Ab wann gilt ein Arbeitsvertrag als sittenwidrig?
Frau A hat sich bei einer Firma vorgestellt und am Freitag auch einen Arbeitsvertrag mitbekommen, den sie sich zu hause durchlesen soll und unterschrieben zurückgeben soll. Es sind einige Punkte in diesem Arbeitsvertrag, die Frau A als sittenwidrig hält. A soll, wenn sie die Stelle haben will einige Punkte unterschreiben, mit der sie nicht einverstanden ist. Es heißt in dem Vertrag, dass sie in keiner Gewerkschaft sein darf und auch während der Firmanzugehörigkeit in keine Gewerkschaft gehen darf. Das wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung. Eine Schwangerschaft soll Frau A für die nächsten 5 Jahre ausschließen, weil sonst eine Konventionalstrafe zu entrichten wäre.
Frau A ist sich nun unsicher. Vor allem, weil auch noch etwas dabei steht von "Eine Abtretung des Arbeitslohnes ist möglich". Sie weiß nicht, was das bedeuten soll und weiß auch nicht, ob sie das alles unterschreiben soll. Ab wann gilt denn ein Arbeitsvertrag als sittenwidrig und was passiert, wenn man einen sittenwidrigen Arbeitsvertrag unterschreibt? Ist man dann selber Schuld und muss sich dennoch an die Klauseln halten oder sind diese Klauseln nicht rechtens und man braucht sie nicht einzuhalten? Aber warum schreiben manche Arbeitgeber so was in einen Arbeitsvertrag?
Kennt ihr sittenwidrige Klauseln in einem Arbeitsvertrag? Habt ihr schon mal sowas unterschrieben? Wurde es euch zum Verhängnis oder habt ihr eher gelassen darüber hinweggesehen, weil es eben nicht rechtens ist so einen Vertrag überhaupt auszusetzen und unterschreiben zu lassen?
Das ist schon schlimm. Ich habe noch nie so etwas gehört. Auf jeden Fall ist dieser Arbeitsvertrag nichtig. Auch wenn die Person den Vertrag unterschreibt und dann doch schwanger wird, braucht sie keine Konventionalstrafe zahlen. Das ist schon mal sittenwidrig. So was geht nicht.
Das gleiche ist mit der Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft. Das hat doch mit dem Betrieb nichts zu tun, außer die Firma hätte einen Tarifvertrag. Auf jeden Fall, es kann dir niemand verbieten, ein Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Ein Arbeitsvertrag kann es auch nicht.
Das was du aus dem angebotenen Vertrag als Beispiele genannt hast, ist in keinem Fall "sittenwidrig", sondern schlicht unwirksam. Denn es verstößt nicht gegen die guten Sitten, jemandem einen Eintritt in die Gewerkschaft zu verbieten. Es ist auch nicht sittenwidrig, jemandem eine Schwangerschaft verbieten zu wollen. Ebenso wäre es nicht rechtens (aber nicht sittenwidrig), das Rauchen oder die Tierhaltung unterbinden zu wollen. Diese Passagen sind schlicht unwirksam und eine Zuwiderhandlung hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis bzw. der Arbeitgeber kann daraus keine rechtliche Handhabe gegen den Vertragspartner ableiten.
Ab wann dann wirklich mal ein Vertrag sittenwidrig einzuschätzen ist, entscheidet im Arbeitsrecht wohl immer erst das Arbeitsgericht. Denn hier handelt es sich um einen Begriff, der im Grunde immer im Wandel ist und eben nicht klar gefasst werden kann. So galt ein Geschäft zwischen einer Prostituierten und einem Freier als sittenwidrig, und die Prostituierte hätte keine Chance, ihren Lohn einzuklagen. Das hat sich aber im Laufe der Zeit geändert und nun muss kein "Zuhälter" helfen, um das Geld trotzdem "einzufordern".
Der Vertrag ist so unwirksam, man kann einer Frau nicht vorschreiben, nicht schwanger zu werden. Der Vertrag sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Allerdings kann der Arbeitgeber auch nichts machen in dem Fall das Frau A dann doch innerhalb der 5 Jahre schwanger wird, auch wenn sie dies unterzeichnet hat. Also kann man sich überlegen ob man unterschreibt und es dann darauf ankommen lässt.
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