Note 6 wegen Vorbereitung eines Täuschungsversuchs
Dass Täuschungsversuche mit einer 6 gewertet werden sollten ist sicher richtig. Allerdings frage ich mich wie man einen Täuschungsversuch während einer Klausur vorbereiten kann und wie man dass dann beim Bewerten der Klausur bemerkt? Hier sehe ich auch das Problem der Definition und dann der Beweisbarkeit. Genauso kritisch sehe ich übrigens, dass der Schüler etwas beweisen soll, der Lehrer dagegen nicht.
Ich war selbst einmal in der Situation, dass mir Täuschung vorgeworfen wurde, obwohl den Leistungen nach offensichtlich mein Nachbar von mir abgeschrieben haben musste. Leider war der Lehrer wegen verwandtschaftlicher Verbundenheit dort blind. Aber selbst in dem Fall konnte nichts nachgewiesen werden und so blieben die Noten bestehen, auch wenn klar war, dass einer von uns beiden diese wahrscheinlich nicht verdient hatte.
An Stelle des A würde ich gegen diese Benotung Widerspruch einlegen. Hier sollte dann erst einmal der übliche Weg gegangen werden. Also zunächst der Vorgesetzte des Lehrer und parallel dazu sicher auch die Schülervertretung. Sollte das nichts nützen dann eben Rektorat etc.
Ich würde sagen hier steht ganz klar der Lehrer in der Beweispflicht. Denn der Schüler hat ja schließlich nicht getäuscht, sondern ausschließlich sein auswendig gelerntes Wissen wieder reproduziert, was ja schließlich nicht verboten ist. Wenn der Lehrer nur Aufgaben stellt, in denen man sein auswendig gelerntes Wissen einfach nochmal wiedergeben kann, dann ist er selber schuld.
Aber nur weil man etwas auswendig kann, dem Schüler gleich ein ungenügend zu geben, finde ich nicht in Ordnung. Da muss der Lehrer ganz klar beweisen, dass der Schüler gespickt hat und dies dürfte doch sehr schwer werden, weil dies ja schließlich nicht der Fall war. Etwas anderes wäre es, wenn der Schüler von seinem Nachbarn wortwörtlich abgeschrieben hätte. Denn dann kann man ja sehr leicht nachvollziehen, ob abgeschrieben wurde oder eben nicht und dann wäre ein ungenügend auch gerechtfertigt. In diesem Fall aber auf keinen Fall. Deswegen würde ich mal die Eltern zu dem besagten Lehrer schicken und wenn dies auch nicht helfen sollte würde ich mich mal mit dem Schulleiter auseinander setzten, denn so etwas geht einfach nicht.
Bei einigen Lehrern war es bei uns auch so, dass man, wenn man nicht mit seinen eigenen Worten etwas in einer Klausur wiedergegeben hat sondern einfach wortwörtlich, so wie man es auswendig gelernt hatte, eine schlechte Note bekommen hat. Das war dann allerdings nur eine vier im schlechtesten Falle und keine sechs, denn immerhin hat man gelernt und konnte sein Wissen reproduzieren, auch wenn das natürlich nicht die beste Art und Weise gewesen ist.
Eine sechs bekommt man in der Regel ja nur, wenn man auch aktiv und auf frischer Tat dabei erwischt wird, wie man betrogen hat. Also wenn man zum Beispiel den Schüler dabei erwischt, wie er auf ein anderes Blatt schaut oder einen Spickzettel in der Federmappe findet. Ich würde mich deswegen nun an die Schulleitung wenden, denn was der Lehrer getan hat ist meiner Meinung nach absolut nicht korrekt. Überhaupt, einen Täuschungsversuch vorzubereiten, das wäre für mich wenn man einen Spickzettel schreibt. Den darf man dann nicht benutzen und auch nicht auf dem Tisch liegen haben. Aber einen Täuschungsversuch vorbereiten, da wüsste ich nicht, warum man das nicht machen darf beziehungsweise warum das so stark bestraft wird. Gut, etwas einfach auswendig zu lernen ist sicherlich nicht die feinste Art, aber etwas Schlimmes sehe ich daran nun auch nicht.
Ich würde mich also beschweren über diesen Lehrer und darauf bestehen, dass ich die Klausur noch einmal nachschreiben darf.
Da der Lehrer ja die Notenhoheit in der Klassenarbeit hat, ist das sicherlich rechtens, was er gemacht hat. Er kann selbstverständlich dem Schüler eine 6 geben. Zumal der Schüler ja wirklich selber Schuld ist, dass er alles wortwörtlich aufgeschrieben hat. Das ist ein ziemlich eindeutiger Beweis für den Täuschungsversuch. Und hätte der Schüler wirklich gelernt, dann würde er sich ja auch auf eine Nachprüfung einlassen können, so dass wirklich alles gegen das Kind spricht und der Lehrer mit seiner Vermutung sicherlich Recht hat.
Dass er das Ganze als "Vorbereitung eines Täuschungsversuchs" bezeichnet hat, ist allerdings nicht ganz in Ordnung. Denn die Vorbereitung eines Täuschungsversuchs ist doch in Ordnung und erlaubt. Man darf sich ja zu Hause einen Spickzettel schreiben, dabei lernt man ja auch etwas - man darf ihn nur nicht benutzen. Aber nur weil der Lehrer einen unglücklichen Begriff gewählt hat, ist das, was der Schüler hier gemacht hat, ja nicht unbedingt besser.
Hat A denn noch mal versucht, mit dem Lehrer zu reden und das zu klären? Was sagen denn die Eltern von A dazu, haben die mal versucht, mit dem Lehrer zu sprechen? Ich denke, dass man sich mit dem Lehrer versuchen sollte zu einigen und dass A vielleicht doch eine Nachprüfung in Betracht ziehen sollte, denn er will schließlich eine bessere Note bekommen.
@pepsi-light : Wie bist du dir da so sicher? Der Lehrer kann keineswegs wahllos eine Note vergeben, vor allem nicht in einem Fach wie diesem, bei dem es offensichtlich eine Musterlösung gegeben hat oder zumindest eine Richtlösung. Hat diese der Schüler erfüllt, muss es auch eine angemessene Punktzahl geben. Womöglich wäre es in Ordnung gewesen, Abzüge zu erteilen, weil der Schüler keine eigenen Formulierungen eingebracht hat und der Text womöglich ein wenig zäh gewesen ist. Aber zu behaupten, alles sei auf der Seite des Lehrers, das ist totaler Humbug. Schließlich hat der Lehrer überhaupt keine Beweise. Der Lehrer geht nämlich davon aus, dass der Schüler das Buch irgendwo unter dem Tisch während der Arbeit liegen gelassen hat. Hat der Schüler aber erstens nicht und zweitens, selbst wenn er das hätte, dann hätte der Lehrer überhaupt nichts gefunden. Also nichts Täuschungsversuch, das kann man komplett ausschließen.
Es ist überhaupt nicht gerechtfertigt, dem Lehrer eine 6 zu geben. Zudem habe ich es oft genauso wie der Schüler gemacht. Da habe ich ganze Historien, Chroniken, Buchseiten oder Gesetzestexte auswendig gelernt. Das war eine Spezialität von mir. Die meisten Lehrer haben irgendwann gar nicht mehr weitergelesen und einfach die volle Punktzahl drunter geschrieben. Warum denn auch nicht? Schließlich ist es durchaus eine Leistung, das alles im Kopf zu haben. Sicherlich ist es nicht der Sinn der Sache, verstanden habe ich von so mancher Sache wirklich nicht viel. Aber hätte ich es nicht auswendig gelernt, hätte ich auch gar nichts über das Thema hinschreiben können. Und es ist durchaus eine Leistung, bei einer entsprechenden Aufgabenstellung genau den passenden Text hinzuschreiben.
Kurios war eben, dass bei vielen Lehren einfach der Buchtext bei der Korrektur als Musterlösung genommen wurde. Hat jemand das anders formuliert, gab es natürlich auch volle Punktzahl. Aber auch das "Original" war mit einer Eins bedacht. Dabei muss man noch anfügen, dass man die Texte so oder so nicht exakt auswendig lernen kann. Meistens vergisst man ein paar Formulierungen oder ersetzt diese. Das reicht den Lehrern dann bei uns schon an Vielfalt und sie geben einfach eine Eins. Aber dass man eine Sechs oder einen Täuschungsversuch deswegen bekommt, das ist ja die Höhe. Lerne ich Vokabeln, spule ich diese ja auch nur aus dem Kopf ab. Wenn ich mich mit einem Ausländer dann unterhalte, kann ich sie dennoch verwenden. Also bringt auswendig lernen meiner Meinung nach ganz schön viel.
Der Lehrer ist hier eindeutig im Unrecht. Man darf eine Klassenarbeit nicht einmal mit 6 benoten, wenn man einen Spickzettel im Federtäschchen findet. Sofern man den Schüler nicht dabei erwischt, wie der den Zettel benutzt, hat der Lehrer Pech. Wenn A also Arbeitsblätter auswendig gelernt hat, kann ich nachvollziehen, dass der Lehrer den Verdacht hegt, dass A diese Blätter vorlagen und er es Wort für Wort abgeschrieben hat. Wenn er A jedoch nicht dabei erwischt, wie er es tatsächlich von den Zetteln abschreibt ist die Note 6 nicht zulässig.
Durchaus zulässig ist es allerdings bei begründetem Betrugsverdacht (etwa wenn man zwei Schüler hat, die nebeneinander saßen und exakt die selben Formulierungen verwendet haben, die man aber eben nicht dabei erwischt hat, wie einer von dem anderen abschreibt), die betroffenen Schüler zu einer erneuten Leistungsüberprüfung heranzuziehen. Dies hat As Lehrer getan, dabei zeigte sich, dass A das meiste auswendiggelernte wieder vergessen hat. Und das ist dann schlichtweg Pech. Die Note hierfür ist durchaus zulässig. Je nach Bundesland werden unangekündigte Klassenarbeiten zwar nicht gern gesehen, sind aber meist zulässig, auf dieser Schiene kann A also auch kaum angreifen.
Kurz und gut: A wird das Ergebnis wohl akzeptieren müssen. Vielleicht lernt er daraus, dass stumpfes Auswendiglernen ihn nicht weiterbringt, sondern er besser daran getan hätte, den Stoff auch wirklich zu begreifen. Davon bleibt nämlich auch dauerhaft mehr hängen und er hätte bei der späteren Überprüfung trotz dazwischen liegender anderer Klausuren ein besseres Ergebnis erzielen können, als mit den Bruchstücken des Auswendiggelernten. Rechtlich kann A natürlich zum Direktor gehen und sich beschweren, hat aber wenig Handhabe irgendetwas einzufordern. Und ein guter Schulleiter kennt die Rechtslage und weiß, dass sein Kollege korrekt oder zumindest akzeptabel gehandelt hat und wird diesem den Rücken decken.
Du solltest auf jeden Fall beim Direktor Beschwerde einlegen, bzw. deine Eltern. Es konnte dir ja nichts nachgewiesen werden. Notfalls würde ich bis ins Kultusministerium gehen. Die Drohung reicht meistens schon, um den Lehrer zum Einlenken zu bewegen, er will ja auch keinen Ärger. Da Stoff für Schularbeiten eh leider meistens nur ins Kurzzeit-, bzw. Mittelzeitgedächtnis gehen, ist deine Begründung absolut plausibel.
Wichtig ist, dass du jetzt nicht beleidigt bist, egal wie die Entscheidung ausfällt, sondern dem Lehrer zeigst, dass du wirklich was auf dem Kasten hat und die guten Noten jederzeit reproduzieren kannst. Mache dem Lehrer aber ruhig und freundlich klar, dass du getroffen bist, weil er dir eine solche Leistung nicht zutraut und mache ihm klar, wie viel du wirklich gelernt hast. Vielleicht bekommt er dann sogar Schuldgefühle, falls ein Lehrer so etwas haben kann.
Dass der Lehrer dem Schüler hier unterstellt, er habe in der Klausur getäuscht, kann man ihm kaum zum Vorwurf machen. Als Lehrer würde ich in einem solchen Fall auch direkt davon ausgehen, dass der Schüler die Sätze einfach von seinem Spickzettel abgeschrieben hat. Natürlich gibt man es als Schüler nicht zu, wenn man gespickt hat, das wird wohl jeder aus seiner eigenen Schulzeit noch wissen.
Selbst wenn A nicht gespickt haben sollte, ist die Note auch eigentlich angemessen. Immerhin scheint er das Wissen ja nicht verinnerlicht zu haben, sondern nur ein paar Dinge überflogen zu haben, die er nicht gelernt, sondern bestenfalls nur auswendig gelernt hat, ohne diese zu verstehen. Sonst hätte er mit Sicherheit die Aufgaben auch mit ein paar Tagen Abstand noch einmal beantworten können. So wie sich das anhört, klingt doch alles danach, dass A gespickt hat. Den Stoff hat A ja nicht parat, somit ist die Leistung in diesem Bereich doch realistisch betrachtet ungenügend.
Natürlich kann der Lehrer A nicht beweisen, dass er getäuscht hat. Das wird das Problem an dieser Benotung sein. Ich könnte mir vorstellen, dass A mit seiner Version durchkommt, wenn er seine Sicht der Dinge beim Direktor schildert. Hilft das nichts, sollte A die schlechte Zensur hinnehmen. Ich würde A raten, in Zukunft nicht so viel Zeit damit zu verschwenden, Dinge auswendig zu lernen, sondern mich lieber zu bemühen, sie auch zu verstehen. Das senkt den Lernaufwand enorm!
In dem Fall würde ich mich auf jeden Fall über den Lehrer beschweren. Immerhin kann er es ja nicht mal begründen und geschummelt wurde hier ja auch nicht. Der Schüler ist ja nicht beim Spicken erwischt wurden, sondern hat einfach nur das Gelernte hingeschrieben und das kann nicht mit einer 6 bewertet werden, weil ja eine Leistung erfolgt ist. Manche Schüler lernen eben alles Wort für Wort auswendig.
Ich denke, dass man hier zum Direktor gehen sollte, weil es eben auch kein guter Nachweis ist, wenn man dann einige Zeit später noch mal die selbe Arbeit schreiben soll, wobei diese wahrscheinlich nicht mal richtig angesagt war und andere Klausuren ja auch wichtiger waren. Ich denke, dass es normal ist, wenn man das dann nicht mehr weiß und das es auch kein Nachweis ist, dass der Schüler betrogen hat. Man muss auch als Lehrer Beweise haben und man kann auch als Lehrer nicht wahllos benoten.
Ich finde das auch absolut nicht richtig von dem Lehrer und ich würde an der Stelle des Schülers auch sofort den Direktor oder einen Vertrauenslehrer aufsuchen. Das geht meiner Meinung nach wirklich nicht.
Ich verstehe auch die Begründung an sich nicht: Was ist denn bitte die „Vorbereitung“ des Täuschungsversuches? Dass der Schüler gelernt hat? Ich dachte das wäre Sinn der Sache, wenn eine Klausur ansteht. Also das Verhalten des Lehrers ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar und ich würde das an Stelle des Schülers auch ganz sicher nicht auf mir sitzen lassen. So etwas muss man sich doch wirklich nicht gefallen lassen und man sollte wenigstens versuchen, Einspruch zu erheben, selbst wenn der Lehrer für gewöhnlich am längeren Hebel sitzt.
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