Was passiert, wenn jemand angefahren wird?
In den Zeitungen stehen ja manchmal solche schaurigen Geschichten, wie dass jemand am Steuer ohnmächtig wurde und dann in Passanten fährt oder in Menschen, die an einer Haltestelle warten, fährt. Mich würde einmal interessieren, welche Folgen dann für den „Verursacher“ entstehen. Dabei schreibe ich den Begriff ganz bewusst in Anführungsstriche, weil ich denke, dass jemand, der beim Fahren das Bewusstsein verliert ja das nachfolgende Geschehen nicht mehr bewusst beeinflussen kann und daher daher zwar irgendwie kausal damit zusammenhängt, aber nicht wirklich Schuld trägt. Aber sicherlich sehen das nicht alle so.
Ansonsten gibt es ja auch den Fall, dass man etwa einen Fußgänger zu spät sieht oder irgendetwas im Straßenverkehr nicht rechtzeitig mitbekommt. Auch hier können ja bei dem Schwächerem – in dem Fall also der Fußgänger – schwere Verletzungen resultieren. Was würde dann passieren? Was käme auf den Fahrer zu?
Also nehmen wir einmal folgende zwei Szenarien: A fährt mit dem PKW, wird während der Fahrt bewusstlos und fährt einen Passanten an. Dieser wird deutlich verletzt und hat zum einen Behandlungskosten, fordert aber auch Schmerzensgeld. Ich will nicht darüber spekulieren, unter welchen Umständen wer von beiden die Schuld rechtlich zugesprochen bekäme. Aber mich würde interessieren, ob der Fahrer, wenn man ihn für schuldig hält, den Schaden selbst bezahlen müsste (also z.B. das Schmerzensgeld des Angefahrenen und dessen Behandlungskosten) oder ob das die KFZ-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht übernehmen würde.
Und in dem anderen Fall nehmen wir mal an, dass B versehentlich einen Passanten anfährt, weil er den nicht gesehen hat. Unabhängig, unter welchen Umständen da eventuell mehr Teilschuld bei dem einen oder anderen – oder keinem – liegt, würde mich interessieren, ob hier auch KFZ- oder Privathaftpflicht einspringen. Hat jemand Erfahrungen damit?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass alle Gefahren die vom Fahrzeug ausgehen, durch die KFZ Versicherung gedeckt werden und in aller Regel hier keine Versorgungslücke vorhanden ist, auch wenn die Haftung in aller Regel bei drei bis fünf Millionen Euro endet. Aber aus diesem Grund, dass nämlich in erster Linie die KFZ Haftpflicht gegenüber den Unfallopfern verpflichtet ist, ist es auch eine Straftat, ohne Versicherungsschutz unterwegs zu sein.
Wenn jetzt der Unfall aber vom Opfer selbst verschuldet wurde, dreht sich die Sache wieder und dann werden entstandenen Kosten eben dem Unfallopfer in Rechnung gestellt. Und hier wird dann geschaut, welche Versicherungen dann in welchem Fall greifen oder aber ob das Opfer tatsächlich auf den Kosten real sitzen bleibt bzw. dann die anderen über ein Gerichtsverfahren die eigenen Forderungen eintreiben müssen.
Ist der Unfallverursacher Schuld, zahlt den Opfern auch zunächst die KFZ Haftpflicht. Anschließend wird geschaut, wie die Schuld beim Verursacher liegt. Wenn der Fahrer den Unfall auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht hat, dann ist es so, dass die Versicherung sich an diesen wendet und der Verursacher (zum Teil) gerade stehen muss. Trifft den Verursacher keine "Schuld", dann bleibt es ein Versicherungsschaden.
Das Recht in Deutschland ist da natürlich wieder sehr gut geregelt, sodass man sich in beiden Sache keine großen Sorgen machen muss. Für alles gibt es schließlich eine Lösung. Ein Spruch möchte ich aber im voraus nennen: Man sollte nie vergessen, dass der Führerschein ein Art "Waffenschein" ist und der Wagen die "Waffe" ist.
Erst Heute Nacht ist es mir selbst passiert, dass ich auf der Straße unterwegs war und einen Freund nach Hause bringen wollte. Da der BVB heute gegen Bayern gewonnen hat, waren die Menschen auf den Straßen stark besoffen. Auch mir ist jemand auf die Straße gesprungen, konnte aber rechtzeitig bremsen. Als ich auf dem Weg zurück war, ist es dann auch schon geschehen. Ein Anderer konnte wohl nicht mehr rechtzeitig bremsen und hat eine Passantin angefahren. Schon alleine der Anblick hat bei mir eine Gänsehaut hervor gerufen.
Gehen wir von deinem ersten Unfall aus, ist dieses ganz klar geregelt. Wenn der Autofahrer auf seiner Straße unterwegs ist und ein Passant so auf die Straße springt, dass der Autofahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und den Passanten erwischt, ist der Passant, leider, so blöd es klingt, selbst Schuld. Die Versicherung des Passanten wird darauf in Anspruch genommen und ersetzt dir deinen Schaden am Auto. Die Verletzungen, die der Passant erlitten hat, wird seine eigene Versicherung abdecken, sodass man selbst aus dem Vorfall heraus ist. Man muss aber bedenken, dass man ohne Zeugen schlechte Karten hat, so kann der Fußgänger schließlich am Ende sich Ausreden einfallen lassen, ohne dass man dagegen was sagen kann. Deshalb sollte man immer Zeugen suchen, die es gesehen haben. Der Fußgänger kann es schließlich so aussehen lassen, dass ihr viel zu schnell gefahren seid oder euch sonst noch falsch verhalten habt. Ist dies der Fall, gibt es riesige Konsequenzen.
Somit kommen wir nämlich auch schon zum zweiten Fall. Geht ein Fußgänger über einen Zebrastreifen und ihr überseht ihn, seid ihr also selbst am Unfall Schuld. Aber das Gleiche ist der Fall, wenn ein Passant über die Straße läuft und ihr zu schnell unterwegs wart und deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen könnt. In diesem Fall, gibt es riesige Konsequenzen. Besitzt man keine eigene Versicherung, wird schon einmal keine Versicherung die Schaden am Wagen übernehmen. Darüber hinaus hat man das Problem, dass die eigene KFZ-Versicherung für den Schaden aufkommen muss, die der Passant durch euer Fehlverhalten erhalten hat. Darüber hinaus, gibt es eine Anzeige vom Staatsanwalt und dann kann es im schlimmen Falle sogar heißen "Fahrlässige Tötung/Körperverletzung". Es war schließlich nicht von Euch geplant, sondern war ein falsches Verhalten, welches diesen Unfall verursacht hat. Dies kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedeuten, aber meistens wird ein Bußgeld verhangen.
Also im Grunde genommen gibt es 3 Varianten, die man erwischen könnte:
A) Man hatte keine Chance mehr zu bremsen oder auszuweichen, da der Passant selbst Schuld ist.
A²) Man hatte zwar keine Chance mehr zu bremsen, aber man hat keine Zeugen, die das beweisen können. Hier könnte das Opfer den Unfall falsch darstellen und euch in die Pfanne hauen.
B) Ihr habt Euch im Straßenverkehr falsch verhalten (Alkohol, zu schnell gefahren, Schilder missachtet) und ein Mensch kam zu schaden.
A) Würde also als Folge haben, dass die Versicherung des Opfers für euren Schaden am Auto eingreift. Auch das Opfer selbst, muss seinen körperlichen Schaden "selbst" bezahlen. Ihr seid somit aus dieser Sache heraus, wobei man mit genauen Untersuchungen rechnen muss.
A²) Hier würde ich sagen, dass es wirkliches Pech ist. Kann ein Fall nicht eindeutig geklärt werden, tritt das Verfahren 50:50 ein. Somit kann man hier auch mit einer "fahrlässigen" Anzeige rechnen.
B) Ihr seid Schuld, da führt kein Weg dran vorbei. Euren Schaden wird keiner (es sei denn man ist dementsprechend versichert) bezahlen. Man selbst muss für den Schaden an der Person aufkommen und mit einer Anzeige rechnen.
B) Ihr seid Schuld, da führt kein Weg dran vorbei. Euren Schaden wird keiner (es sei denn man ist dementsprechend versichert) bezahlen. Man selbst muss für den Schaden an der Person aufkommen und mit einer Anzeige rechnen.
Und was heißt denn in dem Fall „man selbst“? bedeutet dass, das wirklich ich aus meinem Privatvermögen Behandlungskosten und Schmerzensgeld etc. zahlen müsste oder springt dann meine KFZ-Versicherung ein? Denn meine Sorge ist eigentlich nur, dass ich selbst mit meinem eigenen Geld dafür gerade stehen muss und dann jemandem eine monatliche Rente oder so zahlen müsste. Wenn das eh meine KFZ-Haftpflicht übernimmt, dann ist es mir egal. Außer den später erhöhten Beiträgen habe ich dann ja keinen Nachteil und sollten die Beiträge so stark steigen, dass es mir zu viel wird, könnte man den Wagen dann ja auch über jemand anderes laufen lassen.
Wie schon erwähnt, muss man sozusagen selbst für den Schaden aufkommen. Damit will ich aber nicht zum Vorschein bringen, dass du aus deiner Tasche das Geld bezahlen musst. Ich denke mal nicht, dass du mit Absicht versuchst, eine Person zu überfahren, oder? Somit handelt es sich immer um eine fahrlässige Körperverletzung. Meistens ist es so, dass bei kleineren Verletzungen das Verfahren aber eingestellt wird und man nur ein Bußgeld zahlen muss. Die Person selbst kann aber natürlich einen Schadensersatz verlangen, wenn man selber 100% Schuld hat.
Man sollte in diesem Falle seiner KFZ-Versicherung sofort Bescheid geben, wenn so etwas vorgefallen ist, nur damit sie schon einmal darauf vorbereitet sind. Für das Schmerzensgeld selbst wird deine Versicherung aufkommen und du musst es nicht aus deiner eigenen Tasche bezahlen. Was du natürlich aus deiner Tasche bezahlen musst, ist eine große Steigerung der Versicherungsklasse und die monatlichen Bezahlungen in die Höhe steigen werden und dies bei fahrlässiger Körperverletzung bestimmt für 1 Jahr. Es kann auch hart auf hart kommen, dass die Versicherung dich rausschmeißt, aber das passiert wohl eher nur dann, wenn man wirklich mit Absicht gehandelt hat und ich denke jeder normale Mensch fährt keinen Menschen mit Absicht an.
Natürlich werden die Beiträge steigen und den Wagen aber ganz schnell abmelden und über jemand anders laufen lassen, ist natürlich auch nicht so einfach, da ich vermute, dass du weiterhin mit einem Auto fahren willst. Somit kann man nicht mal eben dich als Fahrer streichen und gut ist. Bist du nämlich als Fahrer gestrichen, darfst du logischer Weise auch nicht mehr fahren. Wenn du nämlich noch einen Unfall baust und die Polizei bekommt es heraus, kriegst du riesige Probleme. Sicherlich kann man dich als 2. Fahrer anmelden, aber die Beiträge werden trotzdem in die Höhe steigen. So einfach ist es also nicht.
Aber um deine wichtigste Frage zu klären kann ich dir sagen, ja bei einer fahrlässigen Verletzung wird das Schmerzensgeld deine Versicherung bezahlen, sodass du dir keine Sorgen machen musst, als über steigende Beiträge.
Natürlich werden die Beiträge steigen und den Wagen aber ganz schnell abmelden und über jemand anders laufen lassen, ist natürlich auch nicht so einfach, da ich vermute, dass du weiterhin mit einem Auto fahren willst. Somit kann man nicht mal eben dich als Fahrer streichen und gut ist. Bist du nämlich als Fahrer gestrichen, darfst du logischer Weise auch nicht mehr fahren.
Die Versicherung ist ja aber nicht in jedem Fall personalisiert. Also mal angenommen, man würde die eigene Versicherung nach einem Unfall kündigen und den Wagen zukünftig über den Vater laufen lassen, dann gibt es auch Versicherungsmodelle, wo der Vater zwar angibt, dass sein Auto noch von anderen gefahren wird, aber nicht, von wem konkret. Ich fahre beispielsweise auch mit dem Wagen meiner Mutter, ohne dass ich da als Person in den Unterlagen irgendwo auftauche; es ist der Versicherung nur bekannt, dass noch andere das Auto nutzen, aber nicht, wer genau das ist.
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