Hauskauf geplant - eine Sicherheit zweimal hinterlegbar?
A und B sind Geschwister und sind gemeinsame Besitzer von mehreren Wiesen und Äckern. Diese Felder wurden von A als Sicherheit bei der Bank hinterlegt, als es darum ging, eine Finanzierung für den Kauf eines Hauses durch zu bekommen. B musste natürlich da auch zustimmen, womit B aber kein Problem hat. Das Haus wird wohl in den nächsten drei Jahrzehnten finanziert und ist dann abbezahlt.
Nun hat B auch die Möglichkeit, für relativ kleines Geld ein Häuschen zu erwerben. Da B an sich keine Rücklagen hat, die für die Finanzierung in Frage kommen könnten, würde B ebenfalls diese Felder als Sicherheit hinterlegen. Nun stellt sich B die Frage, ob es überhaupt möglich ist, da sie ja bereits A als Sicherheit zur Finanzierung standen. Hat B da überhaupt eine Möglichkeit oder muss B nun warten, bis diese Sicherheiten von der Bank quasi wieder freigegeben werden? Was kann B tun, um diese Felder ebenfalls als Sicherheit hinterlegen zu können?
Das wird wohl leider nicht gehen. Wieso sollte sich die erste Bank darauf einlassen, dass eine weitere Bank ebenfalls Zugriff auf die Sicherheit hat? Denn dann wäre im Zweifel die erste Bank ja ohne Sicherheit da. Wobei natürlich die Frage gestellt werden sollte, wieso eine solche Sicherheit notwendig ist, zumal doch das zu kaufende Haus schon die Sicherheit schlechthin ist! Oder aber wird das Darlehen für das Haus höher ausfallen, als das Haus eigentlich Wert ist?
Wenn ein Objekt (Haus oder Grund und Boden) als Sicherheit herhalten soll, dann wird dies ja im Grundbuch vermerkt. Danach kann eigentlich niemand mehr das Objekt veräußern, ohne das die eingetragenen Gläubiger zustimmen. Zwar ist es theoretisch denkbar, dass ein weiterer Gläubiger sich eintragen lässt. Aber in der Rangfolge wäre dieser immer hinter dem ersten Gläubiger einzuordnen - daher ist diese Eintragung als "Sicherheit" eher weniger Wert!
Sicherheiten kann man nicht gleichzeitig bei verschiedenen Krediten hinterlegen. Wie derpunkt schon schrieb ist das nicht möglich. Sofern ein Haus finanziert wird, sollte dieses an sich jedoch allgemein als Sicherheit ausreichen. Alternativ kommt auch eine Nachfrage bei der Bank in Frage, unter welchen Umständen Umständen, die von A hinterlegte Sicherheit bereits freigegeben oder ausgetauscht werden kann.
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