Tierzucht in Mietwohnung zulässig?
Eine Freundin von mir, nennen wir sie mal A, möchte gerne Katzen züchten. Sie hat sich schon mit einer Züchterin in Verbindung gesetzt und sie hat auch sehr viel gelesen und ist Mitglied in einem Zuchtverein, wenn ich das richtig verstanden habe. Allerdings wohnt A in einer Mietwohnung. Dort ist ihr zwar erlaubt Katzen zu halten, aber ich denke, dass es für die Züchtung doch irgendwelche Richtlinien gibt.
Nehmen wir mal an, A würde einfach in der Wohnung Katzen züchten, könnte A dann fristlos gekündigt werden? Oder hätte das irgendwelche Konsequenzen oder kann ein Vermieter nichts gegen eine Zucht haben, wenn er die Tiere erlaubt? Muss A dann ein Gewerbe anmelden? Sie wird mit der Zucht wohl gerade am Anfang ja nichts verdienen, weil ja auch viel angeschafft werden muss und die Kitten bis zur Vermittlung bzw. zum Verkauf ja auch viel Geld kosten. Was muss A machen, damit sie in der Mietwohnung dies ausüben kann? Muss sie eine Genehmigung des Vermieters dafür haben?
Ich würde da in jedem Fall eine Genehmigung vom Vermieter einholen. Da ist man einfach auf der sicheren Seite. Meine Mutter hat früher auch Katzen gezüchtet, auch in unserer damaligen Mietwohnung. Katzen waren dort auch erlaubt. Trotzdem hat sie sich das Einverständnis des Vermieters geholt, was auch so richtig war.
Denn bei einer Tierzucht, kann sich unter Umständen auch Gerüche in die Wohnung setzen. Das war bei uns zwar nicht der Fall, aber ich kenne Wohnungen, die den Katzengeruch einfach nicht mehr raus bekommen. Denn wenn die Kater dann anfangen, zu markieren, dann ist das ein ganz intensiver Geruch. Und wenn das vielleicht in den Boden oder in die Wände zieht, dann bekommt man den Geruch vielleicht nicht mehr weg. Außerdem kann es ja auch lauter werden, wenn die Katzen anfangen rollig zu werden. Bei mehreren Katzen, ist das sicherlich anders, als wenn man nur eine oder zwei Katzen hält. Daher würde ich in jedem Fall den Vermieter fragen.
Meine Mutter hat die Zucht privat gemacht, hat also kein Gewerbe angemeldet. Viel Geld hat sie damit auch nicht gemacht, denn sie hat es eher aus Spaß gemacht, und die Katzen dann nur an Liebhaber verkauft. Und das hat sie auch einige Jahre gemacht, aber eben privat.
Ein bis zwei Katzen sind in einer Wohnung erlaubt, wenn nichts anderes im Mietvertrag vermerkt wurde. Sollte es sich um eine Zucht handeln, muss der Vermieter darüber informiert werden, der auch eine Zustimmung geben muss. Ein Gewerbe muss zwar angemeldet werden, aber durch alle Kosten, die entstehen und den Gewinnen, die später erzielt werden, wird ein Plus Minus herauskommen.
Wenn der Vermieter nicht zustimmt und dennoch eine Zucht betrieben wird, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Diese kann sogar fristlos ausgesprochen werden. Wenn es verschwiegen wird und es heraus kommt, dann kann ebenfalls eine fristlose Kündigung erfolgen. es ist immer ratsam den Vermieter darüber zu informieren, bevor eine Zucht begonnen wird. Nur so kann man auf der sicheren Seite sein.
Es geht ganz offensichtlich bei dieser Zuchtabsicht darum, aus der Katzenzucht Profit zu schlagen (oder einfach Geld damit zu verdienen). Das ist in der Absicht schon ein Gewerbe, welches natürlich anzumelden ist. Und da beginnt für A das Problem, dass A dieses Gewerbe beim Vermieter angeben muss bzw. um dessen Einwilligung bitten. Denn der Vermieter hat schließlich eine Wohnung und kein Gewerbeobjekt vermietet. Und ob er einer Tierzucht zustimmt, wage ich mal zu bezweifeln. Denn hier ist zu befürchten, dass durch Lärm und Gestank sowie dem erhöhten Aufkommen von Abfall der Hausfrieden erheblich gestört wird. Ganz zu schweigen von einem möglichen Publikumsverkehr, wenn Leute kommen, um sich die Tiere anzuschauen.
Wenn A die Zucht ohne anzufragen beginnt, ist zwar ist dann eine fristlose Kündigung denkbar, wahrscheinlicher wird aber die Aufforderung sein, die Zucht sofort zu beenden und alles was damit zusammenhängt, abzubauen.
Nebenbei kann es mit den Behörden zu Problemen kommen, weil hier Hygiene- und Tierschutzvorgaben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden. A wird als Anfänger oder Laie in dem Gebiet sicher viele unsachgemäße Vorrichtungen haben. Es ist ja nicht mal geklärt, ob der Platz ausreichend bemessen ist und wie die Tiere durch einen Tierarzt zu versorgen wären.
Alles in allem ist ein "stilles Gewerbe" als z.B. freier Autor in einem Mietshaus denkbar. Aber "produzierendes Gewerbe" oder ein Gewerbe mit viel Publikumsverkehr dürfte sich nicht dafür eignen, in so einem Raum ausgeübt zu werden. Da sollte A doch nach alternativen Möglichkeiten schauen. Wenn Geld damit verdient werden soll, sollte man auch Investitionen wagen.
Ein Vermieter muss eine solche Zucht in einem Privathaus nicht dulden. Auf jeden Fall ist er vorher zu befragen. Ebenfalls muss ein Gewerbe angemeldet werden. Vermieter sind auf Ruhe und Frieden zwischen ihren Mietern in ihren Häusern bedacht. Dieser Wunsch würde durch eventuellen Lärm und Geruchsbelästigung, sowie zusätzlichen Schmutz durch Katzen-Interessenten unterwandert werden. Derpunkt hat dir alle Eventualitäten, die zu beachten sind, aufgezählt. Ich denke, dass sich A da hoffnungslosen Illusionen hingibt.
Generell gibt es natürlich kein Gesetz, welches das Züchten in einer Mietwohnung verbietet. Allerdings sollte gewährleistet sein, dass es sich nicht zu einer Tierquälerei ausartet. Jedes Tier benötigt genügend Platz, Fressen, Spielmöglichkeiten, Rückzugsmöglichkeiten, tierärztliche Versorgung ect. Sollte dies nicht der Fall sein, weil sich der Züchter übernommen hat, so kann ihm das Veterinäramt einen Strich durch die Rechnung machen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Vermieter die Haltung solcher Tiere nicht ausdrücklich verbietet. Daher sollte sich Deine Freundin vorab den Mietvertrag gründlich durchlesen, bevor sie mit der Zucht beginnt.
Kommen wir nun zu der Frage, ob Deine Freundin ein Gewerbe anmelden muss. Da sie mit den Verkauf der Tiere Profit macht ist eine Anmeldung unbedingt notwendig. Immerhin muss beim Verkauf einer Katze eine Rechnung erstellt werden, worauf die Steuernummer angegeben werden muss. Und dazu ist nun mal ein Gewerbe notwendig. Sollte sie hingegen weniger als 410,00 Euro jährlich Gewinn machen und keine Rechnung ausstellen wollen, so ist die Anmeldung nicht notwendig.
Rechnung: Man nehme alle Rechnungen des Tierarztes (Impfungen...), des Futters, der Spielzeuge, der Kratzbäume ect. und rechnet diese gegen des eingenommenen Geld, welches beim Verkauf der Kitten zustande gekommen ist. Sollten dabei mehr als 410,00 Euro rauskommen, so ist eine Anmeldung unausweichlich. Sollte sie sich gegen eine Anmeldung entscheiden, so muss sie mit abspringenden Kunden rechnen, die eine Rechnung wünschen, ich würde für meinen Teil auf alle Fälle darauf bestehen, aber dies ist wohl Ansichtssache.
Eine Erlaubnis des Vermieters ist hingegen nicht nötig, es sei denn die Katzen riechen so stark oder sind so laut, dass sie die Nachbarn stören. Sie sollte sich jedoch auch im Klaren darüber sein, dass es hin und wieder mal vorkommen kann, dass die Kitten nicht verkauft werden, wohin sollen diese Tiere dann? Eine Zucht mit blutsverwandten Tieren ist nicht gestattet, sollte sie diese behalten wollen fallen daher weitere Kosten für die Kastration, sowie den Lebensunterhalt der Tiere an.
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