Hat das MHD etwas mit der richtigen Lagerung zu tun?
Hier in diesem Thread Vor MHD verdorben - Recht auf Geld zurück? fragt ein Nutzer, ob man das Recht darauf hat, sein Geld zurück zu bekommen, wenn ein Produkt bereits vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum schlecht wird.
Ich frage mich gerade, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum eigentlich etwas mit der Lagerung des Produktes zu tun hat. Auf der Verpackung mancher Produkte steht ja geschrieben, wie man es richtig lagern soll, zum Beispiel bei Zimmertemperatur. Aber wie ist diese Zimmertemperatur definiert? Gerade im Sommer unterscheidet sich die Zimmertemperatur zwischen einer Dachwohnung und einer Kellerwohnung extrem. Dementsprechend wird das Produkt in der Dachwohnung auch schneller schlecht, vielleicht schon vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auf vielen Produkten ist jedoch kein Hinweis aufgedruckt, der besagt, wie man das Produkt richtig lagert.
Gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum also wirklich nur, wenn man das Produkt auch so lagert wie auf der Verpackung beschrieben? Was ist, wenn es in der Wohnung einige Grad zu warm ist oder die Temperatur des Kühlschrankes nicht kühl genug eingestellt wurde? Habe ich ein Recht darauf mich beim Supermarkt zu beschweren und mein Geld zurück zu fordern, wenn plötzlich der Strom ausfällt und meine Produkte so nicht entsprechend dem Hinweis auf der Verpackung gelagert werden?
Sicherlich ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abhängig von der Lagerung. Es wird wohl auch niemand auf die Idee kommen und Wurst zum Beispiel im Sommer schön ins Fenster zu legen, damit die Sonne schön drauf scheinen und die Wurst möglichst schnell verderben kann.
Natürlich unterscheidet sich die Raumtemperatur je nachdem wo und wie man wohnt. Und für diesen Fall hat man den Begriff Zimmertemperatur bei Lebensmittel auch genau definiert. Und zwar nimmt man eine Raumtemperatur von 18 - 22 Grad an. Alles was darüber oder drunter liegt, fällt da eben nicht rein und da muss man sich selber kümmern, dass man annähernd an diese Temperaturen heran kommt. Zum Beispiel könnte man die Lebensmittel eben in den Keller oder in einer Abstellkammer lagern, wenn man so etwas hat. Oder einfach nur im Schrank, wo es auch kühler ist, als auf dem Schrank.
Natürlich gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum nur, wenn das Produkt entsprechend den Vorgaben gelagert wurde. Das ist doch irgendwie selbstverständlich. Man muss nur an Fleisch- und Wurstwaren denken.
Normalerweise gehen die Hersteller beim Mindesthaltbarkeitsdatum aber auf Nummer sicher. D.h., im Normalfall ist das Produkt viel länger haltbar bzw. ist das Produkt auch noch am Tag des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums in Ordnung, auch wenn bei der Lagerung kleinere Fehler gemacht wurden.
Der Hersteller eines Produktes garantiert bei richtiger Lagerung, dass das Produkt bis zu diesem Datum zu genießen ist. Natürlich sind viele Lebensmittel auch über das MHD haltbar. Man muss auch die Lagerung beachten. Eine tiefgekühlte Pizza sollte schon im Tiefkühlschrank gelagert werden.
Wenn dir mal der Strom ausfällt, dann sind es doch in der heutigen Zeit nicht mehr Stunden. Wenn man den Kühlschrank geschlossen bleibt, passiert auch den Lebensmitteln nichts. Es kann aber auch passieren, dass du im Urlaub bist und gerade dann dir dein Kühlschrank kaputt geht und deine Lebensmittel verderben. In solchen Fällen springt, wenn man hat, eigentlich die Hausratversicherung ein.
Ich hatte auch schon mal einen Käse gekauft, der mindestens 3 Wochen haltbar war. Doch leider war irgendwo in der Verpackung ein Löchlein und er fing an zu schimmeln. Ich ging zu den Laden, wo ich es gekauft hatte und es wurde ohne Probleme umgetauscht. Ich hätte auch mein Geld zurück bekommen, wenn ich es gewollt hätte. Ich denke dass das Geschäft als Kulanz gehandelt hat.
Die Lagerbedingungen geben an sich den Idealzustand an. Das Idealumstände nicht immer möglich sind, ist an sich logisch. Aber all zu sehr sollte man von den Empfehlungen nicht abweichen. Keine wird einen Kühlschrank haben, der jede Temperatur einhalten kann. Sprich wenn das eine Produkt bei 7 Grad gelagert werden sollte und das andere Produkt bei 5 Grad, kann man entweder zwei Kühlschränke benutzen oder sich im Rahmen der Temperaturangaben bewegen.
Anders sieht es mit den Lagerbedingungen aus, die der Verkäufer einhalten muss. Da gibt es strenge gesetzliche Auflagen. Um es auf den Selbstbedienungsbereich zu beziehen. Die Kühlregale dürfen eine Maximaltemperatur haben. Ausnahmen bei der Lagerung gibt es bei der Lieferung und so. Da dürfen Temperaturen über einen bestimmten Zeitraum erhöht sein, bis zu einer festgelegten Gradzahl. Wenn du aber nun in einen Supermarkt kommst und mit Sicherheit fest stellen kannst, dass die Kühlregale sagen wir eine Temperatur von 15 Grad haben und das über mehrere Stunden und die Ware verdirbt deshalb, dann ist an sich der Geschäftsinhaber haftbar zu machen und nicht der Hersteller.
Ansonsten sind bei verpackten Lebensmittel das Mindesthaltbarkeitsdatum und meistens auch die Gradzahl für eine optimale Lagerung drauf. Auf Tiefkühlpizzen steht an sich auch drauf, wie lange sie bei Temperatur X haltbar ist und wie lange bei höheren Temperaturen und so weiter. Und an sich müsste jedem klar sein, dass Tiefkühlprodukte, wie halt Eis oder gefrorene Lebensmittel anfangen aufzutauen, wenn man sie zu warm lagert. Da würde auch hoffentlich keiner auf die Idee kommen, ein Päckchen Eis 10 Wochen in die warme Küche zu stellen und dann zu reklamieren, dass das Eis ja verdorben ist und noch dazu lange vor dem Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums.
Natürlich hat das Mindesthaltbarkeitsdatum auch etwas mit der richtigen Lagerung zu tun. Bei einigen Lebensmitteln (meistens aus der Tiefkühltruhe) steht auch oft dabei: "Bei x Grad mindestens haltbar bis..., bei x Grad mindestens haltbar bis...) Denn einige Dinge halten sich im Kühlschrank nur kurz, in der Tiefkühltruhe aber mehrere Wochen oder Monate.
Ja, denn bei (Tief)kühlprodukten darf beispielsweise die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Deshalb können diese Produkte ja auch nur in Kühlregalen bzw. Tiefkühltruhen gekauft werden. Bei "Trockenprodukten" also Süßigkeiten, Gewürzen, Mehl Et cetera ist eine trockene Lagerung wichtig, da bei einer hohen Luftfeuchtigkeit eine größere Wahrscheinlichkeit besteht das die Produkte zu schimmeln anfangen oder feucht werden und dann ungenießbar sind.
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