Verdienstgrenzen Nebengewerbe

vom 05.05.2012, 09:03 Uhr

A hat die Kündigung in seinem Betrieb erhalten. Bei der Agentur für Arbeit hat A sich ordnungsgemäß gemeldet und alle nötigen Unterlagen schon eingereicht. Allerdings ist A auch bewusst, dass er in seinem erlernten Beruf kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben wird. Er hat aber die Möglichkeit von zu Hause aus Geld zu verdienen. Der Arbeitsaufwand würde dabei einem Nebengewerbe entsprechen.

Allerdings wird der Verdienst, wenn A diese Möglichkeit nutzt, stetig anwachsen. Für ein Vollzeitgewerbe wird der Arbeitsaufwand aber nicht reichen. Nun hat A zwar schon einiges über Nebengewerbe und dessen Bedingungen gelesen, aber findet nichts, ob es auch Verdienstgrenzen dabei gibt. Hat hier jemand damit Erfahrung und kann A weiterhelfen und auch konkrete Zahlen nennen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Soweit ich weiß darf Person A 100€ in seinem Nebengewerbe ohne Abzüge dazu verdienen. Verdient er mehr dazu bekommt er davon nur 20%. Heißt, Person A verdient 400€ in seinem Nebengewerbe monatlich dazu, dann sind 100€ davon Anrechnungsfrei, von den anderen 300€ darf er 20% behalten = 60€. So hat er von den verdienten 400€, noch 160€ die er behält. Diese Informationen beziehen sich auf meine eigenen Erfahrungen als Arbeitsloser mit einem Nebengewerbe.

» Kokeilla » Beiträge: 180 » Talkpoints: 6,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Kokeilla- Beziehen sich deine Angaben auf Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2? Ich kenne die Verdienstgrenzen die du nennst, an sich nur beim Bezug von Arbeitslosengeld 2. Bei Arbeitslosengeld 1 durfte man mehr dazu verdienen, wenn man unter einer bestimmten Stundenzahl blieb.

Ich habe nun aber doch mal gesucht, weil es mich interessiert hat, ob sich an den Zuverdienstgrenzen was geändert hat. Es dürfen weiterhin 165 Euro im Monat dazu verdient werden, so lange man unter einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 15 Stunden bleibt. Kommt man auf mehr als 15 Stunden in der Woche, gilt man nicht mehr als arbeitslos.

Nähere Infos sind auch in Merkblättern des Arbeitsamtes zu finden. Hier steht etwa zu Zuverdienstgrenzen und dort sind auch weitere Links zu finden: klick.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Es geht dabei nicht um Verdienstgrenzen bei Arbeitslosigkeit, sondern ob es da überhaupt Grenzen bei einem Nebengewerbe gibt. Denn bislang konnten nur Informationen zum Zeitaufwand gefunden werden. Da darf man bei einem Nebengewerbe ja nur 15 Wochenarbeitsstunden haben, was bei A drei Stunden täglich wären, wenn er von Montag bis Freitag arbeitet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Mir wurde beim Gewerbeamt erzählt, dass man egal, wie viel man verdient, wenn man keinem Hauptverdienst nachgeht, ist es ein Hauptgewerbe, was man anmeldet. Ich wollte nämlich, weil ich wenig verdiene bei meiner Selbstständigkeit ein Nebengewerbe anmelden und der Typ auf dem Amt meinte, was ich denn als Hauptverdienst für einen Beruf ausübe. Da ich Hausfrau bin meinte er, dass es, auch wenn ich nur 100 Euro verdienen würde, dann ein Haupt und kein Nebengewerbe ist.

Ich würde an der Stelle von A einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen. Da es ja hier nicht darum geht, wie viel er beim ALG dazu verdienen kann oder darf, sondern darum, was passiert, wenn er stetig mehr verdient, ist das Gewerbeamt der Ansprechpartner.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante: Eine kleine aber wichtige Ergänzung gibt es dazu allerdings, denn du musst im sogenannten Nebengewerbe etwas weniger verdienen als beispielsweise in deinen Hauptberuf. Ist das nämlich der andere Fall hast du ein sogenanntes Hauptgewerbe (Vollgewerbe) mit einer beruflichen Anstellung beispielsweise als sogenannte Vollbeschäftigte. Der Verdienstunterschied muss daher sichtbar sein, allerdings darf er auch gering ausfallen. Einen definierten Grenzwert gibt es dafür bis jetzt noch nicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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