Heizen in der Mietwohnung - ist das Pflicht?

vom 06.12.2007, 16:39 Uhr

Hallo

also, nehmen wir mal an, eine Familie oder eine einzelne Person, ist ja auch egal, in einer Mietwohnung, entscheidet sich, nicht zu heizen. Weiterhin angenommen, es ist Winter und schon kalt, aber nicht so kalt, dass man in der Wohnung frieren müsste, da neuere Bausubstanz und die Nachbarn heizen wie die Verrückten.

Also, könnte in einem solchen Fall der Vermieter die Mieter der Wohnung zum heizen zwingen? Also damit will ich fragen: wird heizen theoretisch irgendwann zur Pflicht? Und wenn ja ab wann (zum Beispiel welchen Außentemperaturen)?

LG Trella

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» Trella34 » Beiträge: 74 » Talkpoints: -0,06 »



Zur Pflicht ist es nicht, aber es wird allgemein geraten, die Heizung ab gewissen Aussentemperaturen (ich mag mich auf keine Zahl festlegen) zumindest etwas laufen zu lassen. Schliesslich kann durchaus durch eine zu kalte Wohnung auch Schimmel entstehen.

In unserem Mietvertrag steht, dass in der Heizperiode der Vermieter die Heizung anzustellen habe, bei einer Temperatur unter 12 Grad (?). Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass der Mieter dies auch so handhaben sollte.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich meine auch mal gehört zu haben, dass ab 12 ° Innentemperatur die Heizung doch laufen müsste, um eben Schimmelbildung vorzubeugen. Dazu muss ja auch gelüftet werden, wodurch auch wieder warme Luft entweicht.
Zu Deinem fiktiven Beispiel muss ich auch noch sagen, dass sich das doch widerspricht: entweder hast Du sehr moderne Bausubstanz, die entsprechend gedämmt ist, wodurch kaum noch Wärme nach außen dringen kann. Oder der Wärmeschutz ist so schlecht, dass ohne mäßiges Heizen die Wohnungen total auskühlen. Gibt es vielleicht ein konkretes Problem?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn ich mich recht erinner gibt es da ne Regel in der kalten Zeit die besagt, man muss darauf achten, dass der Frostschutz gewährleistet ist.

Will heissen die Heizkörper auf Frostschutz stellen.

Das Problem an ständig abgestellten Heizungen ist, dass es zu Ablagerungen kommt, und diese dazu führen können, dass der Heizkörper gar nicht mehr warm wird. Schon allein deshalb sollte man sie ab und an mal aufdrehen, damit die Ablagerungen abgetragen werden können.

Angel

» angel18153 » Beiträge: 60 » Talkpoints: 0,20 »



Hallöchen Trella34,

ich meine auch, dass es so ist, dass Du eigentlich schon theoretisch verpflichtet bist zu heizen. In vielen Mietverträgen steht es sogar drin, dass die Raumtempereatur in der kalten Jahreszeit so um die 20°Celsius reguliert sein soll, dass erstens Leitungen nicht einfrieren und Schimmel vorgebeugt wird.

Ich würde an Deiner Stelle also auf jeden Fall erst einmal Deinen Mietvertrag studieren, vielleicht finden sich dort auch solche oder ähnliche Regelungen...

Liebe Grüße von der kruemelfrau!

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» kruemelfrau » Beiträge: 825 » Talkpoints: 6,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn man in den Räumen und somit an den Wänden eine Temperatur von weniger als 14Grad Celsius hat, dann bildet sich automatisch Schimmel. Denn 14Grad Celsius ist die Temperatur, wo Wasser kondensiert. LG Jenna

» Jenna » Beiträge: 1270 » Talkpoints: -1,27 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also ich weiß, dass man als Mieter dazu verpflichtet ist, Schimmelbildung durch ein angemessenes Raumklima vorzubeugen. Und dazu gehört auf jeden Fall, dass man mehrmals am Tag richtig lüftet (also das Fenster richtig weit aufmachen, nicht nur ankippen) und heizen müsste dann ja eigentlich auch dazu gehören. Also ich friere sowieso immer und lasse die Heizung laufen aber die Mieter bei mir ganz unten scheinen irgendwie nen Hitzestau zu haben, die haben immer stets und ständig ihr Fenster angekippt...auch bei Minusgraden...oder ich heize irgendwie für die mit ;-)

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» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn die Wohnung nicht schimmelt oder sonstwie Schaden leidet, kann der Vermieter dich nicht zwingen zu heizen. Wer gerne bei 17° mit einem dicken Pullover in der Wohnung ist, sollte das doch tun dürfen. warum nicht? Etwas anderes ist natürlich, wenn du ein ganzes Haus gemietet hast und die Rohre drohen einzufrieren, aber in der Wohnung hast du ja immer Nachbarwohnungen oder zumindest Wohnungen über oder unter dir, die heizen ja auch ein bisschen mit.

Ich habe als Studentin einmal ein Zimmer zwischen zwei Zimmern gehabt, die es immer sehr warm hatten. Über mir waren Nachbarn und unter mir auch. Ich musste den ganzen Winter nicht heizen, es waren immer um die 20°C und das ist für mich genau richtig. Nachts hatte ich sogar immer das Fenster noch auf.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 20.04.2012, 23:23, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Mein Freund hat in zehn Jahren nicht heizen müssen. Die Mieter unter ihm müssen eine Art Saunatemperatur in der Wohnung gehabt haben, welche eben auch die Wohnung von meinem Freund ausreichend aufgeheizt hat. Dazu hatte er in Küche und Wohnzimmer Südfenster, welche bei Sonnenschein auch genügend Wärme reingelassen haben. Und auf der Nordseite hatte er dazu rund um die Uhr ein Fenster angekippt.

Schimmel hatte er in keinem Raum, aber eben auch keine Heizkosten. Und ich habe es selbst erlebt, dass selbst bei Minusgraden draußen in der Wohnung noch 18 Grad waren. Es gibt eben keine Pflicht zu heizen, sondern nur die Pflicht, das man eben die Räume in einem solchen Zustand halten muss, damit kein Schimmel entstehen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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