Existenzgründungszuschuss für Journalisten
Mein Mann ist leider arbeitslos geworden und möchte sich nun gerne als freier Journalist selbstständig machen. Kontakte und Referenzen hat er genug, die Aussichten sind also ganz gut. Eigentlich haben wir damit gerechnet, im ersten halben Jahr einen Existenzgründungszuschuss von der ARGE als Starthilfe zu bekommen (also ALG I + 300€).
Die Sachbearbeiterin meinte aber, die Kriterien sind strenger geworden und dass man eigentlich nur noch als schwer Vermittelbarer einen Zuschuss bekommt. Wie aussichtsreich die selbstständige Arbeit ist, sei dabei gar nicht so wichtig. Hat jemand Erfahrungen damit?
Ich kann nur von einer Kollegin berichten, welche einen entsprechenden Zuschuss von der Agentur für Arbeit bekommt. Sie ist, genau wie ich, freiberufliche Journalistin und Autorin. Allerdings konnte sie einen Vertrag vorweisen von einem Verlag, welcher ein Buch von ihr verlegen wird. Dies war der Punkt, wo der Antrag auf entsprechende Förderung bewilligt wurde, da man meint, dass damit zumindest regelmäßige Einnahmen vorhanden sind.
Daher wäre es wohl auch recht sinnvoll, wenn die Sachbearbeiterin auch mal die Karten auf den Tisch legt, was man als Nachweise bringen muss. Oder anders gesagt, nicht einfach mit der Aussage abspeisen lassen, sondern nachfragen, welche Kriterien erfüllt werden müssen.
Ich kenne es auch so, dass die Arge einen richtigen Existenzgründungsplan haben will. Sie wollen halt sicher sein, dass nach Wegfall der Förderung auch eine tragfähige Existenz da ist. Bei einem Gewerbe musste bei mir selbst die IHK eine Stellungnahme abgeben. Wie das bei einem freien Journalisten ist, weiß ich nicht. Ich würde auch konkret nachfragen, was denn "strenger" bedeutet. Wenn Referenzen schon da sind, ist es sicher hilfreich. Dran bleiben und nicht gleich aufgeben. Ich drück die Daumen!
Danke für Eure Antworten! Ich bin echt gespannt, wie das ausgeht. Mein Mann hat ja feste Zusagen von Auftraggebern für regelmäßige Einkommen, aber die Sachbearbeiterin meint, dass das nicht mehr reicht. Man muss sich anscheinend vorher bei möglichst vielen Stellen bewerben und Absagen kassieren, damit man dann als schwer vermittelbar gilt. Mir kommt das einigermaßen albern vor, aber wenn sie meint - vielleicht ist ja da dann zufällig ein super Job dabei und er will sich dann gar nicht mehr selbstständig machen.
Das hat doch nichts mit Absagen kassieren zu tun. Aber denk die Sache mal von einer anderen Seite. Du müsstest über Zuschüsse entscheiden. Würdest du jemanden Geld geben, wo es ein paar Zusagen gibt, welche aber so schwammig sind, dass man sich im Ernstfall nicht darauf berufen kann? Solange ihr nicht nachfragt, was denn nun genau gefordert ist, ist die Sachbearbeiterin nun die Böse in deinen Augen.
Ich habe selbst vor Jahren meine Existenzgründung bezuschusst bekommen. Dafür habe ich aber mein Konzept bei meinem Sachbearbeiter vorgestellt, dieser hat mir auch gesagt, was ich noch nachweisen muss und dann war die Sache auch schon durch und halt bewilligt. Nur kann man das auch erst einreichen, wenn man weiß um welche Dinge es geht. Nur strengere Richtlinien sind da keine Aussage, welchen einen weiterbringen. Es ist aber nun eure Pflicht, sofern die Existenzgründung ernst sein soll, da nachzufragen.
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