Ebay und privates Angebot gleichzeitig?
Ich habe gerade ein wenig bei Ebay geschmökert und da bin ich durch Zufall auf ein Angebot eines Stockbettes gestoßen. Das Stockbett wurde mit einem Euro Startpreis angeboten. Sonstige Optionen wie Sofortkauf oder dergleichen gab es nicht.
Ich habe mir dann die Beschreibung durchgelesen und da stand dann gleich ganz groß, dass sich der Verkäufer das Recht herausnimmt, das Stockbett auch außerhalb von Ebay zu einem Fixpreis von x Euro zu verkaufen. Geht das so einfach? Kann man das machen?
Derzeit sind schon zwei Gebote auf dieses Stockbett. Das Angebot läuft zwar noch zwei Tage, aber es gibt eben schon Gebote, die ja auch verbindlich sind. Das Angebot ist doch auch für den Verkäufer verbindlich. Wenn jetzt morgen jemand kommt und sagt, dass er das Bett gleich zum diesen Fixpreis außerhalb von Ebay kauft, kann der Verkäufer das doch nicht so einfach verkaufen. Vor allem, weil ja schon Gebote auf dem Angebot sind. Oder kann er da dann einfach sagen, sorry, das Bett gibt es nicht mehr?
Hallo,
meines Wissens nach geht das nicht. Wenn man etwas bei Ebay anbietet dann ist das dort verbindlich. Man kann ja auch nicht einfach den Artikel zurückziehen, wenn einem die Summe als zu gering erscheint. Sonst würde das ganze mit dem Aktionshaus ja gar keinen Sinn machen.
Es verstößt meiner Meinung nach gegen die AGB von Ebay neben der Auktion noch andere Angebote anzunehmen. Für solche Fälle gibt es eigentlich die Funktion "Preis vorschlagen", bei der zunächst nur der Sofortkauf angeboten wird. Der Käufer kann dann entweder den Artikel zu dem angebotenem Preis sofort kaufen oder er schlägt dem Händler einen Preis vor der seinen Vorstellungen entspricht. So wie du das geschildert hast dürfte der Verkäufer recht schnell Probleme mit Ebay bekommen.
Doch, kann er - aber nicht, wenn er es so "platt" anstellt. Er kann die Auktion zurückziehen unter Angabe diverser Gründe - E-Bay wird dem nicht nachgehen, solange sie ihre "Einstellgebühren" bekommen. Da dann niemand einen Zuschlag bekommt, kann sich auch kein Käufer beschweren, da es keinen gibt. Das ist zar nicht die feine englische Art, und eigentlich auch nicht rechtens, praktiziert wird es aber trotzdem.
Ein "Kaufvertrag" kommt ja nicht durch die Abgabe eines Gebots, sondern erst durch den Ablauf der Bietfrist zustande. Wird die Auktion vorher annulliert, hat der potentielle Käufer keine "Anspruch" an irgendwen, es hat ihn ja auch kein Geld gekostet. Und die Angaben des Verkäufers nachzuprüfen kommt für E-Bay wenn überhaupt nur in extremen Wiederholungsfällen in Frage - auch, weil es ja durchaus Gründe gibt, unter denen eine Auktion ganz legitim annulliert werden kann und sogar muß. Ein solcher Aufwand käme dem Unternehmen Ebay deutlich zu teuer. Als "Käufer" hat man schlicht und einfach das Nachsehen.
Daß der Verkäufer aber ganz unverblümt in seiner Verkaufsanzeige ein solches "privates Angebot" unterbringt, ist schon ungewöhnlich. Wenn es zu so etwas kommt, ist es meist so, daß ein potentieller Käufer den Verkäufer kontaktiert und ihm privat ein "unmoralisches" Angebot macht - worauf dieser dann die Auktion cancelt, das Geld kassiert und die Ware eben privat veräußert. Der Grund ist simpel - kein Bieterwahn, mehr Geld für den Verkäufer (weil keine Ebay-Gebühren, nur Einstellkosten), und meist dadurch, daß eben keiner den Preis hochjubelt, weniger Kosten für den Käufer.
Wirklich etwas dagegen "machen" kannst du nur, indem du Ebay darüber informierst. Ob die dann dagegen vorgehen, ist ganz allein deren Sache und wird in der Regel erst im mehrfachen Wiederholungsfall passieren.
Das verstößt eigentlich gegen die Regeln von Ebay und wenn das bemerkt wird dann bekommt der Verkäufer eine Verwarnung und sein Angebot wird gelöscht. Allerdings scheinen die Kontrollen nicht so streng zu sein oder das Überwachungsprogramm funktioniert hier nicht so richtig. Solche Angebote findet man immer wieder, gerne wird immer geschrieben dass bei mangelnder Gebotshöhe die Auktion auch noch kurz vor Ablauf gelöscht werden kann oder dass ein Zwischenverkauf möglich ist.
Im Prinzip ist das ja eine Aufforderung ein privates Gebot abzugeben und den Verkauf ohne Ebay durchzuführen. Damit entgeht dieser Plattform der Gewinn und das ist nicht gut für das Geschäft. Ich würde solche Auktionen aber auch nicht melden weil es mir eigentlich egal ist. Wenn du als Bieter damit Probleme hast dann melde es, der Verkäufer erklärt natürlich dass der Artikel inzwischen kaputt ist und damit ist die Sache erledigt. Kann sein dass Ebay so etwas registriert und dann im Wiederholungsfall auch Sanktionen verhängt, aber im Grunde kann dem Verkäufer nichts passieren.
Ich habe solch Art von Beschreibung im Angebot des Öfteren schon bei Autoverkäufen gelesen. Dort wird meistens geschrieben, dass der Verkäufer auch auf anderen Webseiten anbietet und wenn es dort eben verkauft wird, behält sich der Verkäufer vor das Auto bei Ebay wieder herauszunehmen. Ich finde diese Art nicht richtig und ich glaube, dass es auch nicht so gemacht werden darf bei Ebay.
Eigentlich sind die eingestellten Angebote verbindlich und können nur unter bestimmten Bedingungen wieder herausgenommen werden und darunter zählt nicht die Option das der Verkäufer es, wo heraus verkauft. Der Käufer an sich hätte hier ja praktisch keinen Anspruch und das ist meiner Ansicht nach nicht richtig und auch nicht Sinn und Zweck auf der Ebay Plattform.
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