Frauen mit Kindern im Gefängnis!

vom 20.04.2012, 13:20 Uhr

Ich habe heute Nacht einen totalen Mist geträumt, worin es auch um eine Gefängnisstrafe ging, bei welcher ich meine Tochter mitnehmen durfte. Nun habe ich heute morgen noch etwas wach gelegen und mich gefragt wie das im Gefängnis denn tatsächlich abläuft und wollte euch mal fragen, wie ihr das seht. Nun mal ein fiktives Beispiel zu meiner eigentlichen Frage:

Mal angenommen Frau K. hat ein kleines Kind und muss ins Gefängnis. Es handelt sich um einen Säugling. Wie wird dabei vorgegangen? Wird Frau K. besonders behandelt? Wenn Frau K. beispielsweise Steuern hinterzogen hat muss sie dafür auch ins Gefängnis oder reicht bei ihr eventuell nur eine Geldstrafe?

Eine andere Frau, nennen wir sie mal Frau M. hat ein Kleinkind und Familie P. hat ein etwas größeres Kind. Wie ist da die Vorgehensweise? Was passiert dann? Kommen die Kinder ins Heim? Dürfen die Kinder mit ins Gefängnis? Bis zu welchem Alter dürften die Kinder bei der Mutter bleiben oder gibt es eventuell sogar eine Regelung, dass Mütter mit Kindern irgendwie gesondert bestraft werden? Womit muss Frau K., Frau M. und Familie P. rechnen?

» Lara2011 » Beiträge: 1466 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis zu kommen, ist schon eine große Aufgabe. Das schaffen so manche Vorstände nicht, die scheinbar jahrelang nichts anderes gemacht haben. Um ins Gefängnis zu kommen, muss ja schon ein größeres Vergehen vorliegen. Und dann wird vermutlich auch geprüft, in wie fern die Mutter in der Lage ist, sich und ihr Kind zu versorgen.

Ich habe Frauen kennengelernt, die Kinder hatten und (kurze) Haftstrafen verbüßt haben. Dabei waren die Kinder jedoch immer anderswo untergebracht, beim Vater, beim Partner, den Eltern oder Großeltern. Sofern das nicht möglich ist, gibt es soweit ich weiß, auch die Möglichkeit das Kind vorübergehend im Heim unterzubringen.

Für Mütter mit Kleinkindern gibt es wenige Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Dabei werden jedoch soweit ich weiß nur Frauen mit Kleinkindern aufgenommen, im Alter bis zu 3 Jahren, in Ausnahmefällen bis zur Schulpflicht (soweit ich weiß allerdings nur im offenen Vollzug), wobei die Kinder tagsüber eine Kita besuchen. Die Kinder sind also in einem Alter, wo sie noch nicht wirklich mitbekommen, dass das wo sie leben ein Gefängnis ist und später an diese Zeit wenig oder keine Erinnerungen mehr haben.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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