Vor MHD verdorben - Recht auf Geld zurück?
Grade eben ging es in einem andere Thread in dem ich geantwortet habe darum, ob man ein Produkt noch zu sich nehmen würde, das eigentlich schon verdorben ist, weil es falsch gelagert wurde oder ähnliches - Nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum eben noch sagt, dass das Produkt eigentlich noch haltbar sei. Das dies keiner macht ist ja eigentlich klar, aber darum geht es jetzt nicht direkt. Ich selbst habe mich dann an etwas erinnern müssen, dass bei mir zwar auch nicht oft, aber ein, zwei Mal im Jahr trotzdem vorkommt.
Und zwar hatte ich schon öfter mal einen Joghurt oder einen Quark aus dem Supermarkt daheim im Kühlschrank, der dort höchstens zwei Tage lang, ungeöffnet zwischengelagert wurde. Laut Haltbarkeitsdatum waren diese Produkte auch immer noch einige Tage, manchmal sogar mehrere Wochen haltbar - Als ich die Deckel dann abgezogen habe, lächelte mich aber schon manchmal ein kleiner "Schimmelpilz" an. Sprich: Das Produkt war also eigentlich schon verdorben, bevor das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war. Gelagert wurden die Produkte eigentlich nach bestem Gewissen und sie waren, wie gesagt, auch noch ungeöffnet.
Meine Mutter hat früher bei solchen Dingen immer gleich angefangen zu meckern und diese hat die Joghurts dann auch nicht immer gleich entsorgt, sondern ist damit auch manchmal zum Supermarkt gefahren und hat sich beim nächsten Einkauf das Geld oder ein anderes Produkt geben lassen. Ich meine mich auch daran zu erinnern, dass sie damit ab und zu mal Erfolg gehabt hat, obwohl ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, dass man hier als Kunde ein Recht darauf hat, sein Geld zurück zu bekommen, oder?
Hat man als Kunde ein Recht darauf, sein Geld wieder zu bekommen, wenn ein Produkt vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist? Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ja so weit ich weiß, eine gesetzliche Richtlinie - Was besagt diese Richtlinie aber in einem solchen Fall? Wie will man überhaupt nachweisen, dass der Joghurt, Quark, etc. nicht einfach zu lange offen herum stand?
Normalerweise ist es in diesem Fall so, dass die Produkte zurück genommen werden und getauscht werden können. Ich selber hatte das auch und es war kein Problem, dieses Produkt zu tauschen. Viele wollen es nicht, wenn es nicht eindeutig aus ihrem Laden stammt. Daher habe ich immer die Kassenbons aufbewahrt, sodass ich das auch nachweisen kann. Aber viele machen es auch ohne einen Bon. Das nächste Mal solltest Du einfach in das Geschäft gehen und denen das Produkt zeigen, welches verdorben ist. Die meisten werden ohne etwas zu sagen das Produkt dann auch tauschen. Dabei ist es egal ob Du das Geld haben möchtest oder ein vergleichbaren Artikel.
Ich glaube nicht, dass man ein Recht darauf hat. Das dürfte Kulanz sein. Schließlich kann die Kaufhalle, bei der du das Produkt gekauft hast, nicht unbedingt etwas dafür. Das Mindesthaltbarkeitsdatum drucken ja dir Firmen auf und es ist fraglich, ob die Lagerung in der Kaufhalle, bei dir oder eben schon in der Produktionsfirma selbst nicht entsprechend war oder ob die Lagerung gar keine Rolle gespielt hat. So richtig nachvollziehbar ist das nicht.
Ich finde, dass man dann selber entscheiden muss, ob man wegen 30 Cent (oder was auch immer der Joghurt gekostet hat) zum Discounter geht und das Geld zurück will. Bei einer ganzen Palette verdorbenem Joghurt macht das natürlich schon Sinn. Für manche ist das aber auch schon Geld, was man nicht zum Fenster heraus werfen will und da kann man es schon mal versuchen. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass wirklich alle Discounter das machen. Eben weil es sicherlich auch Menschen gibt, die die Produkte falsch lagern und wenn man da jedes Mal das Geld zurück geben würde, summiert sich das natürlich nach hinten raus auch.
Eventuell wird man dir aber auch einen Ersatzjoghurt geben, wenn man da kulant ist. Wenn man sich natürlich nun Rindersteak für 30€ kauft und das schon gammlig ist, wenn man es auspackt, dann würde ich schnurstracks umtauschen gehen. Und da auch nie wieder was kaufen. Es kommt also auch darauf an, was für ein Lebensmittel da verdorben ist.
Ja, natürlich hast du als Verbraucher das Recht Ware zurück zu geben wenn es vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist. Was viele nicht wissen, das gilt auch für Ware die du bereits erworben hast als das MHD bereits abgelaufen war. Die Supermärkte dürfen einfach keine verdorbenen Waren verkaufen.
Weit schwieriger wird dir der Nachweis fallen. Das mit der nicht sachgemäßen Lagerung wurde ja schon angesprochen. Einen Kassenbon wirft man ja sehr oft gleich zu Hause weg wenn man die Rechnung kontrolliert hat und nach einer Woche findest du den Zettel auch nicht mehr in der Papiertonne. Gute Chancen hast du aber wenn ein typischer Aufkleber des Supermarktes sich auf dem Artikel befindet oder wenn da aufgedruckt ist „produziert für xyz“. Ein Kontoauszug nützt aber hier leider auch nichts weil nicht nachvollziehbar ist welche Posten du wirklich dort gekauft hast. Mir ist das einmal bei Minimal passiert als ich einen verdorbenen Zaziki reklamierte und da musste ich mir von dem Marktleiter ganz frech die Frage gefallen lassen ob ich denn den Artikel wirklich in diesem Markt gekauft habe. Vom Grundsatz her ist diese Frage sicherlich berechtigt denn bestimmte Marken gibt es in allen Einkaufsmärkten und die kann ich dann wirklich überall gekauft haben. Hier konnte ich sogar den Kassenbon vorweisen und den Aufkleber des Marktes auf dem Becher, aber das konnte den Marktleiter alles nicht überzeugen. Also bin ich zu dem Regal mit der Ware gegangen und siehe da, die ganze Charge war augenscheinlich verdorben. Mir wurde mein Becher letztendlich umgetauscht, allerdings ohne ein Wort des Bedauerns.
Wie die Lage rechtlich ist, hat Hooker ja bereits ausführlich erläutert. Ich schmeiße die Produkte in der Regel einfach in den Müll und gehe mich nicht noch dazu im Supermarkt beschweren. Denn meistens kaufe ich die Produkte so oder so reduziert und da habe ich dann keine Lust, den absoluten Schnorrer zu spielen und die paar Cents auch noch wiederhaben zu wollen. Kommt nun aber jemand mit vielen Joghurts in den Laden, die alle verdorben sind, obwohl das MHD noch überhaupt nicht erreicht worden ist, so finde ich das komplett legitim und finde es auch unverschämt von den Verkäufern, wenn sie die Milchprodukte dann nicht mehr zurücknehmen.
Natürlich drucken die Firmen die MHDs auf die Produkte drauf. Aber das trägt meiner Meinung nach nicht sonderlich viel zur Sache bei. Die Läden haben immer noch die Obhut darüber und müssen dafür sorgen, dass die Produkte in Ordnung sind und dass sie zum Verzehr geeignet sind. In vielen Gammel-Geschäften wird darauf meines Erachtens nach aber nicht viel Wert gelegt. So habe ich in den hinteren Regalen schon oft abgelaufene und gleichzeitig verdorbene Ware gefunden. Deswegen würde ich persönlich raten, beim Einkauf grundsätzlich die Augen und die Nase offen zu halten.
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