Sparbuch verschenken und ALG2 der Eltern
In einem anderen Thread geht es ja darum, was man zur Taufe verschenken könnte. Es kam die Idee, ob man nicht ein Sparbuch für das Kind anlegt und darauf monatlich einen kleinen Geldbetrag einzahlt. An sich eine gute Idee, selbst wenn man monatlich nur 5 Euro investiert- wenn das Geld gut verzinst wird, sind das bis zum 18. Geburtstag weit über 1000 Euro.
Da es nun ins rechtliche rein geht, stelle ich mal auf fiktive Personen um. Grundlage ist: Person A. zahlt monatlich 50 Euro auf das Sparbuch seines Patenkindes B. ein. Was im Jahr ja dann 600 Euro sind.
Nehmen wir an, das Sparbuch läuft auf den Namen des Kindes. Dann sind ja im Endeffekt die Eltern dafür verantwortlich. Nehmen wir aber nun an, die Eltern des Patenkindes B. werden arbeitslos und finden keine neue Anstellungen. Sie fallen somit irgendwann in den Bezug von Arbeitslosengeld 2. Bei der Beantragung muss ja auch Sparguthaben der Kinder offen gelegt werden, da sie mit in der Bedarfsgemeinschaft leben. Klar gibt es pro Lebensjahr einen Freibetrag. Mit 600 Euro im Jahr liegt man da dann aber drüber.
Muss das Sparbuch dann aufgelöst werden und erst aufgebraucht werden, wie bei anderem Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft? Das rein vom rechtlichen her. Aber als generelle Frage noch: Lohnt es sich dann heute überhaupt noch, ein Sparbuch anzulegen mit einer monatlichen Einzahlung, wenn das Vermögen eventuell eh angegriffen werden muss?
Wenn das Sparbuch auf den Namen des Kindes eröffnet wurde, dann muss es auch erst entsprechend verwertet werden, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Allerdings haben Minderjährige einen Gesamtfreibetrag von 3.100 Euro. Und wenn die Eltern Arbeitslosengeld I beziehen, sollte man doch einschätzen können, ob eventuell dann Arbeitslosengeld II beantragt werden muss und man kann die Zahlungen rechtzeitig einstellen.
Da nun aber niemand eine Glaskugel besitzt und bei der Geburt schon schauen kann, ob die Eltern zehn Jahre später noch einen Job haben, kann man nicht Pauschal das Sparbuch in Frage stellen. Wobei es allein von den Zinsen her nicht lukrativ ist nur ein Sparbuch zu nutzen. Da sollte man doch andere Anlagen wählen, wenn man damit den Start des Kindes nach der Schule erleichtern will.
Ein Sparbuch, das man zur Taufe verschenkt, wird man als Taufpate sicherlich auch fest anlegen und sperren bis zu einem gewissen Tage, wo es fällig erden soll. Ob nun der Staat herkommen kann und das nachweislich eingezahlte Geld des Paten einfach mit zum Einkommen der Familie rechnen darf, weiß ich nicht. Dann dürfte der Sinn der Festlegung und Sperre nicht mehr gegeben sein. So einfach wird das nicht gehen.
Theoretisch könnte das Sparbuch dann auf den Namen des Paten laufen und als Begünstigter unwiderruflich derjenige stehen, für den es gedacht war und ebenfalls natürlich gesperrt für Abhebungen sein.
Cid hat geschrieben:Ein Sparbuch, das man zur Taufe verschenkt, wird man als Taufpate sicherlich auch fest anlegen und sperren bis zu einem gewissen Tage, wo es fällig erden soll. Ob nun der Staat herkommen kann und das nachweislich eingezahlte Geld des Paten einfach mit zum Einkommen der Familie rechnen darf, weiß ich nicht. Dann dürfte der Sinn der Festlegung und Sperre nicht mehr gegeben sein. So einfach wird das nicht gehen.
In einem solchen Fall spielen die Festlegungen erst einmal ein untergeordnete Rolle. Viel interessanter ist in einem solchen Fall die Frage der Zumutbarkeit der Verwertung. Dabei spielt eine Festlegung keine Rolle. Bei einer Sperre dürfte es schon anders sein, das hier unter Umständen für die Verwertung erst einmal zu zahlen ist, so dass die zu verwertende Summe dann wieder unter die Freigrenze fällt.
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