Gilt eine Kreditzusage der Bank als unwiderruflich?
Neulich habe ich mich mit einer Bekannten, Frau A, unterhalten, die für die Reparatur am Haus einen Kredit haben musste bei der Bank. Frau A war schon bei der Bank und sie hat auch den Kreditantrag unterschrieben und hat dann zugesagt bekommen, dass der Kredit ihrem Konto gut geschrieben wird. Der Bankberater meinte, dass es höchstens 2 Tage dauert und sie über das Geld verfügen kann. Das ist aber nun schon ein paar Tage her. Genauer gesagt war Frau A am Freitag bei der Bank und heute ist Mittwoch.
Gilt denn so eine Kreditzusage der Bank als unwiderruflich oder kann die Bank trotz Zusage noch den Kredit ausschlagen? Sollte Frau A zur Bank gehen und fragen wo das Geld ist oder sollte sie abwarten, weil sie schon Bescheid bekommen hätte, wenn der Kredit nun doch nicht bewilligt wurde. Frau A kann sich aber auch nicht vorstellen, warum der Kredit nicht genehmigt werden würde. Sie hat Sicherheiten und einen festen Job.
Unwiderruflich ist eine "Zusage" natürlich nicht. Dazu ist der Zinsmarkt zu wenig stabil. Deshalb werden Finanzierungszusagen auch in aller Regel zeitlich befristet gegeben. Allerdings liegt dann die Annahme/Ablehnung allein bei der Kundin bzw. beim Kunden. Das bedeutet, dass die Bank eine Zusage zu den aktuellen Konditionen gibt, was gleichbedeutend mit einem Angebot ist. Dieses gilt dann für wenige Tage. Wenn der Kunde bis zu der dann genannten Frist das Angebot nicht annimmt, dann verfällt diese Zusage. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, dann wird der Vertrag unterzeichnet. Und Verträge sind selbstverständlich auch von der Bank einzuhalten.
Wenn also in dem Fall Frau A einen Vertrag über das Darlehen in Händen hält, dann ist die Bank in der Pflicht und kann diesen Vertrag nicht mehr "zurückziehen". Was hier nun das Problem ist, kann eigentlich nur der Sachbearbeiter wissen. In so einem Fall macht es Sinn, wenn Frau A einfach bei der Bank vorspricht und nachfragt, ob es ein internes Problem gibt.
Frau A, die ja nach einem Kredit gefragt hat, hat damit ihr Angebot zu einem Geschäft abgegeben. die Bank hat ihrerseits ein Angebot erstellt, und damit ebenfalls einen Vorschlag für ein mögliches Geschäft abgegeben. Frau A willigte in den Vorschlag ein, und die Bank hat das Angebot überprüft, und ist den Vertrag eingegangen. Wenn Frau A also schriftlich eine Bestätigung hat, das die Bank dieses Geschäft geprüft hat, und damit einverstanden ist, dann ist das erst einmal ein unwiderruflicher Vertrag.
Meine Empfehlung: Wenn Frau A eine positive Bonität besitzt, also keinerlei negative Einträge bei Schuldnerkarteien, große laufende Kredite, oder ähnliches besitzt, so kann die Bank auch keinerlei Gründe vorweisen, warum der Kredit trotz Bewilligung nicht ausgezahlt werden kann. Frau A wird schließlich auch Zinsen für das Geld bezahlen müssen, und eine Gebühr für den Vertragsabschluss. Frau A sollte hier auf jeden Fall einmal bei der Bank nachfragen, wo das Geld bleibt, immerhin muss sie mit diesem Geld ja auch Handwerker bezahlen, die erst bestellt werden können, wenn klar ist, das sie auch bezahlt werden können.
Fakt ist: Leider ist es ein Fakt das bei auftretenden Komplikationen, ich fasse mich einmal so generell, die Banken auch im nach hinein schon einmal das Recht haben können, einen Kredit zu versagen. Dann ist es auf jeden Fall besser sie versagen den Kredit gleich, als ihn später fällig zu stellen, wenn das Geld schon weg ist. Frau A sollte auf ihrem Recht bestehen, immerhin hat sie guten Glaubens einen Vertrag unterschrieben, mit dem ihr eine Gewisse Summe, zu einem gewissen Preis zur Verfügung gestellt wurde. Die Zeitspanne bis zur Erfüllung des Vertrages beträgt 2 Tage laut Bankberater. Frau A war bei der Bank, und 2 Werktage später sollte das Geld verfügbar sein. Hierbei sei zu sagen das auch Samstags als Werktag zählt, spätestens am dritten Tag hätte ich einmal nach gehackt wo mein Geld bleibt. Dennoch gilt der Vertrag erst abschließend als geschlossen, wenn beide Parteien ihre Vertragsbestandteile erfüllt haben. Sprich so lange die Bank den Kredit nicht gezahlt, oder verfügbar gemacht hat, solange ist der Vertrag auch nicht geschlossen.
Ich hoffe einmal das es sich hier um einen Ratenkredit handelt, und nicht um einen Dispositionskredit, denn dieser wäre bereits verfügbar, aber würde nicht unbedingt offensichtlich aufgeführt.
Scheinbar wurde hier nur ein Antrag ausgefüllt und eine mündliche Zusage erteilt? Doch selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, kann dieser widerrufen werden, zum Beispiel wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Ansonsten kann es bei der Überweisung auch zu Fehlern gekommen sein, Unterlagen verloren gegangen sein oder vielleicht wurde auch lediglich gesagt, dass das Geld zwei Tage nach Bewilligung auf dem Konto ist. Was genau der Grund ist, kann Frau A nur selbst in der entsprechenden Bank erfragen.
War denn in dem Antrag die Rede davon, dass eine mündliche Zusage ausreichend ist? Das kann ich mir kaum vorstellen. Denn ich denke, dass einem Antrag auch noch ein Vertrag folgt, nach dessen Eingang es noch ein bis zwei Tage dauert bis das Geld dann auch dem Konto des Darlehensnehmers gutgeschrieben ist. Daher sollte sich A unbedingt noch einmal den Antrag durchlesen und wenn es da noch Fragen gibt, die Berater in der Bank befragen. Denn ein Antrag ist noch lange kein Vertrag und selbst ein Vertrag kann unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden.
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