Bei privaten PKW auch private Kilometer mit angeben?

vom 05.04.2012, 15:59 Uhr

Ich muss jeden Monat eine Kilometer Abrechnung machen und habe sie bislang nur so gemacht das ich die dienstlich gefahrenen Kilometer angegeben habe und nicht meine privaten, da ich auch mit meinen privaten Auto die Wege erledige. Nun soll ich auch alle privaten mit angeben, ich finde aber das geht keinem was an oder? Es ist ja ein privates Auto und kein Dienstliches. Wie seht ihr die Sache?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wieder einmal finde ich die Informationen schon recht dürftig. Wurde denn gesagt, aus welchen Gründen Du auch private Kilometer mit angeben sollst oder hat man es Dir ohne jegliche Begründung nun mitgeteilt? Jedenfalls solltest Du darauf bestehen, dass man Dir eine Begründung mit auf dem Weg gibt, bei der Du erkennen kannst, warum Du Deine privat gefahrenen Kilometer mit angeben sollst. Bekommst Du pro Kilometer Geld vom Arbeitgeber erstattet, zusätzlich zum Gehalt oder besteht Dein Gehalt quasi ausschließlich aus der Erstattung der Kilometer? Sollten die privat gefahrenen Kilometer auch für Dich bezahlt werden oder wie genau stellt sich Dein Arbeitgeber das vor?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Bei wem musst du denn die Abrechnung abgeben? Da fallen mir nämlich verschiedene Dinge ein, wo man entsprechende Daten abrechnen muss. Und wenn dann eine Art Fahrtenbuch von dir verlangt wird, dann deutet es darauf hin, dass man deinen Abrechnungen nicht ganz vertraut. Und ich vermute, dass du entweder dieser Aufforderung folge leisten musst oder bekommst eben die dienstlichen Fahrten nicht mehr ersetzt.

Nur wenn du, leider nicht zum ersten Mal, nur einen geringen Teil der Informationen hier offenlegst, dann kann man dir auch keinen wirklichen Ratschlag geben. Denn genauso gut kann auch das Finanzamt eine vollständige Auskunft von dir verlangen, sofern du selbständig bist und man eben eine monatliche Abrechnung von dir verlangt. Und das komplette Fahrtenbuch dient dann auch für Stichproben, wo die gemachten Angaben mit dem Kilometerstand des Tachos verglichen werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es wäre einmal interessant, für wen Du die Abrechnung erstellen musst. Wie schon erwähnt, ist die Information sehr dürftig. Aber vielleicht kannst Du uns ja hier weiter helfen.

Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung mit Firmenfahrzeugen berichten. Da sollte auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Die dienstlichen Fahrten mussten genau aufgeführt werden, also mit Anfangskilometerstand, dem Ziel, dem Grund der Fahrt etc. Bei privaten Fahrten war da nur der Anfangskilometerstand und dann ein privat einzutragen und das hat niemand weiter hinterfragt.

Wenn das bei dienstlichen Fahrten mit einem Privatwagen auch eingefordert wird, dann liegt es nahe, dass man Deinen Angaben zu der Abrechnung nicht traut - wohl eher zu Ungunsten dessen, der die Dienstfahrten bezahlt. Aus einem angegebenen Kilometerstand und den von Dir gemachten Angaben zu zurückgelegten Kilometern kann man schnell einen weiteren Kilometerstand ermitteln. Sollte der dann von einem abgelesenem Stand abweichen, dann ist diese Unstimmigkeit Grund für weitere Maßnahmen. Besteht ein Grund für diese Annahme, dann kann man durchaus verlangen, dass die für Privatzwecke zurück gelegten Kilometer angegeben werden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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