Unter welchen Umständen Wohnung per sofort kündbar?

vom 01.05.2012, 21:25 Uhr

Es gibt ja auch die Möglichkeit eine Wohnung per sofort also ohne eine Frist zu kündigen. Neulich habe ich mich mit einem Bekannten unterhalten, der in der Wohnung Schimmel hat, der auch dem Vermieter bekannt ist. Es wurde mehrmals schriftlich darauf hingewiesen. Ich machte meinen Bekannten darauf aufmerksam, dass man fristlos kündigen kann, wenn man den Schimmel dem Vermieter gemeldet hat und die Fristen, die man gesetzt hat, überschritten wurden. So konnten wir aus unserer letzten Wohnung raus.

Gibt es eigentlich noch mehr Möglichkeiten fristlos aus einem Mietvertrag aussteigen zu können? Unter welchen Umständen ist es möglich eine Wohnung per sofort zu kündigen? Oder ist da der Schimmel der einzige Umstand, wo man eine Wohnung fristlos kündigen kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, wie zum Beispiel mit dem Schimmel, dann kann eine fristlose Kündigung vom Mieter ausgesprochen werden. Dieses gilt auch, wenn die Miete viel zu hoch für die Region ist. Es kann aber auch sein, dass das Gebäude Grund saniert wird und der Mieter damit nicht einverstanden ist, da er sich Aufgrund einer Mieterhöhung die Wohnung nicht mehr leisten kann. In so einem Fall hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Wenn eine Wohnung gemietet wird und diese aber nicht pünktlich geräumt ist, kann sogar vor dem Einzug eine Kündigung ausgesprochen werden, die sofort ausgeführt werden kann.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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