Telefonhauptanschluss in Kellerwohnung statthaft?

vom 15.05.2012, 13:53 Uhr

A wohnt in einem Haus, in dem auch Büroräume sind. Der Vermieter vermietet jeden Quadratmeter in dem Haus und so hat er aus Kellerräumen eine Wohnung gemacht. Im Wohnzimmer dieser Kellerwohnung ist der Telefonhauptanschluss, an den die Telekom auch muss, wenn Störungen auftreten.

Bei A soll nun das Internet umgestellt werden. Gegebenenfalls, so sagte der Techniker am Telefon, muss er auch an den Hauptanschluss. Der Mieter in der Kellerwohnung ist aber in Urlaub und wird in den nächsten 14 Tagen auch nicht in seiner Wohnung sein. Der Vermieter hat keinen Schlüssel und so steht A da und kann den Techniker nicht an die Hauptleitung der Telefonanlage lassen.

Ist es überhaupt erlaubt, dass so eine Hauptleitung in einer Wohnung ist, wo ein Techniker gegebenenfalls nicht dran kann, wenn Störungen auftreten und er an diese Leitung muss? Als der Vormieter der Kellerwohnung noch da gewohnt hat, war dies möglich, weil dieser beim Vermieter gearbeitet hat. Aber seit dem ein neuer Mieter dort ist, ist es schlecht an die Leitung zu kommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es ist eher davon auszugehen, dass die eingerichtete Wohnung nicht in dieser Form vermietet bzw. überhaupt eingerichtet werden darf. Die genauen gesetzlichen Vorschriften habe ich in diesem Augenblick nicht vor Augen, bin mir da aber doch recht sicher.

Somit ist der Hauptanschluss in der Wohnung nach meinem Dafürhalten unzulässig; dies aber nur, weil die Wohnung selbst nicht an dieser Stelle sein dürfte.

» jigha » Beiträge: 97 » Talkpoints: 1,11 »


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