Gebrauchte Küche - wieviel kann man verlangen?
X hat eine Wohnung gekauft mitsamt einer damals neuen Einbauküche. Diese ist 2.70 lang und beinhaltet eine Edelstahlspüle, einen Kühlschrank, drei Hängeschränke, einen Backofen, sowie ein Cerankochfeld. Also alles in allem durchaus ein kleines gemütliches Küchlein. X hat den Wohnungskauf aber eher als Investition getätigt und fragt sich jetzt wieviel man dafür verlangen kann wenn der Mieter interessiert ist. Also gewissermaßen an Ablöse, Kaution oder so.
Die Küche hat 1000 gekostet .mit Wechsel von Backofen auf Ceranfeld, Abschlussleisten und besonderer Dunstabzugsfilter war X bei knapp 1500. X hat ein paar Monate selber darin gewohnt, die Küche ist also jetzt auch nicht mehr brandneu. Es funktioniert zwar alles, aber für ein gebrauchtes Buch zahle ich ja auch weniger, obwohl ich es noch lesen kann.
Eine Ablöse könnte hier fällig sein. Da müsste man dann natürlich mit dem Mieter der Wohnung sprechen, wobei sich hier die Frage stellt, ob der Käufer der Wohnung die Wohnung an sich behalten will und die Wohnung eben weitervermietet. In dem Fall wäre X dann in der Lage, die Miete etwas zu erhöhen, um damit die Kosten für die Küche abzudecken, zudem sie benutzt ist. Man sollte es dann aber auch im Mietvertrag festhalten, wie der Mieter mit der Küche umzugehen hat und welche Teile von dem Mieter bei Bedarf zu ersetzen sind.
Soll die Wohnung langfristig vermietet werden und es handelt sich um eine halbwegs ordentliche Küche, ist ein Aufpreis von zehn bis zwanzig Euro in etwa auf die Kaltmiete durchaus angepasst. Ansonsten bestünde auch die Möglichkeit, dass X eben eine Kaltmiete mehr an Wohnungskaution nimmt, die dann eben für die Küche dient, wobei X natürlich beachten muss, dass nicht mehr als drei Kaltmieten an Kaution fällig sein dürfen.
Wichtig wäre halt, ob die Wohnung langfristig mit der Küche ausgestattet werden soll oder ob der Mieter beispielsweise eine eigene Küche nutzen könnte beziehungsweise ob der Mieter bei Auszug die Küche mitnehmen dürfte. In dem Fall könnte die Küche vom Mieter von X ja auch abgekauft werden und X hätte dann auch keine Befürchtung mehr, dass da etwas an ihm hängen bleibt.
Es kommt ja darauf an, ob man die Küche verkaufen will, oder nur eine Art Nutzungsgebühr will. Bei einem Verkauf kann man meiner Meinung nach maximal die Hälfte des Neupreises verlangen, aber auch nur, wenn man einen Dummen findet, der so viel zahlt. Denn wer zahlt für die gebrauchte Küche genauso viel wie der Erstbenutzer für eine neue Küche? Ich denke, dass man da eher 1/3 des Kaufpreises verlangen kann, für diese Küche.
Wenn es nur um eine Nutzungsgebühr geht, dann würde ich monatlich einfach etwas auf die Miete aufschlagen (man muss dem Mieter ja gar nicht sagen, dass es wegen der Küche ist), da würde ich dann auch so etwa 10 bis 20 € aufschlagen.
Bei dem Preis dürfte es sich ja nun nicht um eine besonders hochwertige Küche verlangen. Sollte X die Küche also an den nächsten Mieter verkaufen wollen, wird er vermutlich nicht besonders viel dafür bekommen. Denn ich denke, dass die meisten Leute eher eine etwas teurere Küche bevorzugen würden und eine solch günstige Küche gar nicht haben wollen. Mehr als 500 Euro wird man dafür vermutlich nicht mehr bekommen. Vielleicht wäre es auch sinnvoller, die Küche mit zu vermieten.
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