Kaution Miete
ich habe eine Frage, und zwar gibt es eine Beschränkung wie hoch eine Wohnungskaution höchstens sein darf? Ich hab mal irgendwo gehört die Kaution darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, stimmt das so? Was ist eigentlich, wenn ich den Mietvertrag bereits unterschrieben hab und der Vermieter auch, ich die Kaution aber nicht bezahlen kann und auch nicht bezahle? Kann mir die Wohnung dann gekündigt werden?
Ich glaube es gibt keine Beschränkung aber sollte die Kaution in Vertrag drin stehen müsst du Sie zahlen.
Ja, mehr als maximal 2 Monatsmieten sind in der Regel nicht zulässig, so kenne ich es auch. Es ist aber trotzdem hier und da noch Usus, 3 zu verlangen. Letztendlich, wenn Du die Wohnung haben willst, wirst Du wohl gezwungen sein, den Wünschen des Vermieters nachzukommen, denn, wenn nicht Du seinen Forderungen nachkommst, dann vielleicht der nächste. Und wer dem Vermieter letztendlich am meisten passt (also am meisten auf seine Grundforderung eingeht) wird wahrscheinlich das Rennen machen .
Aber so wie ich das Verstanden habe lebt Sie bereits in der Wohnung oder ? Sollte es so sein würde ich dem Vermieter eine Ratenzahlung der Kaution anbieten die wäre nämlich zulässig habe ich mal in einer Sendung gesehen.
Und dies anbieten bevor er auf dich zukommt.
Es sind maximal drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, also die Nettomiete, zulässig. Diese dürfen in drei Monatsraten bezahlt werden. Die Kaution muss auf einem besonderen Konto angelegt werden, dass vom Vermögen des Vermieters getrennt ist. Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter für den Fall, dass der Mieter die Wohnung mit Schäden verlässt oder seinen Renovierungpflichten nicht nachkommt. Am Ende des Mietverhältnissen bekommt er sie umgehend nach Wohnungsübergabe mit Zinsen und Zinseszinsen zurück, die aber im Normalfall niedrig sind. Du darfst die Kaution nicht einfach nicht bezahlen, dadurch verstößt du gegen den Mietvertrag und der Vermieter kann dir kündigen. Statt der Bezahlung in bar oder auf das Kautionskonto sind auch andere Regelungen möglich, die du aber mit dem Vermieter vereinbaren musst.
Es gibt mittlerweile auch Versicherungen, die gegen einen Monatsbeitrag für die Kaution bürgen. Finanziell lohnt sich das aber nicht. Es käme vielleicht nur in Frage, wenn du das Geld für die Kaution momentan gar nicht zusammenbringen kannst.
Bei Sozialwohnungen gibt es irgendwelche besonderen Regelungen.
Da wir uns im Moment auch auf dem Gebiet der Immobilien schlau machen, kann ich bestätigen, das maximal zwei Monatsmieten normal sind und alles drüber eigentlich nicht zulässig ist. Aber ganz ehrlich, wenn dich eine Wohnung interessiert und du dem Makler, der drei Monatsmieten Kaution verlangt, darauf hin ansprichst, dann wirst du die Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bekommen, denn es wird mit Sicherheit Interessenten geben, die bereit sind, drei Monatsmieten als Kaution zu zahlen. Es muss sonst schon wirklich eine schlecht vermittelbare Wohnung sein, denn meistens gibt es ja mehrere Interessenten und derjenige, der den Forderungen des Maklers am nächsten kommt, wird auch am ehesten die Wohnungszusage erhalten.
Wir hatten uns einmal eine Wohnung angeschaut, bei der der Vermieter ebenfalls eine Mietsicherheit in Form von drei Kaltmonatsmieten haben wollte. Bis jetzt dachte ich auch noch, es sei vollkommen in Ordnung, eben maximal drei Kaltmonatsmieten an Kaution zu verlangen und alles, was darüber hinausgeht, sei zu viel und zu teuer. Mich würde da auch ein entsprechender Gesetzestext einfach mal interessieren, da wir uns derzeit ebenfalls etwas schlau machen und gegebenenfalls bei entsprechender Verfügbarkeit und Möglichkeit umziehen wollen.
Wie es jedoch aussieht, wenn man einen Mietvertrag unterschrieben hat und die Mietsicherheit nicht hinterlegt, weiß ich nicht. Grundsätzlich sollte man mit dem Vermieter offen darüber reden, dass man eventuell eben nicht in der Lage ist, die Mietsicherheiten so schnell und in dieser Höhe zu hinterlegen. Wenn man das nicht tut, grenzt es meiner persönlichen Meinung nach an Betrug und vermutlich wird man auch vom Mietvertrag wieder zurücktreten. Alles andere wäre unvorstellbar für mich.
Die Mietsicherheit wird ja auch meistens dann bezahlt, wenn man sich zum Unterschreiben des Mietvertrags trifft. Hat man diese dann nicht dabei, und vertröstet den Vermieter, so kann es sein, dass es erst gar nicht zu einer Vertragsunterzeichnung kommt. Selbst, wenn man nun seine zwei oder drei Kaltmonatsmieten als Sicherheit in Monatsraten hinterlegt, so wird doch meines Wissens und meiner Erfahrung nach die erste Rate bei der Vertragsunterzeichnung fällig.
Wir müssen jetzt neben der Makler Gebühr auch 2 Kaltmieten als Kaution hinterlegen. Bei einer anderen Wohnung, die wir uns angeschaut haben, hätten wir 3 Kaltmieten hinterlegen müssen. Ich denke mal die Anzahl der zu hinterlegenden Kaltmiete kann schon variieren, allerdings nicht die Höhe. Die Kaution wird also anhand der Kaltmieten erstellt und soweit wie ich das weiß, kann sie nicht einfach so geändert werden. Außerdem ist auch festgesetzt, dass man die Kaution in 3 Raten bezahlen muss. Zumindest sagte dies mein Makler.
Es sind auf jeden Fall bis zu 3 Monatsmieten, die als Kaution genommen werden dürfen. Eine oder zwei Kaltmieten gibt es sicherlich auch mal, aber über drei ist nicht mehr zulässig (§ 551 Abs. 1 BGB). Für die aktuelle Wohnung in der ich wohne musste ich auch direkt 3 Mieten als Kaution hinterlegen, in der alten Wohnung waren es nur 2, ich hatte sogar mal eine kleine Bude bei der ich nur eine Miete als Kaution zahlen musste.
Wenn du den Vertrag unterschrieben hast und die Kaution nicht zahlst, kann dir sicherlich gekündigt werden. Wahrscheinlich wird der Vermieter dir erst mal noch etwas Zeit geben, aber wenn kein Geld kommt, wird er den Mieter sicher "raus werfen".
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