Rückgaberecht beim Einzelhandel einheitlich geregelt?
Ich habe neulich bei einem Elektromarkt etwas kaufen wollen. Aber ich konnte mich nicht entscheiden und da sagte der Verkäufer, dass ich es kaufen könnte und wenn es mir dann doch nicht gefällt, soll ich es wieder einpacken und zurück bringen. Ich habe auch schon bei Lidl was gekauft und wieder zurückgebracht, weil es nicht gepasst hat. Da ging es um Kinderklamotten. Auch da haben sie es ohne Frage wieder zurückgenommen.
Nun habe ich mich gefragt, ob so ein Rückgaberecht im Einzelhandel einheitlich geregelt ist. Kann man die Ware in einer bestimmten Zeit wieder zurückbringen? Ist sowas gesetzlich geregelt oder ist das reine Kulanz von den Unternehmen? Kann man drauf bestehen etwas wieder zurück zu geben? Braucht man einen Grund?
Das ist reine Kulanz. Wenn ein Geschäft etwas zurücknimmt, dann hast du Glück. Wir hatten es schon einige Male, dass etwas nicht zurückgenommen wurde. Einmal habe ich mich dann beschwert, weil mir die Art des Verkäufers derbst gegen den Strich ging. Ich hatte mir einen Flach-TV gekauft und wollte ihn zuhause anschließen. Nichts. Kein Bild, bzw. blieb es blau. Stundenlang rumprobiert, Anleitung befolgt. Erfolglos. Also, hin zum Laden. Der Verkäufer schloss den Fernseher in der Werkstatt und er hatte ein Bild. Also, wir Frauen sind ja zu doof, war dann seine unterschwellige Aussage und schickte uns nach Hause. Gleiches Spielchen. Das Bild blieb blau! Wir wieder hin. Nein, also da kann er nichts machen, da der TV nachweislich intakt ist. Wir wieder nach Hause. Wohl gemerkt war das immer ein Stückchen zu fahren. Ich habe dann ein Mail an den Marktleiter geschrieben und mich erstmal beschwert. Bekam dann eine Antwort, dass sie den Fernseher zurücknehmen würden. Natürlich mussten wir ihn dann bei dem gleichen Verkäufer zurückgeben! Aber er wurde wohl vorher schon eingestilt, dass er den zurücknehmen soll.
Ein anderes Mal wurde ein Gerät halt nicht zurück genommen. Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Vermutlich kauft man die Ware "wie gesehen". Oder wie auch immer. Klar, wenn sie defekt ist, ist es kein Problem, dann kriegt man im Notfall ein Ersatzgerät. Aber nur, weil es einem nicht mehr gefällt, da werden sich kleinere Ketten taub stellen.
Inzwischen brauchst Du keinen Grund mehr, damit die Ware zurück gegeben wird. Es gibt bei Hygieneartikeln eine Ausnahme, denn dort wird nicht alles zurück genommen. Du brauchst für die Rückgabe nicht einmal mehr den Originalkarton, um die Ware auszutauschen. Wie es mit der Frist ist, kann ich leider nicht sagen. Wir hatten damals bei uns im Geschäft eine Kundin, die einen Pullover nach zwei Jahren zurückgeben wollte und sogar das haben wir toleriert. Ich denke das viel auf Toleranz geht.
Grundsätzlich ist es so, dass man Ware, die einwandfrei funktioniert, nur dann zurückgeben kann, wenn der Verkäufer das auch akzeptiert. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht, ausgenommen im Fernabsatz, also Katalog, Internet und Co.
Fehlerhafte Ware muss der Verkäufer zurücknehmen und reparieren, austauschen oder den Kaufvertrag wandeln.
Mittlerweile ist aber in den meisten Geschäften üblich, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben zu können. Meistens bieten das die Ladenketten an. Um diesem Service nicht nachzustehen, sind viele Einzelhändler mittlerweile auch bereit dazu. Verpflichtend ist es aber nicht.
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