Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto normal?

vom 02.05.2012, 17:42 Uhr

A ist in einer geschlossenen Ortschaft etwas zu schnell unterwegs gewesen und hat nun aus dem fremden Bundesland einen Bußgeldbescheid erhalten. Nun ist es so, dass A zwar durch diese Ortschaft gefahren ist, aber die Geschwindigkeitsmessung anhand des Lasers nicht mitbekommen hat und bei dem Bescheid wurde auch kein Foto beigelegt, welches nachweist, dass es sich wirklich um As Auto und eben A als Fahrer handelt.

Den letzten Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit bekam A noch vor ein paar Jahren, allerdings in dem Bundesland, in dem A lebte, doch das Auto war in ebenfalls einem anderen Bundesland angemeldet. Jedoch schickte man ein Foto mit, was A zweifelsfrei als Fahrer des Fahrzeugs identifiziert hatte.

Ist es normal, dass heute keine Fotos mehr mit geschickt werden? Kann A ein Beweisfoto problemlos nachholen oder muss A nun das Verwarnungsgeld zahlen, auch, wenn weder er noch ein Mitfahrer etwas davon mitbekommen hat, dass man geblitzt wurde?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Als ich letztes Jahr zweimal geblitzt wurde auch in einer Ortschaft, kamen keine Fotos mit. Allerdings war es ein mobiler Blitzer und kein Laser, zudem wohne ich in der Umgebung und kenne eigentlich die Stellen. Bei meinem ersten Blitzer wollte ich ein Foto anfordern um es mir aufzuheben, daraufhin bekam ich ein Antwortschreiben dies sei nur möglich bei Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 15€ - habe dann auf das Foto verzichtet.

» pasi1989 » Beiträge: 70 » Talkpoints: 24,24 »


Zunächst ist es natürlich "normal", den Bußgeldbescheid auch ohne Foto zu bekommen. Hier bekommt man aber auch die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und darf natürlich alle Angaben zur Sache verweigern. Dann würden die Mühlen der Justiz angeworfen werden und weil nun die Sache aus einem anderen Bundesland ist, die Anfrage an die dir naheliegende Polizeidienststelle weiter geleitet werden. Dann mit Foto. Und im "Normalfall" würden dann Beamte mit dem Foto in der Hand bei dir klingeln und schauen, ob du eindeutig zu erkennen bist (sofern die Bilder beim Einwohnermeldeamt nicht reichen). Spätestens dann müsstest du Farbe bekennen oder eben einen Prozess riskieren.

Das jetzt A nicht bemerkt hat, dass es geblitzt hat, ist sicher ungewöhnlich. Aber A wird sicher wissen, ob man sich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten hat. Selbstverständlich darf man bei einem Zweifel auch das Bild anfordern. Dies aber verzögert in der Regel die Prozedur nur ein wenig.

Wenn es übrigens ein Bußgeldbescheid war, dann ist kein Verwarngeld fällig, sondern tatsächlich ein Bußgeld, was normalerweise auch mindestens einen Punkt sowie Verwaltungsgebühren nach sich zieht. Das aber steht dann im Bescheid eigentlich ganz genau erläutert.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Wenn es übrigens ein Bußgeldbescheid war, dann ist kein Verwarngeld fällig, sondern tatsächlich ein Bußgeld, was normalerweise auch mindestens einen Punkt sowie Verwaltungsgebühren nach sich zieht. Das aber steht dann im Bescheid eigentlich ganz genau erläutert.


Im Brief ist die Rede von einem Bußgeldbescheid und die Höhe der Strafe wird unter dem Begriff "Verwarnungsgeld" benannt, so steht es in dem Brief, den A mir gezeigt hat. Im Betreff jedoch steht ausschließlich "Verwarnung mit Verwarnungsgeld/ Anhörung".

Was die Ortschaft betrifft, so weiß A angeblich nicht mehr, ob er dort wirklich lang gefahren ist, da er sonst dort nie unterwegs ist. Es gibt jedoch an sich keinen Zweifel daran, dass das Bußgeld beziehungsweise in diesem Fall wiederum als Verwarnungsgeld bezeichnet, gerechtfertigt erhoben wurde.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich finde die Argumentation merkwürdig, dass man den Vorfall abstreitet, nur weil man nicht gesehen hat, dass man geblitzt wurde. Du kannst immer Widerspruch einlegen, wenn du dir sicher bist, zu dieser Zeit an diesem Ort gar nicht unterwegs warst, bzw. nicht zu schnell gefahren bist, dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem das Foto vorgelegt wird, was dich wesentlich teurer zu stehen kommt. Und wenn du wirklich zu schnell gefahren bist, dann solltest du ein schlechtes Gewissen haben und nicht mit einem Foto prahlen. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in meinen Augen kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefährdung anderer Menschen und kommen daher einem Verbrechen gleich. Es sollte einem peinlich sein, so etwas getan zu haben und Empörung über ein nicht zugeschicktes Foto ist meiner Meinung nach nicht angebracht.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich habe letztens noch von einem Bekannten gehört, dass er einen Bescheid mit Foto bekommen hat. Offenbar scheint das jedes Bundesland anders zu handhaben. Was natürlich wiederum blöd ist. Bei all den Fehlmessungen, die in Dokumentationen so hervorgehoben werden, würde ich auch immer ein Foto sehen wollen. Meine Schwester hat mal einen Bescheid bekommen - aus der Firma - und sie war das gar nicht auf dem Foto. Wenn kein Foto dabei gewesen wäre, hätte sie auch einfach so zahlen müssen. Von daher würde ich immer ein Foto sehen wollen. Ich verstehe auch nicht, warum dafür noch extra Geld fällig werden sollte, immerhin leben wir doch im digitalen Zeitalter. Sollen sie halt ein Foto rübermailen.

» musicality » Beiträge: 809 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es kommt eben darauf an, mit was man geblitzt wurde. Eine Freundin von mir wurde letztens geblitzt. Da bin ich mitgefahren und habe gesehen, dass es sich um eine dieser Tonnen handelte. Der hat wirklich ein Foto gemacht. Das hat sie mir dann auch gezeigt, als es ein paar Wochen später ankam und da war eben ein Foto dabei. Wenn man nun mit einer Laserpistole gemessen wurde, dann kann es doch gar kein Foto geben, oder? Da fungieren dann nur die Messer als Zeugen. Wobei es sicherlich irgendwie trotzdem einen Beweis geben muss, da man es ja sonst anfechten könnte. Immerhin kann dann jeder mit dem Auto gefahren sein und es muss sich nicht um A gehandelt haben.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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