Miete verlangen nach 30 Jahren - möglich?
Da sich aktuell in meiner Familie eine saftiger Streit befindet und ich mir für solch einen Fall nicht gleich einen Anwalt holen möchte, würde ich gerne euch fragen. Vielleicht hatte jemand auch schon so einen Vorfall miterlebt. Sagen wir mal die Brüder A und B haben Jahre lang zusammen das vererbte Geschäft des verstorbenen Vaters geführt.
Bruder B meinte dann aber plötzlich, in Spanien arbeiten zu müssen, da er der Meinung war, dort viel mehr Geld zu verdienen. Nach vier Jahren kommt er erfolglos zurück. Das Geschäft wurde dafür in dieser Zeit von Bruder A vollständig übernommen und mit hohen Umsätzen fortgesetzt.
Das Bürohaus, welches an Bruder B vererbt wurde, wird und war auch schon immer nur von Bruder A benutzt. Da Bruder B zur Familie gehört ließ ihn Bruder A bei sich als Arbeiter arbeiten. Also keine Chef-Position mehr. Bruder B war stets bei knapper Kasse, somit war Bruder A so lieb und zahlte ihn mehr Geld so wie Privatobjekte (z. B. ein rotes Auto).
Plötzlich meint Bruder B, dass er es nicht mehr nötig hätte zu arbeiten schon gar nicht auf solch einer Position und möchte nun, nach 30 Jahren Nichtnutzen, Miete in Höhe von 500 € für das geerbte Bürohaus (2 kleine Zimmerchen) verlangen. Kann er das einfach so?
Er selber nutzte das Büro zu seiner Zeit selten und heute gar nicht. Bruder A hingegen arbeitet dort täglich rund um die Uhr. Da das kleine Häuschen sehr runter gekommen war, ließ Bruder A es sogar neu renovieren. Ist der Anspruch auf Miete rechtswidrig? Was kann Bruder A in diesem Fall dagegen tun?
Zuerst einmal eine Antwort: Grundsätzlich ja. Allerdings muss man im vorliegenden Fall schon mehr ins Detail gehen. Was wurde denn genau vererbt bzw. wer ist denn heute als Eigentümer im Grundbuch des Bürohauses eingetragen? Wenn der Bruder B ins Grundbuch eingetragen ist oder mit eingetragen ist, gehört im das Bürohaus. Dann kann er auch Miete dafür verlangen, wobei es natürlich A offen steht, ob er dann nicht andere Zimmer anmietet.
Theoretisch könnte natürlich auch das Bürohaus dem Unternehmen gehören, wenn das Unternehmen eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG ist. Dann wäre zu klären, wer die Anteile an dem Unternehmen geerbt hat bzw. was unter der angeführten vollständigen Übernahme des Unternehmens durch A genau zu verstehen ist.
Irgendwie ist die Darstellung ziemlich unklar. Ist wahrscheinlich die Aufregung. Irgendwie bringe ich das auch nicht zusammen, wenn einerseits von einem Bürohaus die Rede ist und andererseits von zwei kleinen Zimmerchen. Also erst mal klären: Wer ist als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen? Was wurde denn wem genau vererbt?
Was ich an dieser Situation nicht richtig verstehe, ist ob die Miete nun für die kommende Nutzung gezahlt werden soll oder ob sie rückwirkend bezahlt werden soll.
Wenn es keinen Mietvertrag für die Büroräume gibt, dann könnte der eine Bruder vor Gericht tatsächlich Zuspruch bekommen, wenn er gerichtlich die rückwirkende Miete einfordern würde. Wenn es einen Vertrag zur Nutzung geben sollte, dann müssen alle dort drin genannten Forderungen erfüllt werden, auch rückwirkend, denn dann hätte man Schulden bei seinem Vermieter gemacht.
Und für die zukünftige Nutzung darf der Eigentümer schon fordern, was er möchte. Er müsste dann einen dementsprechenden Vertrag aufsetzen falls es noch keinen gibt. Und falls doch, dann gibt es eine veränderte Klausel. Davon muss der Mieter dann in Kenntnis gesetzt werden und wenn er nicht damit einverstanden ist, dann hat er das Recht den Vertrag zu kündigen. So habe ich es zumindest gelernt.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass man sich in der Familie auch wie eine solche verhalten können sollte und gemeinsam eine Einigung anstreben sollte. Sofern man gemeinsam gelebt und gearbeitet hat, sollte man bei Unstimmigkeiten auch ordentlich trennen können. Wenn ich eine Büro nutze, würde ich darauf achten, dass es entweder mein Eigentum ist, oder ich einen regulären Mietvertrag habe. Ebenso würde ich auch innerhalb der Familie Arbeitsverträge anstreben, wenn man gemeinsam arbeitet.
Dies ist scheinbar im genannten Fall nicht passiert. Ich verstehe es so, dass A bisher unentgeltlich die Räume von B nutzte, ohne einen Vertrag. Sofern Miete gezahlt wurde, wäre schon ein Mietvertrag zu Stande gekommen, denn dies kann auch durch Stillschweigen und schlüssiges Verhalten entstehen. Rückwirkend wird man dafür keine Miete mehr verlangen können, aber wenn B nun vermieten kann, steht es ihm natürlich frei für seine Räumlichkeiten Miete zu verlangen. Denn für mich klingt es so, als wäre B der alleinige Besitzer der Räumlichkeiten?
Da sich beide Parteien scheinbar nicht mehr verstehen, würde ich eine finanzielle und räumliche Trennung im Guten vorziehen. Und in Zukunft auf jeden Fall Geschäftliches schriftlich festhalten. Das B nicht von ein paar milden Gaben des Bruders abhängig sein möchte, kann ich dabei sogar nachvollziehen. An Stelle von A würde ich jedoch erwägen andere Räumlichkeiten für meine Firma zu suchen oder die bestehenden Räumlichkeiten von B zu übernehmen. Dies alles unter der Annahme das B der alleinige Besitzer ist. Andernfalls würde ich B wohl auszahlen.
Also wenn man von den genannten Fakten ausgeht beziehungsweise was man aus den Angaben herauslesen kann, haben A und B die Firma des Vaters gemeinsam geerbt. Zudem hat B eine Immobilie geerbt, welche als Büro für die Firma dient und von A genutzt wird.
B hat sich dann aus der Firma zurückgezogen. Auch wenn es nicht mehr für die Firma tätig war, standen ihm Gelder zu, denn der Gewinn muss ja zu gleichen teilen auf die Brüder gehen. Das scheint bisher nicht passiert zu sein. Weiterhin schließe ich aus den Angaben, dass A zwar danach die Firma allein geführt, aber B auch nicht die Anteile von 50 Prozent abgekauft hat. Also ist es schon moralisch gesehen etwas komisch, wenn B dann als normaler Arbeitnehmer dort tätig ist. Auch wenn er mehr Gehalt bekommt und noch materielle Güter.
Nun besitzt aber B die Immobilie, welche von A genutzt wird und das bei vollem Gewinn aus der gemeinsamen Firma. Damit ist es nur rechtens, wenn B ab Zeitpunkt X Miete für die Räume haben will. Entweder zahlt A diese und verlangt dann aber auch einen Mietvertrag, macht B ein Kaufangebot oder sucht sich andere Büroräume.
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