Behinderung und Nachteilsausgleich - Erfahrungen gesucht
Ob geistig oder körperlich behindert. Behinderte Leute haben im Alltag, ob beruflich oder privat mit erheblichen Nachteilen zu kämpfen. Die sogenannten Nachteilausgleiche können betroffene Menschen in verschiedenen Bereichen in anspruch nehmen. Damit sollen Mehraufwendungen oder einige Nachteile ausgeglichen werden.
Im Beruf gibt es für schwerbehinderte Leute besondere arbeitsrechtliche Regelungen. Sie können unter Umständen die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen und bekommen Steuervergünstigungen. Das habe ich zumindest gehört. Leider weiß ich nicht, wie man an diese Vergünstigungen kommt und daher frage ich jetzt mal hier nach. Eine Bekannte hat mich nämlich gefragt und ich habe versprochen, dass ich mich erkundige. Ihr Sohn ist 20 Jahre alt und durch einen Unfall schwer behindert. Er kann nicht mehr laufen und auch das Sehen ist nicht mehr in Ordnung. Selbst mit Brille hat er eine sehr eingeschränkte Sehkraft. Weiterhin ist er völlig klar im Kopf.
Welche Erfahrungen habt ihr oder Bekannte /Verwandte von euch mit dem Nachteilsausgleich für Behinderte gemacht? Was kann man alles für Nachteilsausgleiche bekommen? Wo kann man diese beantragen? Welche Vergünstigungen bekommt man noch alles? Was sollte der erste Schritt sein? Noch liegt der Sohn im Krankenhaus. Er kommt jetzt bald in die Reha, aber er wird wohl nicht mehr laufen können. Dort lernt er nur selbstbewusst mit seiner Krankheit umzugehen.
Die amtliche Zuständigkeit liegt bei den Versorgungsämtern. Die zuständige Stadt oder Gemeinde kann euch da bestimmt Auskunft geben, welches Amt zuständig ist. Die Versorgungsämter sind zum Beispiel für die Ausgabe von Schwerbeschädigtenausweisen zuständig. Außerdem bekommt man auf Behinderungen die allseits bekannten "Prozente".
Ab 50% erhält man mehr Urlaubstage, hat Kündigungsschutz und kann sich einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. In unserem Krankenhaus gibt es beispielsweise einen Sozialdienst, der beratend und unterstützend tätig werden kann. Außerdem ist wahrscheinlich auch die zuständige Krankenkasse ein Ansprechspartner, ebenso wie die behandelnden Ärzte und auch der Hausarzt, die über den körperlichen Zustand Auskunft geben müssen.
Es kommt auf den Grad der Behinderung an, welche Leistungen möglich sind. Das freie Fahren in Bussen und Bahnen ist nur ohne Kosten bei hilflosen oder blinden Personen. Alle anderen ab 50 Grad Behinderung und einem zusätzlichen Merkmal zur Gehbehinderung zahlen pro Jahr 60 Euro Kosten. Statt dessen können sie aber auch eine Steuervergünstigung für die PKW-Steuer wählen.
Je nach Grad der Behinderung wird ein Steuerfreibetrag gewährt. Beruflich haben Schwerbehinderte einen besondern Kündigungsschutz und erhalten mehr Urlaubstage. Ansprechpartner sind die Versorgungsämter.
Ist der Sohn schon ausgebildet? Falls er studieren will, kann er das ja auch. Dort bekommt man auch Hilfen. Es ist aber wirklich auch unterschiedlich. Ich habe mal gehört, dass man sich auch von der GEZ Gebühr befreien lassen kann. Dann gibt es ja noch die Wertmarke für den öffentlichen Verkehr oder aber eben die KFZ-Steuererlassung. Zuständig ist, wie schon gesagt wurde, das Versorgungsamt des jeweiligen Kreises. Dort bekommt man viele Informationen.
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