Kann man ein Vorstrafenregister löschen lassen?
A hat in seiner Jugend viel Mist gebaut. Er ist mittlerweile 24 Jahre alt. Bis zu seinem 19. Lebensjahr waren Straftaten für ihn nichts, was er nicht kannte. Vom Handtaschenraub, über Prügeleien, wo er wegen Körperverletzung auch eine Bewährungsstrafe bekommen hat und auch Drogendealerei, wo er einen Dauerarrest für verbüßen musste, war alles dabei. Die letzten 5 Jahre hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen und hat es auch nicht vor. Aber er merkt auch, dass ihm dieses Vorstrafenregister immer mehr zu schaffen macht.
Kann man ein Vorstrafenregister denn auch löschen lassen? Wenn ja, wann kann man es machen lassen? Wie lange darf die letzte Straftat her sein? A bereut wirklich was er getan hat. Die Jahre, wo er so abgerutscht ist, war er in schlechter Gesellschaft und wurde mehr oder weniger mitgezogen. Aber das soll für A keine Entschuldigung sein. A will, dass er im Führungszeugnis irgendwann eine reine Weste hat. Wann ist das soweit? Was muss A machen?
Also ich bin mir da wirklich nicht sicher, aber meines Wissensstand nach hat man gar keine Möglichkeit etwas löschen zu lassen, sondern nach ca. 6 Jahren Straffreiheit wird das Vorstrafenregister nur noch für Gericht und Polizei sichtbar sein. So wurde es mir jedenfalls immer erklärt. Soll heißen, dass nach 6 Jahren Straffreiheit die Vorstrafen zwar angeblich vorhanden sein sollen, aber nicht mehr für Menschen wie Arbeitgeber sichtbar sein sollen. Meine Jugendstrafe ist zwar bei dem Gericht vorgelesen worden, allerdings konnte mein Arbeitgeber sie auch wirklich nicht sehen. Ich denke das liegt aber auch an Straftaten und Zeitraum!
Mit den Rechten kenne ich mich nicht besonders aus, doch kann ich einiges dazu sagen, insofern, da eines meiner Familienmitglieder auch einmal vor diesem Problem stand.
Als man mich damals noch im Kinderwagen schieben musste, habe ich in einem Geschäft Süßigkeiten genommen und in meiner Jacke versteckt, ohne dass es meine Mutter bemerkte. An der Kasse dachte sie, sie hätte alles bezahlt, bis dann der Dedektiv vor der Tür mit der Polizei wartete. Man fand die Süßigkeiten in meiner Tasche und die Entschuldigung von meiner Mutter "Ich habe nichts gesehen." hat nichts gebracht. Sie bekam eine Anzeige wegen Diebstahl und dies wurde auch ins Vorstrafregister eingetragen.
Lange hatte meine Mutter dann keinen Job mehr, bis sie vor ca. 5 Jahren einen Job bekam. Der Chef wollte gerne das Vorstrafenregister sehen und meine Mutter hatte Angst, dass dies mit dem Diebstahl noch immer darin steht. Mitlerweile sind aber 13 Jahre vergangen gewesen und somit gab es keinen Eintrag mehr.
Um nun explizit auf deine Frage einzugehen; Nein. Das Vorstrafenregister wirst du nicht löschen lassen können, auch nicht mit Geld. Es ist so, dass die Strafen mit der Zeit verjähren, insofern man eine bestimmte Zeit keine Straftaten mehr begangen hat. Bei "leichten" Straftaten verjährt es nach 5 Jahren, nach mehreren nach 10 Jahren und bei Sexualdelikten erst nach 15 Jahren. Bedeutet im Klartext, dass es wohl noch eine Zeit in Anspruch nehmen wird, bis alle Straftaten gelöscht sind. Je nach Menge, und es liest sich nach viel, müssen 5-15 Jahre ohne ledigliche Straftat überstanden sein. Dann löschen sich die Straftaten aus dem Register automatisch, davor wird man keine Chance haben, diese dort weg zu bekommen.
Das das Vorstrafenregister einem zu Schaffen macht, ist eigentlich ungewöhnlich und in dem Fall auch reichlich spät. Aber es gibt eigentlich kaum eine Gelegenheit, dass sich dies negativ auf das Leben auswirkt - außer man wäre mal wieder vor Gericht und hätte da ein Glaubwürdigkeitsproblem. Natürlich gibt es auch Jobs die ein Vorlegen des Führungszeugnisses verlangen. Aber auch hier sind manche Delikte nicht relevant, auch wenn diese sich dann schlicht schlecht machen und die Chance auf den Job dadurch nicht verbessert wird.
Was jetzt den konkreten Fall angeht, ist es aber wahrscheinlich so, dass sowieso nichts im Führungszeugnis steht, da aller Wahrscheinlichkeit die Verurteilungen alle nach dem Jugendrecht ausgesprochen wurden. Diese finden keinen Niederschlag im gewöhnlichen Führungszeugnis und die weiße Weste wäre gegeben.
Löschen lassen kann man übrigens selbstverständlich nichts - Einträge werden automatisch nach entsprechenden Fristen entfernt. Dabei kommt es auf die Straftat an, wie lange die Frist zur Löschung ist.
Nebenbei ist es tatsächlich nicht so, dass A "mitgezogen" werden konnte, wenn mehr als eine Straftat verbucht wurde. Denn spätestens nach der ersten Verurteilung ist diese "Entschuldigung" unglaubwürdig. Und bei Delikten wie "Drogendealen" ist schon eine gehörige Portion Skrupellosigkeit von Nöten. Zusätzlich zur eigenen kriminellen Energie! Da kann man ihn nicht "mitziehen". Denn die Entscheidung hier mitzumachen fällt allein A. Bei der ersten Körperverletzung würde ich so eine Ausrede durchaus noch glauben im Sinne von "ich wollte nur meinem Kumpel helfen". Aber beim zweiten Vorkommen ist es eben so, dass er weiß wie das ausgehen kann und dann trotzdem aus freiem Willen mitmischt!
Sobald man 14 Jahre alt ist und Straftaten begeht, werden diese Taten bei den Meldeämtern in einem Register gespeichert. Wie lange diese gespeichert werden, hängt vom Urteil zu den jeweiligen Straftaten ab. Dies ist nach einem Gesetz, dem Bundeszentralregistergesetz, gesetzlich geregelt, die mindeste Verweilzeit, zum Beispiel bei kleineren Vergehen, beträgt 5 Jahre. Die Taten, die du beschreibst, können aber durchaus 10 Jahre lang gespeichert werden, noch schwerere sogar 20 Jahre.
Die Einträge in diesem Register bekommt aber nicht jeder zu sehen. Im Führungszeugnis steht viel weniger, es stehen dort keine Geldstrafen, die unter 90 Tagessätzen liegen und manche erstmalige Verurteilungen zum Beispiel bei Drogenabhängigen, die zwei Jahre Freiheitsstrafe unterschreiten und mit der Auflage einer Therapie zur Bewährung ausgesetzt sind und diese Therapie erfolgreich war.
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