Mit Opas gepflanztem Baum machen können was man will?

vom 30.03.2012, 18:28 Uhr

Opa A hat vor Jahren für seinen Sohn, als er geboren wurde einen Baum gepflanzt. Dieser ist natürlich schon einige Jahrzehnte alt. Da der Baum in dem sehr großen Garten nie beschnitten wurde, ist er riesig und sollte eigentlich gefällt werden. Aber ein Nachbar meinte, dass man dazu eine Genehmigung braucht, weil er schon so alt ist.

Kann man denn wirklich mit den eigen gepflanzten Bäumen nicht mehr machen was man will, wenn sie Jahrzehnte im eigenen Garten stehen? Der Baum soll entweder super beschnitten werden, dass er sehr klein wird oder eben ganz gefällt werden. Aber der Nachbar meint, dass der Sohn von A ihn nicht einfach beschneiden und auch nicht fällen darf. Da der Nachbar gerne jemanden anschwärzt, wollte der Sohn von A sich mal erkundigen, wie es ist.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Antwort ist: Jein! Manche Kommunen erlauben das Fällen eines alten Baumes, manche Kommunen erlauben es nicht. Bevor A den Baum fällt sollte er auf jeden Fall in der Stadtverwaltung nachfragen. Am besten wäre es wenn A die Bestätigung schriftlich kriegt, so kann niemand im Nachhinein sagen, dass das fällen des Baumes "illegal" war. Meist ist es so das man Nachfragen muss wenn der Baum in 1 Meter Höhe eine Breite von 80 Zentimeter hat.

Wenn A den Baum ohne eine Erlaubnis fällt, kann er eine Strafe bekommen, sie würde aber nicht so hoch ausfallen als wenn er schon bei der Stadt nachgefragt hat und keine Erlaubnis bekommen hat. So eine Erlaubnis kann in manchen Städten bis zu 100 € und mehr kosten, aber wenn man sich die Geldbuße anguckt, bis zu 50.000 €, dann ist das Geld für eine Erlaubnis sehr gut angelegt.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das kommt auf die Baumsorte an. Es gibt einige Bäume, wo man keine Genehmigung benötigt und auch keine Ersatzpflanzung vorgenommen werden muss. Dann gibt es auch Baumarten welche nur mit einer entsprechenden Genehmigung gefällt werden dürfen. Nicht immer wird dann auch eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben.

Gibt es aber berechtigte Gründe der Sicherheit, dass ein Baum gefällt werden muss, dann wird auch die Genehmigung ohne Probleme erteilt. Dies kann unter anderem sein, wenn ein Baum krank ist und bei einem Bruch eben auf eine Straße fallen kann und dort damit Fahrzeuge und Menschen in Gefahr sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Baum ist ein Apfelbaum, der aber so gut wir keine Früchte mehr trägt. Wahrscheinlich, weil er noch nie beschnitten wurde, damit er wieder Kraft in die Äste und Zweige bringen kann. Muss man zum Beschneiden auch eine Genehmigung haben? Schon bei dem Sturm Kyrill sind einige Äste abgebrochen. Ob er krank ist, kann A nicht sagen, weil er sich nicht auskennt. Wer kann A denn da weiterhelfen? Gibt es eine Art "Baumdoktor" der ihm eine Krankheit des Baumes bescheinigt?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Also wenn A den Baum nur zurechtstutzen will, dann braucht er keine Genehmigung. Das gehört nämlich zur normalen Pflege eines Obstbaumes. Nur sollte A das eher im Herbst machen, als jetzt im Frühjahr und eventuell einen Fachmann dazu holen, wenn ihm selbst die Kenntnisse fehlen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


A sollte auf jeden Fall vorher in die Stadtverwaltung gehen und fragen, die können einem am besten helfen. Teilweise machen dann Leute von der Stadt auch eine Ortsbegehung, dort wird der Baum sich dann angeguckt und entschieden ob der Baum gefällt werden darf. Aber wenn der Baum wirklich krank ist, wird es meines Erachtens keine Probleme mit den Behörden geben, denn wieso sollten die nicht erlauben das ein kaputter Baum gefällt wird. Man könnte ja im Gegenzug anbieten einen neuen Baum zu Pflanzen. Meistens gibt es bei älteren Bäumen nur Stress wenn es zum Beispiel ein sehr alter Baum ist, welchen es nicht so häufig gibt, zum Beispiel eine Kastanie. Apfelbäume gibt es ja wie Sand am Meer.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also das Beschneiden des Baumes ist meines Erachtens erlaubt und das Fällen kommt darauf an, wo man wohnt. Es ist überall anders geregelt. Wäre da nicht der Nachbar hätte ich gesagt, dass man es einfach machen darf, denn was soll man denn wegen einem Baum, der auf dem eigenen Grundstück im Garten steht schon machen wollen. Man müsste dann halt drauf aufpassen, dass niemand verletzt wird und so weiter.

Der Nachbar ist halt in diesem Fall ein viel größeres Problem, als der Baum oder die Verwaltung selbst. Er, so wie er beschrieben wird, würde bei der Verwaltung bestimmt übertreiben und die Situation so darstellen wie sie eigentlich gar nicht ist. Es ist wahrscheinlich sein Hobby andere anzuschwärzen. Aber gut, ich würde dann wohl eher den sichereren Weg nehmen und mich bei der Verwaltung mal schlau machen, aber ich gehe davon aus, dass sie es erlauben werden. Andernfalls würde ich es schon merkwürdig finden, wenn man so viel Wind um einen Apfelbaum macht.

» schoky » Beiträge: 123 » Talkpoints: 15,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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