Haben Freiberufler immer Rentenversicherungspflicht?

vom 11.04.2012, 22:10 Uhr

Ich werde demnächst meine festangestellte Arbeit kündigen und als freiberufliche Dozentin tätig werden. Leider muss man ja in einem solchen Fall Rentenbeiträge an die BfA zahlen, in den ersten drei Jahren zwar nur die Hälfte, aber auch das ist für mich sehr belastend. Da ich schon älter bin und mir meine zukünftige Rente, die ich schon erarbeitet habe, reicht, sehe ich das eigentlich nicht ein. Der Sinn der Pflichtzahlung ist ja, dass man dem Staat später nicht zur Last fällt, und das Argument zieht bei mir nicht.

Wer hat einen Tipp, wie man die Zahlungen umgehen kann? Ich weiß, dass man nicht zahlen muss, wenn man Angestellte hat, aber die werde ich nicht haben. Gibt es andere Schlupflöcher?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 11.04.2012, 22:13, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Nicht alle Freiberufler müssen die gesetzliche Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Pflegepersonal, Hebammen, Existenzgründer die von dem Amt Zuschüsse erhalten, Künstler und selbständige Handwerker müssen in einer gesetzlichen Rentenversicherung sein. Dieses gilt auch für Selbständige, die nur einen Auftraggeber haben. Alle anderen Freiberufler haben die Wahl, ob sie in die Vorsorge einzahlen oder nicht. Dieses liegt vor allem daran, dass man der Altersarmut vorbeugen möchte und damit den Freiberufler auch schützen möchte. Ob Du nun Beiträge zahlen musst oder nicht, kannst Du bei dem Rentenversicherungsbund nachfragen. Die prüfen, ob Du Rentenbeiträge zahlen musst oder nicht. Da gibt es keine Tipps, denn Du musst es auf jeden Fall überprüfen lassen. Vielleicht hast Du ja Glück und Du musst nicht zahlen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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