nur, dass niemand auf solche Gedanken kommt wie du und mit Steinen schmeißt. Das wäre ja reine Willkür. Stell dir mal vor, wenn statt einer Zipfelmütze ein menschlicher Kopf getroffen würde. Es wurde dir mitgeteilt, dass der Garten eingezäunt ist und du schriebst darauf, dass das kein Hindernis ist. Was du geschrieben hast, kannst du jederzeit nachlesen.
Es wurde dir mitgeteilt, dass der Garten eingezäunt ist und du schriebst darauf, dass das kein Hindernis ist. Was du geschrieben hast, kannst du jederzeit nachlesen.
Die Frage war dabei, ob der Vermieter auf die Idee kommen könnte, den Garten auch für andere zu öffnen oder irgendwie zugänglich zu machen. Derzeit ist er nur für diejenigen zugänglich, die im Erdgeschoss wohnen. Ich stelle es mir so vor, dass das Haus irgendwie einen Hinterausgang hat und die anderen Mieter – wenn der Zaun nicht wäre – auch an den Garten könnten. Der Gartenzaun ist damit insofern kein Hindernis, dass der Vermieter ja zumindest theoretisch auch entscheiden könnte, diesen Zaun zu entfernen, um eben den Garten auch für andere zu öffnen. Damit meinte ich nicht, dass jemand über den Zaun klettern soll.
Wie wir schon festgestellt haben, kann man das Hinstellen von Gartenzwergen ja nicht verbieten. Das gilt auch für den Vermieter. Aber es gibt eben noch eine weitere „Ebene“, die man in Betracht ziehen muss, wenn man die Frage beantwortet. Da wohnen Leute, die – warum auch immer – sich scheinbar sehr an den Zwergen stören. Denn ansonsten hätten sich nicht mehrere beschwert. Das ist doch eigentlich schon ein ganz schön großer Schritt, wenn man die Kleinigkeit bedenkt, um die es geht. Ich käme nicht auf die Idee, mich wegen Gartenzwergen bei meinem Vermieter zu beschweren; aber die hier genannten Nachbarn haben das getan. Das zeigt, dass sie wirklich ein echt großes Problem mit den Figuren zu haben scheinen.
Nun kann es sein, dass der Vermieter die betreffenden Gartenzwerg-Freunde mal fragt, ob sie diese nicht wegräumen möchten und wenn die das ablehnen, kann er erstmal nichts weiter machen. Zwingen kann er sie nicht. Zwingen kann hier erst einmal keiner irgendjemanden zu irgendwas. Und vielleicht ist dann auch Ruhe und alles bleibt so, wie es ist. Vielleicht nerven die anderen Mieter den Hausbesitzer aber auch weiterhin mit ihrem dringenden Wunsch, dass die Zwerge weg sollen. Manche Leute sind eben penetrant. Vielleicht reicht es dem Mieter dann irgendwann und er wird sich anderes überlegen, damit in seinem Haus wieder Ruhe herrscht. Und wenn er sich anderes überlegt, dann gibt es ja viele Ideen, auf die er kommen könnte. Damit will ich in keinem Fall sagen, dass ich dies jemandem wünschen würde oder das gut finde. Aber zumindest denkbar wäre etwa, dass er mit Kündigung droht oder sonst etwas. Das ist nicht gut, aber es ist auch nicht ausgeschlossen.
Genauso kann der Vermieter sich den anderen nervenden Mietern widersetzen und nicht auf eine Beseitigung der Zwerge drängen. Möglicherweise geben die Nachbarn dann Ruhe und akzeptieren die Figuren. Vielleicht tun sie das aber auch nicht und denken sich etwas aus. Und das könnte z.B. sein, dass sie etwas auf die Zwerge werfen. Das finde ich genauso wenig akzeptabel, daher solltest Du mir nicht unterstellen, dass ich sowas tun würde – das würde ich nämlich nicht. Aber es gibt sicher Menschen, denen dann mal gewissermaßen etwas vom Balkon fällt, wenn sie sich so extrem an den Figuren stören. Manche sind so. Ich würde es nicht machen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vermieter etwas gegen diese Gartenzwerge unternehmen kann. Allerdings finde ich den Einwand, dass diese Zwerge die Umgebung verschandeln, durchaus legitim. Ich finde Gartenzwerge ebenfalls scheußlich, aber das trifft auch auf alberne Fußball-Fahnen, bunte Plastikfiguren und sonstigen Kitsch zu, den sich manche Leute in den Garten oder ins Fenster hängen. Ich habe mir schon oft gedacht, dass bestimmte Dinge ein Haus verschandeln oder es gar richtig schäbig aussehen lassen. Allerdings kann man als Vermieter wohl kaum etwas dagegen unternehmen, sofern es sich um vergleichsweise harmlose Objekte handelt. Unter einem Gartenzwerg leidet man als Nachbar nicht wirklich, auch wenn diese Dinger noch so kleinbürgerlich und hässlich aussehen.
Bei manchen Nachbarn muss man sicher auch damit rechnen, dass diese genug Skrupellosigkeit an den Tag legen, um die Gartenzwerge zu beschädigen, sofern diese nicht entfernt werden. Für den Vermieter ist das vermutlich auch die denkbar angenehmste Konstellation, weil er mit dem Zickenkrieg von zwei Streitparteien erst einmal nichts zu tun hat. Lästig ist es für ihn nur, wenn sich dauernd andere Mieter bei ihm über das heimliche Gartenzwergmuseum von A und B beschweren. Natürlich wird er da versuchen, den Frieden wieder herzustellen, indem er zunächst A und B anspricht. Das wird vor allem dann der Fall sein, wenn sich mehrere andere Mietparteien über die komischen Figuren beschwert haben.
Letztendlich können A und B es einfach darauf ankommen lassen. Von rechtlicher Seite wird ihnen wohl kein Schaden drohen. Allerdings müssen sie durchaus mit Schikanen von Seiten der anderen Mieter oder des Vermieters rechnen. Da muss man sich dann ein dickes Fell anschaffen und im Notfall auch mit einer Beschädigung rechnen. Natürlich wäre das ein zutiefst asoziales Verhalten, aber solche Leute gibt es eben auch. Ich weiß ja nicht, wie die Nachbarschaft von A und B insgesamt ist und ob damit zu rechnen wäre, dass der eine oder andere Nachbar seine kriminelle Energie an den Gartenzwergen auslässt.
Wie viele schon geschrieben haben, kann ich mir auch nichts vorstellen, dass die Gartenzwerge im Ernstfall weg müssen, vor allem eben, weil es sich ja durchaus um gesittete Zwerge handeln dürfte. Sonst könnte ja jeder mit entscheiden, wer was wo wann und wie im Garten zu stellen und zu pflanzen hat. Wenn jemand im Garten eine Pflanze hat, die mir nicht gefällt, kann man ja auch nicht dagegen eine Beschwerde richten. Geschmäcker sind eben verschieden. Gartenzwerge wären nun auch nicht so mein Fall und schon gar nicht 50 Stück davon, aber dagegen machen kann man ja nun auch nichts.
Wenn ich die Gartenzwerge dann in einer Mietwohnung auf die Fensterbank stelle, müssen andere den Anblick dann ja auch ertragen und da kann auch keiner etwas unternehmen. Der Mieter bezahlt für den Garten und somit kann er dort hinstellen, was er möchte, soweit es den Garten an sich nicht beschädigt. Also der Garten muss bei Auszug in den Ursprungszustand gebracht werden können und das ist bei Gartenzwergen ja leicht der Fall, weil sie ja nichts beschädigen und nur herumstehen.
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