Welche Auszugsklauseln habt ihr im Mietvertrag stehen?

vom 28.03.2012, 20:51 Uhr

In manchen Mietverträgen stehen solche Auszugsklauseln drin, wie, dass man die Wände weiß streichen muss, wenn man auszieht oder dass man die Wohnung voll renovieren muss oder auch, dass die Wohnung geputzt werden muss. Manchmal steht auch drin, dass der Boden erneuert werden muss, wenn es um einen Teppichboden geht. Auch wird oft in den Klauseln verlangt, dass die Wohnung durch Fachpersonal gereinigt oder renoviert werden muss.

Welche Klauseln habt ihr in eurem Mietvertrag stehen? Welche Klauseln kann man beruhigt überlesen, weil sie irrelevant sind? Haltet ihr euch an diese Klauseln?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In meinem Mietvertrag steht zwar drin, dass bei Auszug renoviert sein muss und entsprechend sauber alles übergeben wird. Allerdings habe ich eine zusätzliche Vereinbarung drin stehen, welche besagt, dass ich eben nicht renovieren muss. Denn ich habe die Wohnung damals auch unrenoviert übernommen und dabei halt zwei Monate keine Kaltmiete bezahlen müssen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


In meinem Mietvertrag steht auch, dass ich die Wohnung bei einem Auszug weiß streichen muss - ganz egal, wann ich das letzte Mal gestrichen habe. Der Vormieter hat die Wohnug bei seinem Auszug auch gestrichen gehabt, allerdings weiß ich auch nicht so genau, wie lange die Wohnung schon leer gestanden hat, als wir eingezogen sind. Die Wände waren nämlich sehr unsauber gestrichen, an den Fußleisten und auch an den Lichschaltern und Steckdosen klebten noch Farbreste usw. Sah also nicht wirklich professionell aus, muss ich sagen. Damals war uns das auch egal, weil ich schwanger war und wir dringend eine neuen Wohnung gebraucht haben.

Wir werden nun auch streichen, wenn wir hier ausziehen, aber ich werde mich mal genau erkundigen, inwieweit das zulässig ist. Wir haben jetzt das Wohnzimmer neu renoviert und wenn wir (aus welchen Gründen auch immer!) demnächst ausziehen würden, hätte ich ehrlich gesagt keine große Lust, schon wieder zu streichen. Von einem Fachmann werde ich das aber nicht übernehmen lassen. Als wir eingezogen sind, war es ja auch sehr unsauber, insofern sehe ich auch nicht ein, mir da tagelang Mühe mit dem Streichen zu geben! Das kann der Vermieter nun wirklich nicht verlangen, denn sonst hätte er uns bei unserem Einzug auch eine perfekt renovierte Wohnung übergeben müssen. Der Dielenboden war beim Einzug auch schon arg mitgenommen und ich es wird immer schlimmer. Das wird der Vermieter bei einem Auszug bestimmt bemängeln, da bin ich mir sicher. Einen neuen Boden werden wir aber nicht legen, denn das würde ich echt unverschämt finden.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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