Muss der Arbeitgeber kostenlose Parkplätze stellen

vom 29.03.2012, 14:38 Uhr

A war heute wie jeden Donnerstag wieder einmal an einer anderen Arbeitsstelle arbeiten. Jeden Donnerstag muss A durch ein Gebiet fahren, in dem es eigentlich nur Anliegern gestattet ist hindurch zu fahren. Leider führt zu den Berufsschulen dort und seiner Arbeitsstelle kein anderer Weg. Ebenfalls gibt es dort keinen Firmenparkplatz und deshalb müssen die ganzen Mitarbeiter des Betriebes B in den Straßen parken, durch die sie eigentlich nicht einmal durchfahren dürften.

A parkt trotz des Halteverbots dort jede Woche, weil er sonst in dem kostenpflichtigen Parkhaus der Firma viel Geld lassen müsste. Er hat zwar bisher erst einmal einen Strafzettel bekommen. Allerdings stört das die Anwohner dort sehr, wenn dort die Mitarbeiter von B durchfahren oder sogar dort parken. Irgendjemand mit einem Schlüssel oder sonst irgendwas spitzen einige Kratzer über die komplette Seite seines Autos gemacht. Heute morgen habe A dort gesehen, dass die Anwohner einige Schilder aufgehängt auf denen sie den „Schwarzparkern“ und den „Firmenmitarbeitern von B“ mit Blitzern drohen.

A hat heute morgen wieder einmal von einem Anwohner dort unterhalten müssen, da dieser es A erst nicht erlauben wollte, dass vor seinem Haus zu parken darf. A kann die Anwohner dort sehr gut verstehen, denn die Straßen sind wirklich sehr eng und zu den Arbeitszeiten ist dort einfach so viel Betrieb, dass man sehr lange braucht um ein zwei Kilometer zu fahren.

Nun ist die Firma momentan dabei eine Einfahrt zu dem Firmengelände zu bauen, so dass die Mitarbeiter von B bald nicht mehr durch dieses Gebiet fahren müssen. Dennoch möchte A nicht immer in dem kostenpflichtigen Parkhaus parken. Die höher gestellten Mitarbeiter und die, die täglich dort arbeiten, haben natürlich alle kostenlose Parkplätze. Ist es denn nicht die Pflicht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen oder zumindest die Parkgebühren zu übernehmen? Was meint ihr dazu? Das ist doch echt blöd für A. Also was kann er tun?

Benutzeravatar

» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Nein, ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, Parkplätze für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Als ich für eine öffentliche Verwaltung gearbeitet habe, war es so, dass die Verwaltung zwar Parkplätze als Eigentum hatte, diese mussten jedoch, wenn sie von den Mitarbeitern belegt werden wollten, auch von den Mitarbeitern bezahlt werden. Es wurde eine monatliche Parkplatzmiete von einigen Euro fällig. Die Höhe weiß ich aber nicht mehr. Ich habe diese Option jedoch nicht in Anspruch genommen, da ganz in der Nähe öffentliche Parkplätze waren, die kostenlos waren. Man musste halt ein paar Meter weitergehen und auch war es nicht immer so, dass man sofort einen Parkplatz bekam.

Für A könnte es Sinn machen, ob in diesem Parkhaus nicht die Möglichkeit besteht, einen Dauerparkplatz zu erreichen. Natürlich ist das nicht kostenlos, aber ich denke, wenn A wirklich fünf Tage in der Woche dort arbeitet, würde die Monatsmiete für den Dauerparkplatz einfach günstiger sein, als wenn A nun Tag für Tag da quasi ein Ganztagsticket hat. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, sollte A sich überlegen, ob er das Auto nicht weiter weg abstellt und läuft oder doch gleich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt. Eventuell ist auch eine Fahrgemeinschaft eine Möglichkeit, so kann man die Parkkosten ebenfalls reduzieren und man hat keinen Ärger mit den Anwohnern.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


hennessy221 hat geschrieben:Jeden Donnerstag muss A durch ein Gebiet fahren, in dem es eigentlich nur Anliegern gestattet ist hindurch zu fahren. Leider führt zu den Berufsschulen dort und seiner Arbeitsstelle kein anderer Weg.


Wenn es keinen anderen Weg zur Arbeitsstätte von A gibt, dann ist die Firma doch ebenso "Anwohner" wie alle anderen auch, die ihre Häuser in der Straße haben. Warum sollte A also nicht durch die Straße fahren dürfen, wenn er seine Arbeitsstelle erreichen muss? Oder verstehe ich das falsch? Sind die Parkplätze denn dadurch gekennzeichnet, dass es gewisse Ausweise dafür gibt?

Ansonsten bleibt A eigentlich nur die Möglichkeit weiter weg zu parken und eben zu laufen. Der Arbeitgeber muss ihm meiner Meinung nach keinen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen. Wie A auf Arbeit kommt ist schließlich sein eigenes Problem und nicht das Problem des Arbeitgebers.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn es wirklich keinen anderen Weg zur Berufsschule und zu der Firma gibt, dann handelt es sich bei beiden auch um "Anlieger" und die Schüler bzw. Arbeitnehmer sind dann eben Besucher der Anlieger und dürfen somit auch durch diese Straße fahren. Wo sie parken, ist allerdings eine andere Sache. Kostenlose Parkplätze muss der Arbeitgeber keinesfalls zur Verfügung stellen. Bei meinem Arbeitgeber gibt es sogar extra Parkplätze auf dem Gelände, für die ich monatlich eine bestimmte Gebühr zahlen muss. Bei anderen ist es so, dass diese sich eben öffentliche Parkplätze suchen müssen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das es zu Berufsschulen, was ja für mich mehr als eine Schule heißt, nur einen Zufahrtsweg gibt, der noch dazu eine Anliegerstraße sein soll, kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Oder meinst du, die Straße ist sie einzige direkte Verbindung zwischen Berufsschule und der Firma? Also du müsstest einen Umweg fahren, um zu der Berufsschule zu kommen? Wenn das so ist, dann solltest du den Umweg auch nehmen. Das der Weg über eine Anliegerstraße schneller ist, zählt dabei weniger.

Die besagte Firma hat ja Parkplätze, die man entweder nutzen kann oder halt nicht nutzen kann. Wenn es dort aber normal ist, dass die Angestellten kostenlose Mitarbeiterparkplätze bekommen, dann frage ich mich, warum du nicht nachfragst, ob du auch einen Parkplatz bekommen kannst. Falls das ansonsten für alle Mitarbeiter gilt.

Einfach im Halteverbot parken, weil die Kosten einem zu hoch sind, zählt nicht wirklich. Dann kann ja auch jeder der mal von außerhalb in die Innenstadt fährt mal mitten in der Fußgängerzone parken, weil die Parkhäuser zu teuer sind. Auf die Idee kommt allerdings keiner. Weil es eben verboten ist. Es würde auch keiner auf die Idee kommen, sich mitten vor die Feuerwehr zu stellen oder ähnliches. Deshalb frage ich mich, warum du auf die Idee kommst, einfach das Auto ins Halteverbot zu stellen. An meinem Wohnort wird in so Fällen auch durchaus abgeschleppt. Das wäre ein teurer Arbeitstag oder nicht?

Ganz generell frage ich mich an sich, warum man unbedingt bis direkt vor den Arbeitsplatz fahren muss, wenn es dort schon keine Parkplätze gibt. Kann man das Auto nicht wo anders parken und den Rest des Weges laufen? Es gibt ja viele Gelände, die man oftmals nicht komplett mit Privatfahrzeugen befahren kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Verpflichtet, seinen Arbeitnehmern kostenlose Parkplätze zur Verfügung zu stellen, ist keine Firma. Das ist allein das Problem des Arbeitnehmers. Man kann sicherlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob man in dem Parkhaus kostenfrei oder zumindest vergünstigt parken kann.

Die Anwohnerparkplätze zu nutzen, bzw. im Halteverbot zu parken kann auf Dauer auch nicht die Lösung sein. Unter Umständen ist das irgendwann teurer, als im Parkhaus zu parken, bzw. kann durch solche wiederholten vorsätzlichen Vergehen auch irgendwann mal der Führerschein weg sein. Die Straße zu nutzen, die nur Anliegern vorbehalten ist, ist im Übrigen kein Problem, wenn es der normale Weg zur Firma ist. Denn dann ist man genauso Anlieger, bzw. muss zu einem solchen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Vielleicht ist der Weg durch eine Anliegerstraße der kürzere Weg für A und andere Angestellte des Arbeitgebers von A, trotzdem gibt es A und anderen Angestellten nicht das Recht die Straßen zu nutzen, wenn es auch andere Möglichkeiten gibt. Sollte es aber keine andere Möglichkeit geben, das Geschäft zu erreichen, dann dürfen die Angestellten die Straßen nutzen. Um weitere Konfrontationen zu vermeiden, sollte man dann aber auch einmal das Gespräch mit den Anwohnern suchen.

Was den kostenlosen Parkplatz angeht, so ist kein Arbeitgeber verpflichtet. Er kann diesen Bonus zwar seinen Angestellten gewähren, aber das ist dann wirklich freiwillig. Wenn der Arbeitgeber allerdings über ein Parkhaus verfügt, dann stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unter Umständen gestatten kann, dies günstiger zu nutzen. Wobei ich es durchaus so kenne, dass Angestellte, die nur tageweise in einem solchen Gebäude arbeiten auf Nachfrage die Parkgebühren für diesen Tag erstattet bekommen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^