Schadenersatz wegen fehlendem Arbeitszeugnis?
Folgendes Problem: Der letzte Arbeitgeber B von X hat so lang gezögert (trotz Fristsetzung!), X sein Arbeitszeugnis zuzuschicken, sodass X den Job, für den X sich beworben hatte gar nicht erst bekommen hat. Eben aufgrund dessen, dass X kein Arbeitszeugnis seiner letzten Arbeitsstelle vorlegen konnte. X ist sauer, das wäre ein so toller Job gewesen, und X hat ihn wegen seinem Ex-Chef B nicht bekommen.
Wie sieht es jetzt aus? Da X nun arbeitslos ist, eigentlich aber eine Arbeit hätte bekommen können, wenn das Arbeitszeugnis „pünktlich“ gewesen wäre – kann X Schadenersatz fordern? Kennt sich vielleicht jemand damit aus?
Also man hat auf jeden Fall einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und das darf der alte Arbeitgeber einem auf keinen Fall verweigern. Ich weiß aber auch nicht, ob es möglich ist gegen den alten Arbeitgeber eine Schadensersatzklage einzureichen. Dies müsste aber beim Arbeitsgericht zu erfahren sein, eventuell auch beim Arbeitsamt.
X hat recht gute Karten, wenn es um eine Schadenersatzklage geht. Denn X hat dem B eine Frist gesetzt. Diese war sicherlich lang genug als dass der B ein Zeugnis ausstellen konnte. Ohne diese Fristsetzung und das Tätigwerden des X sähe es schlecht aus. Nun sollte X auch noch nachweisen können, welcher Schaden ihm entstanden ist. In dieser Frage kann sicher ein Anwalt weiter helfen.
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