Welche Fristen einer Grundbuchänderung nach Todesfall?

vom 03.05.2012, 18:47 Uhr

A hat durch einen Todesfall seine Mutter verloren, die ihm ein Haus vermacht hat. Da er Alleinerbe ist und keine Geschwister hat und sein Vater schon lange verstorben ist, ist auch kein Zweifel, dass er das Haus erbt. In welcher Frist muss man diese Grundbuchänderung vornehmen, damit er und nicht mehr seine Mutter im Grundbuch steht?

Muss er das schleunigst machen oder kann er sich Zeit lassen? Was passiert, wenn er es zu spät macht oder kann man es nicht zu spät machen? Seine Bekannten sagen alle was anderes. Die einen meinen, dass er das gar nicht machen muss und andere, dass er es innerhalb 14 Tagen machen muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Rein von der Theorie her muss A wirklich nicht handeln. Dann findest allerdings auch keine Umschreibung statt. Es gibt also keine wirklichen Fristen. Meine Mutter war, nachdem mein Vater verstorben war, auch erst drei oder vier Monate später auf dem Amtsgericht. A muss also nichts überstürzen, sollte aber wohl innerhalb von zwei Jahren die Umschreibung vornehmen lassen. Das hat was mit den Kosten zu tun, welche für die Umschreibung dann veranschlagt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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