Betreff bei Ebay Überweisung
Beim Verwendungszweck hatte ich mir bis jetzt nie groß Gedanken gemacht, was denn jetzt besser ist, was die Angabe betrifft. Ich selber schreibe dann immer den Artikel, den ich ersteigert habe, in die Zeile mit dem Verwendungszweck. Sicher wäre hier eine Artikelnummer oder ähnliches vom Vorteil. Gibt es aber nicht schon so eine Artikelnummer? Ich habe schon sehr lange nichts mehr bei Ebay gekauft aber ich glaube da gab es eine solche Artikelnummer, die man bei der Überweisung mit angeben kann und auch sollte. Wenn man viel und regelmäßig bei Ebay verkauft, dann kann hier schnell mal die Übersicht flöten gehen. Gerade bei gewerblichen Verkäufern tritt dies auf, deswegen bin ich mir eigentlich sicher, dass es eine Artikelnummer geben müsste.
Wenn du deinen Ebay-Namen und den Artikel in die Betreffzeile deiner Überweisung schreibst dann machst du auch nichts falsch. Bei größeren Shops die jeden Tag viele Verkäufe tätigen ist es günstig auch die Auktionsnummer einzutragen damit dein Geld schneller zugeordnet werden kann.
Direkte Vorgaben wie das auszusehen hat gibt es nicht, allerdings bitten manche Verkäufer darum die Auktionsnummer anzugeben. Mir ist das in der Regel zu viel Arbeit, wenn es da zu Verzögerungen kommen sollte ist mir das auch nicht so wichtig. Mir persönlich als Verkäufer reicht es vollkommen aus wenn der Ebay-Name eingetragen wurde, auch wenn ich mal sehr viel verkaufe.
Ich lasse den Verwendungszweck in einer solchen Überweisung, die ich nach einem eBay-Kauf tätige, auch nie leer, sondern schreibe in der Regel zunächst meinen Mitgliedsnamen in dieses Feld und im Anschluss daran die Artikelnummer zur jeweiligen Auktion. Als ich selbst Verkäufer war, vor allem, als ich gewerblich bei eBay verkauft habe, hatte ich teilweise so viele Zahlungseingänge an einem Tag zu verzeichnen, dass ich recht bald darum gebeten habe, dass meine Käufer im Verwendungszweck die Artikelnummer sowie ihren eBay-Mitgliedsnamen angeben, weil diese beiden Angaben einer schnelleren Zuordnung wirklich dienlich sind – und das kommt ja letzten Endes nicht nur dem Verkäufer, sondern vor allem dem Käufer zugute, der dann keine Verzögerungen beim Versand wegen erschwerter Möglichkeit der Zuordnung seiner Zahlung in Kauf nehmen muss.
Natürlich kann ein eBay-Verkäufer Deine Zahlung auch dann zuordnen, wenn er nur Deinen Vor- und Deinen Nachnamen hat. Andererseits wäre das für mich als Verkäufer nicht unbedingt das Gelbe vom Ei, denn es kann auch durchaus vorkommen, dass jemand eine eBay-Auktion bezahlt, der an ihr nicht teilgenommen hat. Ich hatte jedenfalls nicht selten den Fall, dass die Partner von eBay-Nutzern die ersteigerten Artikel bezahlt haben, sodass ich eine Überweisung von einer mir völlig unbekannten Person erhalten habe. Wenn ich da nicht die Artikelnummer und/oder den eBay-Mitgliedsnamen im Verwendungszweck gelesen hätte, sondern dieses Feld frei geblieben wäre, hätte ich diese Zahlungen wirklich nicht zuordnen können oder eben erst, wenn ich alle anderen Zahlungseingänge hätte zuordnen können und anhand des Zahlbetrags offensichtlicher geworden wäre, um welchen Artikel es sich handelt, den ich dementsprechend dann einem Empfänger zuordnen hätte können.
Sinnvoller ist es sicherlich, irgendetwas im Verwendungszweck anzugeben, und ich finde auch den hier schon ausgesprochenen Tipp recht hilfreich, den Artikel näher zu bezeichnen, sodass der Zahlungsempfänger sehen kann, was für ein Gegenstand hier nun bezahlt wird. Bei privaten Verkäufern bietet sich das sicherlich an, wenn diese nicht einen Artikel mehrfach versteigert haben. Im Falle eines Gutscheins wäre ich da also wiederum eher vorsichtig und würde möglicherweise dennoch meinen eBay-Mitgliedsnamen oder die Artikelnummer mit angeben, damit eine einwandfreie Zuordnung möglich sein kann. Was genau Du nun im Verwendungszweck Deiner Überweisung angibst, sollte relativ egal sein, solange es der Zuordnung des Artikels, den Du ersteigert hast, dienlich ist. Das liegt vor allem in Deinem Interesse, denke ich, und schon insofern würde ich alles tun, um eine Zuordnung meiner Zahlung leichter zu machen, bevor ich am Ende die Rennerei habe und nachfragen muss, wann ich mit dem Versand rechnen kann, um dann zu erfahren, dass meine Zahlung noch nicht eingegangen sein soll oder eben nicht zugeordnet werden konnte.
Wie bereits erwähnt, meine ich auch, dass es keine festen Regeln für den Betreff im Verwendungszweck der Überweisung gibt. Allerdings denke ich schon, dass es insbesondere bei großen Händlern hilfreich sein kann, wenn man bei der Überweisung etwas angibt. So ist der Aufwand für den Verkäufer im Nachhinein wohl etwas geringer und das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Ware dadurch eventuell schneller ankommt, da die Kaufabwicklung nicht so viel Zeit in Anspruch genommen hat.
Deswegen gebe ich persönlich gerne den Artikel beziehungsweise die Nummer der Auktion als Verwendungszweck an. Dadurch ist es besser nachzuvollziehen, von wo das Geld für was kommt. Aber es ist nun einmal keine Pflicht und der Verkäufer wird es dir sicher auch nicht übel nehmen, wenn du den Verwendungszweck weg lässt. So machen es auch die meisten Käufer bei Auktionen, wo ich der Verkäufer bin.
Bei ebay gibt es ja viele Möglichkeiten zur Zahlung, unter anderem den Weg der Überweisung, welcher noch sehr oft und häufig genutzt wird. Gerade private Verkäufer und Käufer greifen auf diese Art der Zahlungsmethode zurück.
Generell kann ich diese nicht empfehlen da es sehr unsicher ist bei ebay per Überweisung im Voraus zu zahlen.
In der Überweisung selbst ist es sinnvoll, den ebay-Namen und die Artikel-Nummern, sowie die Artikelbezeichnung anzugeben. Dann hat der Verkäufer gleich alle Daten zur Hand und kann die Zahlung gleich zuordnen. Somit wird allen Beteiligten die Abwicklung erleichtert und der Versand kann schnell erfolgen. Zudem hat der Verkäufer dann keine Ausrede zur Hand er hätte die Überweisung nicht zuordnen können.
Ich schreibe immer etwas in den Verwendungszweck, wenn ich etwas gekauft habe und den Artikel per Überweisung zahle. Ich würde den Verwendungszweck niemals frei lassen, denn umsonst gibt es den Verwendungszweck nicht. Er hat schon einen Nutzen, u.a. das der Verkäufer weiß, für was man den Betrag bezahlt. Ich gebe immer im Verwendungszweck die eBay Artikel Nummer und meinen eBay Namen an, sodass der Verkäufer sofort den Betrag zuordnen kann und nicht noch lange suchen muss, um zu wissen, zu welchem Artikel der Betrag gehört. So macht man es dem Verkäufer leichter und der Verkäufer kann die Ware auch schneller versenden ohne noch lange suchen zu müssen.
Auch ist es ab und an so bei mir, das mein Freund für mich einiges ersteigern muss, denn wenn ich unterwegs bin, habe ich zwar mein Iphone dabei, jedoch ist nicht immer die Verbindung so akzeptabel, das es für das Ersteigern des Artikels reicht und so ersteigert mein Partner den Artikel und bezahlt ihn auch ab und an. Damit der Verkäufer jedoch erkennen kann, zu wem der Artikel gehört, finde ich, gehört es dazu, das man den eBay Namen und die eBay Artikel Nummer angibt. So kann der Verkäufer auch Zahlungen von fremden Bezahlern zuordnen und muss nicht rätseln oder nachfragen.
In den Anfangszeiten von eBay, d.h. Ende der 1990er-Jahre, habe ich auch immer sehr darauf geachtet, was ich als Überweisungszweck bzw. Betreff für die Bezahlung angeben soll. Ursache dafür war wohl, dass ich, wie schätzungsweise auch die Vielzahl der anderen Leute, noch wenig Erfahrungen mit eBay und allgemein dem Einkaufen oder Ersteigern im Internet hatte. Möglicherweise waren zu diesen Zeiten auch die Verkäufer oder Händler noch damit überfordert, eventuell mehrere Überweisungen dem richtigen Käufer zuzuordnen, um ihm anschließend die gekaufte Ware möglichst schnell zukommen zu lassen und verlangten deshalb einen eindeutigen Überweisungszweck auf dem Zahlschein.
Doch in der heutigen Zeit ist der komplette Handel von Produkten oder die Auktionen im Internet, wie beispielsweise bei eBay oder Hood, so sehr zum Alltag geworden, dass vermutlich jeder zweite Mensch mit diesem Thema problemlos umgehen und sich selbständig ein Produkt bestellen kann. Dieser lockere Umgang mit Onlineshops und -Auktionshäusern führte wohl im Laufe der Jahre zur einfacheren Handhabung der Bezahlung der gekauften Artikel - und somit auch zum freieren Bezeichnen des Überweisungszwecks. Fülle ich ein Überweisungsforumlar aus, was in Zeiten von Paypal kaum mehr vorkommt, so erwähnte ich immer meinen eBay- sowie meinen Nachnamen, sodass meine Zahlung problemlos zugeordnet werden kann. Eine Bestellnummer musste ich schon lange nicht mehr ins Formular einfüllen.
Wenn der Verkäufer in der Kaufabwicklung nicht sagt welchen Verwendungszweck du angeben sollst, dann kannst du das Feld einfach leer lassen. Ich schreibe aber dann meist meinen Ebaynamen zusammen mit ''ebay'' in den Betreff, damit der Verkäufer zur Not weiß wohin die Zahlung gehörte. Bisher habe ich allerdings noch nie gesehen dass ein gewerblicher Verkäufer keinen Verwendungszweck vorgeschrieben hat. Meistens ist da bei Ebay dann die Artikelnummer und der Ebayname.
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