Sonnensegel anbringen nur mit Genehmigung?
Ich habe mir nun in den vergangenen Wochen einige Wohnungen angesehen, von denen zwei einen Balkon hatten, der allerdings leider aber nicht überdacht war. Scheinbar ist das eine gar nicht so unglaublich selten vorkommende Problematik und ich habe mich in diesem Zusammenhang gefragt, wie ich mich wohl auf dem jeweiligen Balkon einrichten würde, denn ich brauche wenigstens auf einem Teil des Balkons aus verschiedenen Gründen zwingend eine Form von Überdachung.
In keinem der beiden Fälle gab es allerdings irgendeine Vorrichtung einer Markise oder eines Sonnensegels, wobei wiederum ein Sonnensegel etwas wäre, das ich gerne selbst anbringen würde, sofern ich eine solche Wohnung mit einem nicht überdachten Balkon anmieten würde. Nun habe ich mich aber gefragt, ob es eigentlich so ohne Weiteres möglich und vor allem erlaubt ist, ein Sonnensegel an einem nicht überdachten Balkon anzubringen, weil ich – leider ohne es wirklich genau zu wissen – vermute, dass ein Sonnensegel zumindest auf einer Seite mit der Hauswand verbunden wird. Liege ich denn richtig, dass das nur über Dübel oder ähnliche Maßnahmen möglich ist?
Mich würde nun vor allem interessieren, ob ich einen Vermieter vor Anbringung eines Sonnensegels um Erlaubnis bitten muss, ein solches anbringen zu dürfen, denn ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass das Sonnensegel zwar keine bauliche Veränderung ist, aber es ist ja nun dennoch so, dass ich eventuell Löcher in die Hauswand bohren muss und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das so gerne gesehen wird und zulässig ist. Hatte jemand von Euch einen solchen Fall schon? Sollte ich eine solche Frage vielleicht schon während der Besichtigung einer solchen Wohnung ansprechen, gegebenenfalls auch gegenüber dem Makler, falls ich den Eigentümer der Wohnung nicht selbst zu Gesicht bekomme?
Ich glaube nicht, dass du dir hier so viele Gedanken machen musst, wie du es vielleicht tust. Natürlich ist es nie verkehrt, wenn du dich im Vorfeld erkundigst und du dir eine Genehmigung beim Hauseigentümer einholst, oder diesen zumindest mal darauf ansprichst, aber wenn du im Mietvertrag diesbezüglich nichts finden solltest, was es dir verbietet, Löcher in die Wände zu bohren oder ähnliches, sollte es hier doch keine Probleme geben. Ich meine, immerhin darfst du ja auch in der Wohnung frei nach deinem belieben Regale an die Wand anbringen, Fernseher an Halterungen aufhängen, etc. und dies geschieht in der Regel auch nur mit der Hilfe von Dübeln, da die ganze Konstruktion sonst wahrscheinlich nicht sehr lange halten würde.
Ich kann mir daher eigentlich nicht vorstellen, wieso du deshalb Probleme bekommen solltest, wenn du dies an der Hausaußenwand befestigen solltest. Wie du schon sagtest, veränderst du ja am Haus an sich eigentlich nicht wirklich etwas und die Löcher, in die du die Dübel gestopft hast lassen sich nach der Demontage des Sonnensegels im Falle eines Auszuges ja auch wieder "füllen".
Wenn du im Internet aber mal genau schaust, und dir die ganze Sache dennoch etwas zu heikel ist, dann kannst du mal nach einem Sonnensegel mit "Seilzug" schauen. Wir hatten in unserer alten Wohnung auf dem Balkon auch keine Überdachung und wollten gerne etwas Schatten haben, da wir es sonst in der prallen Mittagshitze nicht ausgehalten hätten. Hier haben wir uns ein Sonnensegel gekauft, welches man ganz einfach mit der Hilfe von Seilen und einem "Rohr" spannen konnte. Bei einem kräftigen Sturm musste man das Sonnensegel natürlich wieder einholen, aber ich denke, dass ist bei einem fest montierten auch nicht anders.
ganz so einfach, wie damomo das findet, ist es nicht. An der Fassade eines Hauses gelten andere Dinge, als in den Wohnräumen.
In der Wohung ist es sicherlich jedem selbst überlassen, was er an die Wände anbringt, zumindest im überwiegenden Teil der Mietverhältnisse. An der Fassade außen jedoch hat der Hausbesitzer die alleinige Entscheidungsbefugnis, ob und was dort angebracht werden kann und darf. Daher ist es auf jeden Fall ratsam, sich vorher mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und zu klären, ob etwas angebracht werden darf und wenn ja, wer das machen soll. Denn durch unfachmännische Handgriffe ist schnell ein großer Schaden entstanden, der gerade an einer Hausfassade einen 5-stelligen Bereich, wenn nicht gar mehr, erreicht.
Außerdem gibt es für die Außengestaltung von Häusern, also der Fassade und auch Anbauten, regional unterschiedliche Vorschriften, die wohl der Vermieter auch kennen sollte. Auch gibt es Gebäude, die nicht verändert werden dürfen, da sie geschützt sind. Also es gibt schon eine Menge Möglichkeiten, die es verbieten könnten, etwas außen am Haus zu verändern. Muss ja nicht in jedem Fall zutreffen, aber eine vorherige Absprache mit dem Vermieter wäre sicherlich sinnvoll.
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