Verbot der Gifttierhaltung nicht bundeseinheitlich - warum?

vom 25.04.2012, 12:03 Uhr

Ich habe ja schon in anderen Threads nach der Haltung von Gifttieren gefragt. Ich frage mich, warum solche Gesetze, dass die Haltung von Gifttieren verboten ist oder mit strengen Auflagen verbunden ist, nicht bundeseinheitlich ist. Warum schützt man nicht gesamt Deutschland vor diesen Haltern und den Gifttieren? Warum ist es in manchen Bundesländern nicht nur erlaubt, sondern wird gar nicht kontrolliert? In Nordrhein Westfalen, so habe ich gelesen, ist es egal, wer sich eine Kobra kauft oder andere giftige Tiere. Es wird weder kontrolliert noch bekommt der Halter irgendwelche Auflagen.

Es wird zwar immer mal wieder darüber diskutiert, dass man ein Verbot in NRW aussprechen will, wie auch hier klick, aber das war kurz nachdem die hoch giftige Kobra in Mühlheim ausgebrochen ist. Sowas wird dann schnell wieder Ad acta gelegt und keiner fragt mehr danach.

In welchen Bundesländern wird es noch so lasch gesehen? Warum werden solche Gesetze nicht bundeseinheitlich verabschiedet? Warum kann jeder Depp wirklich solche Gifttiere halten? Ein Wunder, dass nicht schon viel mehr passiert ist. Aber die Dunkelziffer wird bestimmt auch hoch sein, denke ich.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also mir sind nur Bayern und Hessen bekannt, welche da ein Verbot haben. Sollen aber insgesamt acht Bundesländer sein. Wobei eben die meisten Vorschriften zur Tierhaltungen Ländersache ist und manches dabei auch von Kommunen entschieden werden. So unter anderem die Leinenpflicht für Hunde. Auch die gibt es nicht einheitlich für ganz Deutschland, sondern wird in jeder Kommune anders geregelt.

Dass man über diverse Vorschriften diskutiert, wenn es einen aktuellen Fall gibt, ist nun auch nichts neues. Danach kommen wieder andere Vorfälle, welche vielleicht sogar öfter vorkommen und schon muss da eben schneller gehandelt werden. Wobei eben manche Beschlüsse auch nicht großartig in den Medien breitgetreten werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Die Haltung von giftigen Tieren ist bundesweit mit Auflagen verbunden, zum Beispiel, soweit ich weiß ist es in den meisten Bundesländern Pflicht ein Antiserum im Haus zu haben, und entsprechende Fachkenntnis im Bereich Medizin zu besitzen, um ein solches auch geben zu können. Ebenfalls sind gesicherte Terrarien Pflicht, teilweise sogar mit Schleusen.

Wie aber schon richtig bemerkt ist das nicht überall der Fall, und wie immer mangelt es hier an den Behörden, die eine solche Verpflichtung nicht so wichtig erachten, das zu kontrollieren. Bereits bei anderen, nicht giftigen Tieren gibt es zum Beispiel Auflagen, die ich gerne anhand eines Chameleo Calyptratus, Jemenchamäleon einmal ausführen möchte.

Ein Jemenchamäleon hat bei der unteren Landschaftsbehörde angemeldet zu werden, da es unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen steht. Die Haltung ist nur in einem artgerechten Terrarium gestattet, und bei entsprechender Kenntnis über dieses Tier. Fakt ist aber zum Beispiel das ich für meinen Teil vor 2 Jahren eines gekauft habe, und sich danach nie wieder jemand dafür interessiert hat. Mittlerweile habe ich das Tier nicht mehr, aber in den vergangen 2 Jahren habe ich das Tier weder angemeldet, noch in irgendeiner Form tierärztliche Unterstützung gebraucht.

Fakt ist, ich bin nie gefragt worden, ich bin nie kontrolliert worden, und ich habe niemals irgendwelche Auflagen bekommen, selbst dann nicht, als ich der Stadtverwaltung, meinem neuen Vermieter, die Haltung des Tieres angezeigt habe. Selbst dann wurde mir nicht nahegelegt das Tier anzumelden.

Gut ich war in der Lage alle Auflagen zu erfüllen, das Tier hatte ein entsprechendes Terrarium von 1,20 Meter Breite, 2 Meter Höhe und einer 80 cm Tiefe, das Bepflanzt war, den korrekten Bodengrund hatte, und feuchtigkeits- bzw. temperaturgeregelt war. Ich hätte also alle Auflagen locker erfüllt, das ist aber auf meinem persönlichen Mist gewachsen, und nicht auf irgendwelchen Auflagen.

Bei Gifttieren ist es genauso, man bekommt die Auflage diese anzumelden, einen Herkunftsnachweis aufzubewahren, und vor allem eine Zucht anzumelden. Hier sind aber die Behörden vollends überfordert, und einem solchen Ansturm gar nicht gewachsen. Hier müsste meiner Meinung nach bereits beim Züchter, oder der Zoohandlung, eine entsprechende Kontrolle erfolgen. Ich war lange Jahre Terrarientierhalter, und habe viele Menschen gesehen, die Gifttiere gekauft haben, und ganz ehrlich nicht der Hälfte hätte ich diese Tiere verkauft. Erst neulich habe ich in einem Fressnapf einen Kerl beobachtet der eine Rotknievogelspinne gekauft hat. Ob die jetzt giftig ist weiß ich nicht, Spinnen sind nicht mein Gebiet, eher Schlagen und Echsen, aber der Kerl hatte absolut keine Ahnung von dem Tier, und das hat er eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Trotz allem ist er nach 15 Minuten mit einer Spinne im Terrarium aus dem Laden marschiert, ohne Fachliteratur, mit gerade einmal 5 Minuten Erklärung.

Da kommen sicherlich einige Dinge zum tragen, die beachtet werden müssen. Anmeldungen überprüfen, regelmäßiger Abgleich von Datenbanken zwischen Tierhandlungen und Behörden. Veterinärmedizinische Besuche bei Haltern, und dergleichen wären hier von Nöten, dennoch erfolgt das ganze nur in den absolut seltensten Fällen. Warum!? Ich denke es hapert hier an der Sensibilität der Handlungen, und Halter, und vor allem am Personal der Behörden, die in solche Dinge involviert sind. Hier haben wir, gerade in den letzten Jahren großen Nachholbedarf bekommen. Vor allem sollte es nicht mehr möglich sein giftige Tiere so einfach im Laden zu kaufen, ohne Nachweise und dergleichen.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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