Unterkurse in der Oberstufe

vom 30.04.2012, 18:45 Uhr

Ich gehe derzeit in die 11. Klasse eines Gymnasiums. Ich werde bis zur 13. Klasse dort zur Schule gehen. Im Unterricht wurde das ein oder andere mal etwas von einem Unterkurs angesprochen. Leider wurde nicht viel darüber gesagt, weshalb ich nur weiß, dass man einen Unterkurs bekommt, wenn man weniger als 5 Punkte in einem Fach hat. Wie ist das geregelt? Wenn man zum Beispiel im ersten Halbjahr der 12. Klasse einen Unterkurs besuchen muss und am Ende des 1. Halbjahres mehr als 5 Punkte erreicht hat, muss man dann immer noch den Unterkurs besuchen? Oder, wenn man im ersten Halbjahr den normalen Kurs besucht hat und am Ende des Halbjahres weniger als 5 Punkte hat, muss man dann nach dem 1. Halbjahr in den Unterkurs? Ich gehe in Niedersachsen zur Schule, falls dass in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich glaube, du hast da was falsch verstanden. Ich mache zwar nicht gerade das Abitur, aber ein Unterkurs ist kein Kurs, die den besuchen musst, sondern ein Kurs, in dem du schlichtweg zu wenige Punkte hast. Unterkurse musst du genauso wie 5 in der Unter- und Mittelstufe ausgleichen können. Kannst du das nicht bzw. hast du allgemein zu viele Unterkurse, dann wirst du nicht zum Abitur zugelassen.

» musicality » Beiträge: 809 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Zum Vorredner kann ich nur sagen, recht hat er. Ich denke Mal Unterkurse sind die Kurse auf schlechterem Niveau, dar bei mir nach dem FEGA-System gegangen wurde. Sprich FE ist gymnasiales Niveau und GA damals noch Haupt- beziehungsweise Realschulniveau. Du hast definitiv falsch verstanden, deshalb versuch ich das Mal zu erklären.

Um auf den Kernpunkt zu kommen. Ich mache derzeit Abitur und besuche Klasse 12, daher weiß ich wovon ich spreche. Unterkurse gibt es schonmal gar nicht in der Oberstufe. Dar mittlerweile das Abitur in Deutschland Zentral geregelt ist gehen auch alle Schulen nach dem selben Kursschema. Das heißt du hast zwei Leistungskurse beispielsweise Mathe und Biologie. Diese beiden Kurse hast du insgesammt 5 Stunden in der Woche und musst eine Prüfung in schriftlicher Form ablegen, welche deine Hauptprüfungen sind. Dazu musst du insgesammt eine gewisse Zahl an Grundkursen belegen um die mindestzahl der Jahreswochenstunden zu erreichen. Ich glaub das waren 55 oder 56 insgesammt, kann aber auch sein das ich mich jetzt bei der Anzahl vertue ist aber auch in diesem Fall unrelevant wie viel genau. Zusätzlich gibt es ein Muster an Kursen die du belegen musst und wie viele Semester. Beispielsweise du hast Zeile 26 auf dem Kurswahlplan, dann musst du 2 Semester ein künstlerisches Fach belegen Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel. Außerdem steht drauf du brauchst 4 Semester Deutsch das heißt du musst auf deinem Kursplan 4 Semester Deutsch belegen.

Ist das alles getan, dann musst du gucken wie viel Jahreswochenstunden du hast. Bedeutet, ein Grundkurs zählt bei 2 Semestern 3 Jahreswochenstunden bei 4 Semestern 6 Jahreswochenstunden. Ein Leistungskurs immer 10 Jahreswochenstunden, dar du ihn 4 Semester belegen musst und es 5 Stunden Leistungskurs die Woche gibt. Ausnahme ist Sport. Dieser Kurs zählt nur 4 Jahreswochenstunden, dar Sport nur zwei Stunden die Woche stattfindet. Jetzt muss geguckt werden, wieviele Jahreswochenstunden du hast. Sind es genug, so musst du keine zusätzlichen Grundkurse belegen. Sind es zu wenig musst du zusätzliche Grundkurse belegen, diese darfst du dir frei aussuchen.

Dies war jetzt ein Beispiel wie es in Berlin aussieht, von den Stunden her. Vom Kursschema sollte es mittlerweile aber überall gleich aussehen. Dar ich nicht weiß ob es in Niedersachsen noch spezielle Regelungen bezüglich der Jahreswochenstunden gibt musst du dich bei deinem Oberstufenkoordinator nochmal genau erkundigen.

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» Cutting-Edge » Beiträge: 655 » Talkpoints: 58,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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