Vor Blitzern warnen verboten, aber Radiosender dürfen es?
Gestern hatte ich theoretischen Unterricht in der Fahrschule. Dort wurde gesagt, dass man die entgegenkommenden Fahrzeuge nicht warnen darf, weder mit Handzeichen noch sonst wie, dass auf der Gegenspur ein Blitzer steht. Kurz davor habe ich im Radio sogar noch die Blitzermeldungen gehört und danach wurde eine kostenfreie Telefonnummer angegeben, wo man Blitzer melden kann, die dann im Radio genannt werden.
Ich will hier nicht wissen, ob es gut oder schlecht ist, wenn vor Blitzern gewarnt wird oder nicht. Ich wollte nur mal wissen, warum Radiosender diese Blitzerwarnungen durchgeben dürfen und warum man sich nicht an den Straßenrand stellen darf mit einem Schild "300 Meter weiter steht ein Blitzer" oder warum man auch keine Handzeichen geben darf. Unser Fahrlehrer meinte, dass ein Passant am Straßenrand sehr hart bestraft werden kann, wenn er das macht und wenn man als Autofahrer ein Handzeichen gibt, riskiert man den Führerschein. Aber warum ist das so? Warum dürfen Radiosender warnen und Privatpersonen nicht?
Solange man niemanden durch sein tun gefährdet, kann auch das Warnen vor "Radarfallen" nicht verboten werden. Was dein Fahrlehrer sicher meint, ist dass das Warnen über die Lichthupe definitiv verboten ist und mit einem Punkt geahndet werden kann (was aber noch lange keinen Verlust des Führerscheins nach sich ziehen sollte). Aber selbstverständlich darf man mit Handzeichen die entgegenkommenden Fahrer "warnen".
Die Radiosender dürfen die Warnmeldungen geben, weil diese unabhängig vom Standort des Empfängers sind. Das ist also deshalb erlaubt, weil so der Fahrer selbst entscheiden muss, wie auf Grund der Nachricht zu reagieren ist (eigentlich gar nicht, weil man sich an die gegebene Höchstgeschwindigkeit hält!). Wird aber ein technisches Hilfsmittel genommen, um die Information über den Standort der Messgeräte auszuwerten, ist die Handlung wieder verboten! Ebenso natürlich die technischen Radar-Warner und ähnliches!
Ob übrigens ein Schild in 300 Meter Entfernung wirklich zu verbieten wäre, wenn weder die Messung selbst behindert noch der Straßenverkehr behindert wird, ist ja gar nicht raus. Nur weil die Polizei regelmäßig Platzverbote ausspricht (auch z.B. weil "Gefahr in Verzug" ist), heißt das nicht, dass eine Klage gegen das Vorgehen aussichtslos wäre. Aber man hätte natürlich nichts davon, weil bei der nächsten Radarkontrolle die Situation wieder eine andere wäre.
Vielleicht eine Anmerkung: natürlich wird gegen eine Person vorgegangen, die mit einem Schild andere Autofahrer warnt. Aber das Vorgehen hier ist schlicht umstritten und es ist nicht selten, dass die Polizei eher den Einsatz bei der Messung abbricht. Hier vielleicht ein Link zum Thema: Warnung vor Radarkontrollen.
Dein Fahrlehrer hat in gewisser Hinsicht Recht. Es ist verboten entgegenkommende Fahrzeuge zu warnen oder mit einem Schild dazustehen. Das kann man hier nachlesen klick . Du behinderst dadurch die Leute an ihrer Arbeit und die Gemeinde hat damit Verluste gemacht. Das kann zumindest teuer werden, wenn es öfters geschieht. Das kannst du alles nachlesen.
Auch ich habe das in der Fahrschule gelernt und da ist es egal, ob man mit Lichthupe oder Handzeichen warnt. Es ist auf jeden Fall nicht erlaubt und komischer Weise nicht mit den Radiomeldungen vergleichbar. Warum weiß ich auch nicht. Dass man allerdings den Führerschein damit gefährdet wäre mir neu. Zumindest darf man es nicht.
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