Zählen Aussagen von Mitarbeitern nicht(s)?
Heute hatten mein Mann und ich mal wieder ein Erlebnis mit einem Handwerker, auf das wir auch gut und gerne verzichten hätten können. Wir haben vor zwei Jahren ein Haus gebaut. Seitdem haben wir immer noch Ärger mit den Handwerkern. In diesem Fall war es der Maler, der mir damals eine Caparol-Farbkarte ausgehändigt hatte, damit wir uns für unsere Zimmer die Farben aussuchen konnten.
Als wir uns die Farben ausgesucht hatten und mit unseren Nachbarn ins Gespräch gekommen sind, meinten sie, dass sie auch noch von dem Maler die Farbkarten für ihre eigenen Zimmer benötigten und dass der Verputzer auch schon danach gefragt hat, welche Farben nun die einzelnen Häuser als Außenanstrich bekommen sollten. Als der Verputzer mitbekam, dass wir gerade eine Farbkarte haben, fragte er ebenfalls uns danach.
Nun ist es etwas Anderes, ob man seinen Nachbarn aushilft, die man kennt und die Farbkarte ausleiht oder eben einem Verputzer, der nur ab und an auf der Baustelle ist und dann wieder verschwunden ist. Diesen sieht man gegebenenfalls nie wieder und ob man sich auf ihn verlassen kann, dass er sein Wort hält und die Farbkarte wieder zurückbringt, ist eben ein Wagnis. Damals aber habe ich ihm vertraut und ihm dummerweise die Farbkarte zur Verfügung gestellt. Allerdings habe ich davor extra den Mitarbeiter des Malers gefragt, ob das auch in Ordnung gehen würde. Dieser meinte dann, dass das überhaupt kein Problem sei. Gesagt, getan, der Verputzer hat die Karte bekommen und von da an haben wir sie nicht wieder gesehen, weil auch der Verputzer gesagt hat (im Beisein des Malermitarbeiters), dass er die Karte diesem wieder geben würde. Das hat er aber anscheinend nie getan.
Nun haben wir nach guten zwei Jahren die Rechnung des Malers für die Malerarbeiten in unserem Haus damals erhalten. Darin ist unter anderem eine Farbkarte für 60 Euro aufgeführt, die wir ihm nie wieder zurückgebracht hätten.
Wir haben die Rechnung nicht überwiesen und haben ein Schreiben aufgesetzt, worin wir erläutert haben, was mit der Farbkarte vereinbart war. Daraufhin erhielten wir wieder ein Schreiben vom Maler, in dem wir beschimpft wurden, dass es wohl nicht sein kann, dass wir fremdes Eigentum einfach so weitergeben und er auf das Begleichen der Rechnung besteht, so wie er sie ausgestellt hat.
Da es noch andere Streitpunkte gab, kam er nun heute zu Besuch, um alles zu klären. Das artete allerdings in einen heftigen Streit aus, in dem wir wieder versucht haben den Sachverhalt zu klären und ihm eben zu erklären versuchten, dass sein Mitarbeiter damals zugestimmt hat und sogar mit dem Verputzer gesprochen hat und mit ihm die Übergabe der Farbkarte vereinbart hat. Daraufhin meinte der Maler zornig, dass ihn das Geschwätz seiner Mitarbeiter nichts anginge und dass wir ihm die Karte schuldig sind. Damit war das Gespräch so gut wie beendet, denn der Maler wollte einfach nicht einsehen, dass eben auch er für einen Mitarbeiter einstehen muss. Er ist der Chef und wenn ein Mitarbeiter nicht so handelt, wie es sein Chef möchte, dann sollte man seine Wut nicht am Kunden auslassen.
Ich denke, das kann so nicht sein wie es gelaufen ist. Wenn man den Aussagen und Vereinbarungen eines Mitarbeiters eines Betriebes nicht vertrauen kann, wem dann? Wer soll denn sonst der Ansprechpartner vor Ort sein? Zählt das, was ein Mitarbeiter sagt gar nichts? Ist euch so etwas schon einmal passiert? Was würdet ihr an unserer Stelle tun?
Ist es nicht schon merkwürdig, dass Ihr die Rechnung des Malers erst nach zwei Jahren erhalten habt? Ich weiß schon, dass Handwerker bei der Erstellung von Rechnungen manchmal trödeln, aber das scheint mir doch ein recht langer Zeitraum zu sein. Hattet Ihr in der Zwischenzeit denn mal nachgefragt, was los ist oder habt Ihr Euch nicht gemeldet, in der Hoffnung, er hätte die Rechnung ganz vergessen?
Dass man nach zwei Jahren ebenso nicht mehr weiß, wer da nun die Farbkarte wem und mit welchem Hintergrund weitergegeben hat, kann ich auch nachvollziehen. Vielleicht ist der betreffende Mitarbeiter, der Euch die Zustimmung gegeben hat, gar nicht mehr in dem Unternehmen angestellt. Der neue Besitzer der Karte, also der Verputzer, ist sicherlich weder für Euch noch für den Maler greifbar, sodass Ihr der einzige Ansprechpartner seid, an den er sich wenden konnte.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass Absprachen über den Verleih und die Weitergabe von Firmeneigentum nicht mit einem Mitarbeiter, sondern dem Chef geführt werden müssen. Schließlich ging es hier nicht nur um einen Kuli, sondern ein etwas teureres Utensil. Alternativ wäre ein Vertrag sinnvoll gewesen, in dem die Zustimmung zur Ausleihe dokumentiert wird. Ein kurzes handschriftliches Statement, unterschrieben von dem Mitarbeiter und dem Ausleiher hätte ja schon gereicht.
Versuche Dich mal in die Situation des Malers zu versetzen. Würdest Du an seiner Stelle auf die Erstattung der Kosten für die Tafel verzichten? Bestimmt auch nicht, daher finde ich es nachvollziehbar, dass er diese mit auf die Rechnung gesetzt hat. Man hätte dann aber auch anders darauf reagieren können. Man hätte zum Beispiel mal in einem freundlichen Telefonat nachfragen können oder sich auf die Zahlung von zumindest 30 Euro einigen können. Gleich ein Protestschreiben zu verfassen, hat sicherlich seinen Zorn auch etwas an gestachelt.
Zudem schreibst Du, dass Ihr die Rechnung nicht überwiesen habt. Heißt das, Ihr habt dem Maler gar nichts bezahlt, auch nicht das Geld für seine Leistungen? Das hätte zumindest überwiesen werden sollen. Gar nichts zu zahlen ist schon auch ein wenig eine Kampfansage, bei der man mit Wut des anderen rechnen muss.
Prinzipiell sollte man vielleicht meinen, dass auch die Aussage eines Mitarbeiters zählt. Allerdings sind nicht alle Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal und so eine Aussage, dass man etwas tun könne, kann auch deswegen gemacht werden, weil der Arbeitnehmer einfach zu gleichgültig ist, den Wert der Karte nicht kennt oder meint, der Chef könne das schon verschmerzen. Das ist nun einmal nicht so selten. Vielleicht war es so ein Mitarbeiter, der inzwischen auch schon aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Vielleicht kann oder will sich der Arbeitnehmer auch gar nicht erinnern, der Chef vertraut ihm aber. Im Prinzip läuft es aber einfach darauf hinaus, dass man - wenn man etwas von Max will - nicht zu Mäxchen gehen oder in diesem Fall Mäxchen fragen sollte.
Dann ist nun auch der Auftragnehmer Vertragspartner und wenn man diesem etwas übergibt, dann erwartet man natürlich nicht zu unrecht, dass der diese Sache zurück gibt. Anders wäre es, wenn nachweislich dokumentiert wäre, dass die Sache ausgeliehen wurde und das nicht der Entleiher namentlich aufgeführt wäre, sondern auch der Arbeitnehmer, der damals seine Zustimmung gegeben hatte - natürlich jeweils mit Unterschrift und am besten unter Zeugen.
Was der Mitarbeiter da sagt, ist eigentlich nicht relevant, denn er hat nicht über das Eigentum seines Arbeitgebers zu verfügen. Aktuell ist es doch so, das ihr ohne die Zustimmung des Inhabers der Firma sein Eigentum an fremde Leute gegeben habt. Also habt ihr dafür auch gerade zu stehen. In wie weit man nun den Angestellten noch belangen kann, ist das eine andere Sache.
Nur würde ich mich nicht auf die Aussagen von Mitarbeitern verlassen, da ich nie weiß, welche Handlungsbefugnis sie besitzen. Wobei ich auch bei einem solchen langen Zeitraum überprüfen würde, ob überhaupt die Fristen für die Rechnung gewahrt sind.
Zitronengras hat geschrieben:Ist es nicht schon merkwürdig, dass Ihr die Rechnung des Malers erst nach zwei Jahren erhalten habt? Ich weiß schon, dass Handwerker bei der Erstellung von Rechnungen manchmal trödeln, aber das scheint mir doch ein recht langer Zeitraum zu sein. Hattet Ihr in der Zwischenzeit denn mal nachgefragt, was los ist oder habt Ihr Euch nicht gemeldet, in der Hoffnung, er hätte die Rechnung ganz vergessen?
Wir hatten nicht mehr nachgefragt, weil bei uns in der Zwischenzeit so einiges passiert ist, unter anderem die Geburt meines zweiten Kindes. Da gab es wichtigere Dinge und da haben wir einfach auch vergessen nachzufragen, denn normalerweise kommen Rechnungen auch unaufgefordert ins Haus.
Zitronengras hat geschrieben:Dass man nach zwei Jahren ebenso nicht mehr weiß, wer da nun die Farbkarte wem und mit welchem Hintergrund weitergegeben hat, kann ich auch nachvollziehen. Vielleicht ist der betreffende Mitarbeiter, der Euch die Zustimmung gegeben hat, gar nicht mehr in dem Unternehmen angestellt. Der neue Besitzer der Karte, also der Verputzer, ist sicherlich weder für Euch noch für den Maler greifbar, sodass Ihr der einzige Ansprechpartner seid, an den er sich wenden konnte.
So könnte es schon sein, nur dann hätte der Maler auch schon früher auf die Idee kommen können, sich nach seiner Farbkarte zu erkundigen.
Zitronengras hat geschrieben:Alternativ wäre ein Vertrag sinnvoll gewesen, in dem die Zustimmung zur Ausleihe dokumentiert wird. Ein kurzes handschriftliches Statement, unterschrieben von dem Mitarbeiter und dem Ausleiher hätte ja schon gereicht.
Ja, so schlau waren wir nun hinterher auch. Nur als wir die Karte weitergegeben haben haben wir natürlich gedacht, dass alles innerhalb kurzer Zeit abgewickelt ist und sich jeder an die getroffenen Absprachen hält. Zudem haben wir auch geglaubt, dass der Mitarbeiter über den Verbleib von firmeneigenen Sachen (wo er ja auch selber angestellt ist) mitentscheiden kann. So kenne ich das von anderen Betrieben.
Zitronengras hat geschrieben:Versuche Dich mal in die Situation des Malers zu versetzen. Würdest Du an seiner Stelle auf die Erstattung der Kosten für die Tafel verzichten?
Ja, ich würde darauf verzichten, wenn die Situation es erfordern würde. Und in diesem Fall würde ich zumindest eine Teilschuld auch an dem Mitarbeiter suchen und nicht die komplette Schuld dem Kunden zuweisen. Man hätte früher agieren können und der Mitarbeiter hätte auch darauf hinweisen müssen, dass er nicht befugt ist darüber zu entscheiden.
Zitronengras hat geschrieben:Man hätte dann aber auch anders darauf reagieren können. Man hätte zum Beispiel mal in einem freundlichen Telefonat nachfragen können oder sich auf die Zahlung von zumindest 30 Euro einigen können. Gleich ein Protestschreiben zu verfassen, hat sicherlich seinen Zorn auch etwas an gestachelt.
In einem Schreiben kann ich besser argumentieren. Daher ist das Schreiben zustande gekommen. Zudem war die verrechnete Farbkarte nur ein kleiner Punkt. Der größere Teil der Reklamation betraf falsche Berechnungen auf Seiten des Malers, wo er uns viel zu viele Quadratmeter in Rechnung gestellt hat. Diesen Punkt konnten wir dann auch heute klären. Nachdem der Maler ausgerastet st und seine Tochter ihm zunächst recht gegeben hat, hatte sie am Ende nur kleinlaut beigeben müssen und uns zustimmen. Der Maler selber war aufgebracht und stimmte nur knurrend zu. Somit denke ich, wäre ein Telefonat auch sehr strittig und unzufriedenstellend verlaufen.
Zitronengras hat geschrieben:Zudem schreibst Du, dass Ihr die Rechnung nicht überwiesen habt. Heißt das, Ihr habt dem Maler gar nichts bezahlt, auch nicht das Geld für seine Leistungen? Das hätte zumindest überwiesen werden sollen. Gar nichts zu zahlen ist schon auch ein wenig eine Kampfansage, bei der man mit Wut des anderen rechnen muss.
Naja, wie geschrieben hat er sich in der Berechnung der Raumgröße total verrechnet und wollte das nicht einsehen. Ein Großteil der Rechnung ist nun mit genauer, richtiger Berechnung hinfällig. Natürlich werden wir das bezahlen, wofür der Maler Leistung erbracht hat. Da aber der Betrag nicht zu ersehen war, wollten wir eben noch einmal in Kontakt treten mit ihm. Das Schreiben von uns war im Übrigen sehr höflich formuliert, so dass wir eigentlich auch ein höfliches Antwortschreiben erwartet hätten.
Nettie hat geschrieben:Zitronengras hat geschrieben:Versuche Dich mal in die Situation des Malers zu versetzen. Würdest Du an seiner Stelle auf die Erstattung der Kosten für die Tafel verzichten?
Ja, ich würde darauf verzichten, wenn die Situation es erfordern würde. Und in diesem Fall würde ich zumindest eine Teilschuld auch an dem Mitarbeiter suchen und nicht die komplette Schuld dem Kunden zuweisen.
Und wenn es einige Male pro Jahr vorkommt, dass solche Arbeitsgegenstände verloren gehen? Würdest Du dann immer noch kulant sein und jeden Fall einzeln untersuchen? Ehrlich gesagt glaube ich das nicht. Du glaubst gar nicht, was auch sonst so in Handwerksbetrieben weg kommt. Und wenn man dann etwas zu treuen Händen dem Kunden übergeben hat und das nicht wieder bekommt, dann ist es relativ normal, das dann dem Kunden in Rechnung zu stellen.
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