Muss Eigenbedarf bei Kündigung immer begründet werden?

vom 16.04.2012, 19:23 Uhr

C ist Mieter einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung und hat nun völlig überraschend die Kündigung erhalten. Da C sauber ist, seine Miete immer pünktlich bezahlt wurde, gab es da nichts, weshalb C nun die Wohnung räumen muss. Nun sagte und schrieb der Vermieter, es bestünde Eigenbedarf und daher hat C nun die Wohnung zu räumen und Besenrein zu übergeben. Der Eigenbedarf wurde nicht näher erläutert.

C war jetzt bei einer anderen Wohnungsbesichtigung und dort wurde auch gefragt, weshalb das jetzige Mietverhältnis beendet werden soll. Daraufhin antwortete C wahrheitsgemäß, dass der Vermieter Eigenbedarf angekündigt hätte, welcher nicht näher erklärt wurde. C wurde dann gesagt, er habe ein Recht darauf, zu erfahren, wie der Eigenbedarf aussähe, da die alleinige Begründung des Eigenbedarfs nicht ausreichen würde und auch vor einem Gericht nicht Stand halten würde.

Kann C in der Tat die Kündigung als nichtig betrachten und sollte dagegen angehen oder muss C wirklich die Wohnung räumen? Wie ist es rechtlich geregelt und wie kann C sich wehren, sofern C bis dahin keine bessere Wohnung gefunden hat?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Einfach behaupten, dass man als Vermieter nun wegen Eigenbedarf kündigt, geht so nicht. Das muss schon begründet und notfalls nachgewiesen werden. Da sollte C ganz schnell der Kündigung erst mal widersprechen und die entsprechenden Nachweise einfordern. Genauere Erklärungen wann ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen kann findest du auf dieser Seite.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Natürlich muss so eine Eigenbedarfskündigung genau erklärt und im Notfall sogar belegt werden können. Es ist noch nicht mal ausreichend sich einen Verwandten einfallen zu lassen, der die Wohnung bezieht, sondern es muss dann auch dargestellt werden, wieso dieser Umzug passiert und aus welchem Grund dieser Verwandte seine aktuelle Wohnung aufgibt. Es ist also wirklich definitiv nicht so, dass hier eine einfache Kündigung mit dem Wort "Eigenbedarf" ausreicht.

In so einem Fall sollte C tatsächlich schnell und formlos auf die Kündigung reagieren und dieser widersprechen! Dann wird der Vermieter sich neuerlich dazu äußern müssen. Wobei eines vielleicht klar sein sollte: der Vermieter hat mit der Aktion deutlich gemacht, dass er die Auflösung des Mietverhältnisses will und als Mieter wird man insbesondere dann seinen Stress mit dem Vermieter haben, wenn der selbst in der Nähe wohnt und nicht viele andere Mietobjekte sein eigen nennt. Es ist also nur eine Frage der Zeit (und des Geldes), wann letztlich ein Auszug ansteht. Vielleicht kann C mit dem Vermieter reden und in Erfahrung bringen, ob der bereit wäre, beim Umzug und den resultierenden Kosten behilflich zu sein oder dem Mieter C sonst wie entgegen kommen würde.

Stellt C später (zufällig oder wie auch immer) fest, dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war und der angegebene Grund letztlich nicht zum Tragen kam und die Wohnung nur neu vermietet oder verkauft wurde, kann er Schadenersatz vom Vermieter fordern, welcher auch die Kosten für die dann u.U. neue und teurere Wohnung beinhalten kann. Es ist also auch dem Vermieter anzuraten, zur Eigenbedarfskündigung nur dann zu greifen, wenn dieser Eigenbedarf real besteht!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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