Wohnungskündigung wegen Abriss, geht das so einfach?
In einem Wohnhaus mit 6 Parteien haben alle 6 Parteien nun die Kündigung erhalten. Sie müssen bis zum 31. August das Haus verlassen haben. So steht es jedenfalls in der Kündigung der 6 Parteien.
Partei 1 hat eine neue Wohnung, weil sie sowieso ausziehen wollten und auch gekündigt hätten, wenn der Vermieter nicht gekündigt hätte. Allerdings haben Partei 2,3,4,5 und 6 keine Wohnung und es sieht auch schlecht aus mit dem Wohnungsmarkt in der Stadt. Und sie wollen auch in der Stadt bleiben, weil die Arbeitsstellen dort sind von den 5 Parteien.
Partei 2 meint nun, dass eine Kündigung so leicht nicht möglich ist und der Vermieter eine Wohnung für sie suchen muss, die gleichwertig und genauso teuer ist. Partei 3 meint allerdings sogar, dass der Vermieter in diesem Fall sogar den Umzug zahlen muss. Die Parteien haben alle Kinder und so einfach und schnell ist so ein Umzug nicht vollbracht, wenn man in der Stadt bleiben will. Partei 4 ist sogar erst am Anfang des Jahres dort eingezogen und da wurde nicht gesagt, dass das Haus mal abgerissen werden soll.
Was können die 5 Parteien machen? Können sie gegen die Kündigung angehen? Können sie den Abriss verzögern? Steht ihnen Umzugsgeld zu? Steht ihnen eine gleichwertige Wohnung zu, die der Vermieter ihnen stellt?
Bei Abriss eines Hauses ist eine Kündigung der Mietverhältnisse durch den Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen erlaubt. Die Mieter könnten zwar klagen, das könnte das Ganze zwar hinauszögern, kostet aber natürlich Geld und viel Energie. Man müsste die genaue Sachlage kennen, um zu sagen, ob die Klage Erfolg hat. Wenn das Haus sehr alt ist, wäre ich skeptisch. Der Vermieter muss nicht warten, bis es vollends zerfällt. Wenn es so alt ist, dass eine Kernsanierung gemacht werden müsste, müssten die Mieter auch ausziehen.
Ein Recht auf Schadenersatz oder Umzugskosten oder ähnliches ergibt sich nicht. Der Mieter kündigt ja fristgerecht aus nachvollziehbaren Gründen. Warum sollte er den Mietern etwas zahlen müssen? Wenn er wegen Eigenbedarf kündigen würde, müsste er ja auch nichts zahlen.
Zustehen würde keiner Mietpartei auch nur ein Cent. Jedenfalls dann, wenn alles mit rechten Dingen zugeht. Und nachdem erst vor kurzem eine Wohnung in dem Haus neu vermietet wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass hier tatsächlich alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Zumal eine "Gesamtkündigung" zum 31. August (oder was auch immer) kaum die individuellen Mietzeiten berücksichtigt haben wird. So ist das mindeste was in dem Fall einzuhalten wäre, die Kündigungsfrist! Und die ist bei einer Mietdauer ab acht Jahren schon bei neun Monaten! Und bei Mietdauern von fünf Jahren ist sie immer noch sechs Monate. Und jede Frist beginnt eigentlich erst dann zu zählen, wenn der Mieter der Kündigung nicht widerspricht!
Außerdem muss ja begründet werden, weshalb die Kündigung erfolgt. Einfach "wegen Abriss" reicht definitiv nicht aus. Denn es ist schon so, dass in mancher Innenstadt die Grundstücke teurer sind, als die Häuser oben drauf, so dass das Ziel von Entmietung schon jenes sein kann, die Objekte leer zu bekommen um den Grund teuer zu verkaufen. Und das ist kein Kündigungsgrund.
Hier muss von Seiten der Mieter also keine Klage angestrengt werden. Es reicht einfach mal der (pauschalen) Kündigung zu widersprechen. Man könnte auch überlegen, diese generell prüfen zu lassen und im Fall von Formfehlern diese gar ignorieren. Denn dann müsste man dem Vermieter gar nichts zukommen lassen, wobei das sicher immer auf einen Konflikt hinauslaufen würde.
Geht es letztlich wirklich nur ums Geld, kann man aber auch mit dem Vermieter sprechen, so dass dieser tatsächlich sich bereit erklären kann, den Parteien finanziell entgehen zu kommen. Das wäre dann der friedliche Weg der Räumung. Der ist aber individuell zwischen den Parteien auszuhandeln.
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