Obdachlosenheime: Wie lange eine Übergangslösung?
In diesem Thread Welche Arten und Anspruch von Beihilfen für Obdachlose? schrieb karlchen66, dass das Obdachlosenheim als Eingliederung gilt. Ich habe neulich im Fernsehen aber einen Bericht gesehen, wo es hieß, dass die Obdachlosen nicht mal im Winter auf Dauer dort übernachten dürfen und sie immer wieder zurück auf die Straße müssen, damit auch andere Obdachlosen die Möglichkeit haben dort zu übernachten. Sie können sich zwar aufwärmen kommen, aber mehr als ein paar Tage ist nicht drin bei der Übernachtung. Das wird angeblich so gehandhabt, damit die Obdachlosen ein Obdachlosenheim nicht als Wohnsitz betrachten.
Wie funktioniert das bei den Obdachlosen und den Obdachlosenheimen? Dürfen die Obdachlosen dort langfristig wohnen? Oder ist es nur eine Kurzzeitlösung? Warum wird es gerade so gehandhabt? Wie hilft man im Obdachlosenheim den Leuten, die dauerhaft eine Wohnung haben wollen?
Das kann man pauschal nicht direkt so sagen, denn es kommt in erster Linie immer auf den Obdachlosen selbst an. Ein sehr wichtiges Kriterium wenn überhaupt ist das Bewohnen einer eigenen Wohnung. Das sollte der Betroffene schon wirklich gut können, denn ansonsten ist er auch schnell wieder obdachlos. Soziale Dienste geben hierzu Empfehlungen oder erstellen dazu auch fundierte Gutachten.
Der sogenannte Zeitfaktor dient hier nicht als entscheidende Grundlage, sondern eben die allgemeine soziale Entwicklung des Obdachlosen steht dabei im Vordergrund. Alle anderen Varianten würden auch keine entscheidende Hilfe sein, sondern nur eben einen Weg zurück ins Obdachlosenheim darstellen.
Ich denke es kommt nicht nur auf die Obdachlosen an, sondern auch auf die Art der Unterbringung. In den Medien habe ich sehr wohl schon Leute gesehen, die Jahrzehnte in einer solchen Unterkunft wohnten und dank der ARGE durfte ich zwei Menschen auch persönlich kennenlernen, die in einer Art Wohnheim lebten (war auch bei beiden unterschiedlich geregelt), was als Notunterkunft für Obdachlosen und Menschen mit Drogenproblemen galt.
Vor Jahren habe ich mich mal mit Straßenkindern unterhalten, die sich quasi auskannten. Da gab es zwischen zwei Städten, die weniger als 50 Kilometer auseinander lagen schon erhebliche Unterschiede. Für Minderjährige gab es eine Schlafstelle, aber zum 18 Geburtstag durfte man dort nicht mehr hin. Die anderen Heime hatte lange Wartelisten, allerdings konnte man dann auch dort länger bleiben, sofern man sich an die Regeln hielt.
Das ein Obdachlosenheim nicht als Wohnsitz gelten kann, stimmt definitiv nicht. Es gibt durchaus Wohnheime, wo man auch seine Melde- und Postanschrift bekommt, allerdings wirklich nur so lange, wie man jeden Abend dort rechtzeitig aufschlägt. Ansonsten gibt es schnell die "Kündigung".
Wie die Betreuung ist, hängt ebenso von der Institution und den Menschen dort ab. Bei vielen führt ein Weg zurück in ein geregeltes Leben im Idealfall ja über das Elternhaus, eine Wohngruppe oder Therapien. Und wer zum Beispiel aus dem Wohnheim in einer mehrmonatige Therapie geht, hat gute Chancen danach mit eigener Wohnung oder in einem betreutem Projekt zu starten. Das Zimmer im Obdachlosenheim wird dann vermutlich auch nirgends so lange frei gehalten.
Wer auf der Straße lebt, sollte sich sowieso bei den Institutionen vor Ort erkundigen, also an seinem Aufenthaltsort. Viele möchte diesen auch nur ungern verlassen, es sei denn sie sind nur auf der "Durchreise"- und in diesem Fall geht es ja sowieso nur um kurzzeitige Schlafmöglichkeiten. Bei längerfristigen Lösungen ist es sowieso erforderlich, dass man persönlich vorspricht, sofern es Warteliste gibt, muss man sich nicht selten dort regelmäßig melden. Und ein Auto oder eine Bahncard100 wird wohl kaum ein Obdachloser sein Eigen nennen.
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