Arbeitslos und direkt ALG II statt ALG I
Eben im Radio war ein Bericht von Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4. Das hat mich dann doch schon ein wenig erstaunt, weil ich nicht dachte, dass es so schlimm ist.
Weil viele Arbeitnehmer innerhalb der letzten Jahre vor der Arbeitslosigkeit zusammenhängend keine 12 Monate beschäftigt waren, bekommen diese Leute, wenn sie arbeitslos werden direkt Arbeitslosengeld II. Denn Einen Arbeitslosengeld I Anspruch haben sie deswegen nicht. Zeitarbeitsfirmen, die nur 8 Monate Arbeit dem Zeitarbeiter geben können und er dann arbeitslos ist oder Zeitarbeitsverträge, die in den Firmen dann nur 6 Monate befristet sind, sind Schuld an dieser Misere. Mittlerweile sind wohl fast 20 Prozent der Arbeitslosen davon betroffen.
Außerdem bekommen auch immer mehr sofort, wenn sie arbeitslos werden einen Hartz 4 Zuschuss, weil sie so wenig verdient haben, dass sie, selbst wenn sie Arbeitslosengeld I bekommen, viel zu wenig zum Leben haben. Denn diese 60% von wenig ist noch weniger. Darüber machen sich aber sehr wenige Gedanken.
Wie wäre es bei euch? Würdet ihr, wenn ihr jetzt arbeitslos werden würdet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben? Oder habt ihr keine 12 Monate zusammenhängend gearbeitet? Wenn ihr jetzt arbeitslos werden würdet, würdet ihr dann einen Hartz 4 Zuschuss bekommen müssen, weil ihr so wenig verdient, dass euch die 60 % einfach nicht reichen würden?
Anzumerken wäre aber noch: Wenn man vor dem jetzigen Arbeitsplatz noch kein Arbeitslosengeld 2 hatte und noch Restansprüche vom Arbeitslosengeld 1 hat, kann man den Anspruch erst erhalten.
Schuld sind nicht nur Zeitarbeitsfirmen. Denn auch andere Betriebe stellen befristet ein. Unbefristete Arbeitsverträge dürfte es an sich so gut wie gar nicht mehr geben. Und auch die ganzen Ämter, vergeben ihre Arbeitsplätze nur noch befristet. Und da hat der Gesetzgeber wohl auch wenig einen Fehler gemacht. Manche Betriebe würde die Arbeitnehmer auch länger nehmen. Nur sind Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen besser zu kündigen. Ok kündigen muss man da nicht. Aber in unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist es schwerer, den Arbeitnehmer quasi los zu werden. Für viele Betriebe ist es deshalb einfacher nur befristet einzustellen und der Arbeitnehmer muss halt gehen, wenn die Befristungen nicht mehr verlängert werden können und in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen würden.
Schuld sind auch ein wenig die Ämter. Denn es wird ja gedrängt, wirklich jeden Job anzunehmen. Früher hätten sich manche überlegt, ob sie ein Stellenangebot annehmen, welches nur auf sechs Monate begrenzt ist. Und mir fallen spontan zwei Dinge ein, an denen ich diese Drang für absolut sinnlos halte. Einmal die Ernte- und Saisonjobs. Die werden nur für kurze Zeit ausgeführt. Damit fällt man, je nach Einkommen, aus dem generellen Bezug von Leistungen raus und muss danach alles neu beantragen. Alleine der Aufwand den das auch die Ämter kostet, ist es sicherlich nicht immer Wert.
Fall 2 ist bei Familien mit nur einem Verdiener. Beispielsweise halt Familien mit mehreren Kindern, die nicht fremdversorgt werden können, aufgrund von Alter oder Behinderung. Die beziehen in der Regel ergänzende Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf. Damit verbunden ist meistens aber auch, dass dem Hauptverdiener nahe gelegt wird, er soll sich einen Job suchen, in dem er mehr verdient. Dazu müssen oftmals auch befristete Arbeitsverhältnisse aufgegeben werden, damit eine besser bezahlte, aber befristete Stelle, angenommen werden kann. Nach der Befristung müssen dann wieder Leistungen beantragt werden. Der erste Job wäre aber relativ krisensicher gewesen. Nun sitzt der Hauptverdiener erst mal ohne Job da und die Leistungen die gezahlt werden, sind wesentlich höher.
Davon habe ich heute morgen und gestern auch wieder gehört, aber wenn es nun einmal vom Gesetzgeber her so ist, dass man erst nach zwölf Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist, was soll man da tun? Man könnte sicher die Lösung gerade heute etwas flexibler gestalten, aber wie soll die aussehen, wenn man zum Beispiel nur eine befristete Arbeitsstelle von sechs Monaten bekommt und diese dann nicht verlängert werden kann? Schön ist etwas anderes, aber hier in Deutschland gibt es wenigstens noch die Unterstützung, die man andernorts und in anderen Ländern vermisst.
Ob man nun einen Zuschuss von Arbeitslosengeld II erhält, wenn man ein zu geringes Arbeitslosengeld I erhält, ist sicherlich auch von anderen Faktoren wiederum abhängig. Jemand, der in einer Partnerschaft lebt, wird vermutlich bei einem eventuell benötigten Zuschuss diesen nicht bekommen, da wiederum das Gehalt des Partners mit einberechnet wird. Ist man alleinlebend, sieht es natürlich wieder anders aus.
Da ich inzwischen zwei Jahre in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis stehe, würde ich sicherlich Arbeitslosengeld I erhalten. Grob gerechnet hätte ich letztendlich sogar mehr davon, als wenn ich nun weiterhin den Job ausübe, da gewisse Ausgaben wegfallen würden. Aber die Lösung ist es nicht für mich. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist eher ausgeschlossen, da man quasi froh ist,dass überhaupt jemand den Job macht und es würde auch schwer werden, jemanden zu finden, der es dann macht. Dennoch lasse ich mir nichts zu Schulden kommen und übe den Job nach bestem Gewissen aus.
Ich würde in das Arbeitslosengeld 1 fallen, da ich schon über 12 Monate arbeiten gehe und auch in die Arbeitslosenversicherung einzahle. Allerdings würde das Geld, wenn ich alleine wäre, nicht ausreichen. Da mein Mann für Zuschüsse zu viel verdient, würde ich dann halt nur die 67 % bekommen. Wenn ich allerdings alleine wäre, dann würde ich mit Beginn der Arbeitslosigkeit zu dem Arbeitslosengeld 1 noch Zuschüsse brauchen.
Als ich damals nach meiner ersten Schwangerschaft einen Minijob besorgte und diesen dann nach einem halben Jahr verlor, wäre ich damals gleich ins Arbeitslosengeld 2 gerutscht. Ich denke mal heutzutage kommt man, da schneller rein als es einem beliebt. Es werden so geringe Löhne gezahlt, das man davon einfach nach nochmaliger Kürzung einfach nicht leben kann.
So wie im Eingangsposting genannt, sieht es mittlerweile oft aus. Neben den genannten Möglichkeiten, des aufstockenden Hartz4 und der Kurzzeitanstellung, fallen auch manche Selbstständige direkt in Hartz4, ebenso viele im Ausland gescheiterten Personen. Auch nach Trennungen fallen manche Hausfrauen schnell in den Hartz4-Anspruch. Doch nicht nur in der Arbeitslosigkeit wird immer häufiger ein Hartz4-Zuschuss gezahlt, sondern auch viele Teilzeitkräfte, gerade im Niedriglohnsektor und Selbstständige sind davon betroffen.
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